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Normale Version: Nepotismus
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Mit Nepotismus werden durch ↗Päpste vorgenommene Begünstigungen von Verwandten bei der Besetzung von (geistlichen und profanen) Ämtern bezeichnet.

Verwandte von Päpsten in kirchlichen Ämtern sind ab dem Beginn der Papst- und Kirchengeschichte nachzuweisen.  Mit Papst ↗Sergius II. (844-847) hatte die Vergabe von Kirchenämtern an Familienmitglieder erstmals  ihren Höhepunkt im Negativen erreicht. Er weihte seinen verbrecherischen Bruder Benedikt zum Bischof und beteiligte ihn an der Herrschaft. Nepotismus wurde von Päpsten bis in die jüngste Zeit gepflogen.

Von ↗Thomas von Aquin wurde Nepotismus als erlaubtes Herrschaftsinstrument verteidigt. Bei gleicher Würdigkeit durften nach Thomas' Meinung Verwandte wegen der größeren Zuverlässigkeit, die erwartet werden durfte, bei der Ämtervergabe bevorzugt werden (LThK Bd 7, 738).


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