17-07-2007, 11:41
Selene schrieb:Solche Verträge haben auch andere nicht.OK, es gibt auch noch Dauerarbeitsverhältnisse, abnehmend ...
Da sind Arbeitnehmer seit 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt.
Das würde aber die Firma trotzdem nicht davon abhalten, bei solch einem Fehler, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Aber was soll fristlose Kündigung, wenn DAS die inkrimienierten Fehler für die Zukunft NICHT unwahrscheinlicher macht? Was soll dann gleiche Unvernunft, gleiches Unrecht für alle? Darum gings mir ...
Und manche Management-Fehlentscheidungen lassen sich nun mal kaum oder nur sehr langwierig als schuldhaft und küngigungsrelevant gerichtsfest beweisen, zudem mit erheblichen Kollateralschäden fürs ganze Unternehmen. Da erscheint "freikaufen" dann als das kleinere Übel ... Übel bleibt das ganze Konstrukt ...
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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