29-09-2010, 07:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2020, 17:38 von Ekkard.
Bearbeitungsgrund: Klarname entfernt
)
Lieber Einsiedler,
nein, Du irrst nicht. Allerdings steht in unserem Heiligen Gesetzbuch ausdrücklich, das es statthaft ist die Todesstrafe in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Im Forum "Geistige Nahrung" hatten wir vor so etwa 5 Jahren gerade darüber eine intensive Diskussion (kannst mal den Admin dort (Klarname entfernt) fragen, ob der Dir den ganzen Thread mal kopiert und per pdf zuschickt) darüber.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also so wie Rechtssysteme, Rechtsfindung und Rechtssprechung weltweit ist, ist die Anwendung der Todesstrafe für die meisten Baha'i ebenfalls inakzeptabel. Die Anwendung der Baha'i-Gestze bezieht sich aber auf einen Zeitraum der Zukunft - also so in 300 bis 500 Jahren etwa. Bis dahin muss Verbrechen als das angesehen und behandelt werden, was es ist - eine geistige, psychische Störung. Und da wird der Schwerpunkt auf Therapie liegen - nicht aber auf "Verwahrvollzug" von Haftstrafen oder auf Todesurteilen.
nein, Du irrst nicht. Allerdings steht in unserem Heiligen Gesetzbuch ausdrücklich, das es statthaft ist die Todesstrafe in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Im Forum "Geistige Nahrung" hatten wir vor so etwa 5 Jahren gerade darüber eine intensive Diskussion (kannst mal den Admin dort (Klarname entfernt) fragen, ob der Dir den ganzen Thread mal kopiert und per pdf zuschickt) darüber.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also so wie Rechtssysteme, Rechtsfindung und Rechtssprechung weltweit ist, ist die Anwendung der Todesstrafe für die meisten Baha'i ebenfalls inakzeptabel. Die Anwendung der Baha'i-Gestze bezieht sich aber auf einen Zeitraum der Zukunft - also so in 300 bis 500 Jahren etwa. Bis dahin muss Verbrechen als das angesehen und behandelt werden, was es ist - eine geistige, psychische Störung. Und da wird der Schwerpunkt auf Therapie liegen - nicht aber auf "Verwahrvollzug" von Haftstrafen oder auf Todesurteilen.