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Normale Version: A priori / a posteriori
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Durch Kants Terminologie fixiertes Bestimmungspaar.

A priori ist ↗Erkenntnis, wenn sie, von der ↗Erfahrung unabhängig, nur in der ↗Vernunft begründet, klar und gewiss ist und sich durch Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit auszeichnet.

Apriorischer Erkenntnis ist gar nichts Empirisches beigemischt.

A posteriori hingegen ist jenes Erkennen, das durch Erfahrung (empirisch) gewonnen und begründet wird.

(Kant: KrV, 2. Aufl. 1787, Einl.)


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