(09-07-2016, 11:32)Bion schrieb: [ -> ]Ihr fehlte auch im patriarchalischen Familienaufbau die Fähigkeit, Familienoberhaupt zu sein.
(Hausmaninger – Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl., Verl. Böhlau 2001, S. 87f.)
Noch ein Zuckerl am Rande:
Du mußt bedenken, daß Hausmaninger Jurist ist.
Seine Aussagen mußt Du daher mit der
Brille des Juristen lesen.
Wenn H. schreibt:
"Ihr fehlte auch im patriarchalischen Familienaufbau die Fähigkeit, Familienoberhaupt zu sein", dann folgert der Jurist daraus, daß sie
im matriarchalischen Familienaufbau sehr wohl die Fähigkeit hatte, Familienoberhaupt zu sein !
Wir Juristen denken so.
Hausmaninger wollte sagen, daß die Familien Roms in der Zeit des "Römischen Rechts" (präziser des "
latinischen Römischen Rechts") das heißt in der Zeit nach 500 v. Chr. ganz überwiegend den patriarchalischen Familienaufbau hatten, und daß dort in diesen Familien der Frau die Fähigkeit fehlte, Familienoberhaupt zu sein, - aber daß es in Rom (Stadt und Land) noch vereinzelt so manche Relikte aus alter etruskischer Zeit gab, vermögende und extrem einflußreiche Patrizierfamilien im matriarchalischen Familienaufbau. Dort hatte die Frau sehr wohl die Fähigkeit, Familienoberhaupt zu sein.
Es ist aber nochmals ausdrücklich anzumerken, daß das nur sehr wenige Gentes betraf !
Und das Ganze war ein
dynamischer Prozeß, es gab Mischformen
Konnte das Recht der Latiner ab 500 v. Chr. erst langsam in der
Etruskergründung Rom durchgesetzt werden (Zwölftafelgesetz erst 450 v. Chr.), so sah es 300 Jahre später schon ganz anders aus.
Auch der alte etruskische Adel war durch Mischehen längst latinisiert geworden. Von der Sprache ohnehin, aber zunehmend auch kultisch, und in der Familientradition
So gab es Mischformen: Latein sprechende Familien mit latinischen Gottheiten, aber im Untergrund der Familie hielt sich uralter vorindogermanischer etruskischer Kult. Hier ist an die
Penaten zu denken