(04-10-2010, 10:37)t.logemann schrieb: Woraus liest Du das?
Mord und Totschlag sind euch verboten - wo steht da was von Hinrichtung?
Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, den sollt ihr auch töten..
So ihr sie zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft. - wo steht hier das bei Totschlag die Hinrichtung oder die lebenslange Haft zu erfolgen hat?
Gib nicht mir die Schuld, wenn Du Dich unklar ausdrückst.
Also Todesstrafe vielleicht (!?), wenn jemand Glück hat, kommt er mit lebenslänglicher Haftstrafe davon. Richtig so?
So sieht es jedenfalls für mich nach Deiner Darstellung aus.
Wer Pech hat, kommt an einen Richter, der diese Anweisung verinnerlicht hat: "Habt acht, daß Mitleid euch nicht davon abhalte, das Gesetz der Religion Gottes anzuwenden."
Auf Fragen, gibst Du ja keine oder unzureichende Antwort!
Daher nochmals:
Wie sieht das mit Brandstiftern aus? Werden die in jedem Fall verbrannt? Oder auch nur, wenn sie Pech haben?
Und nochmals, um Missverständnisse zu vermeiden:
Welche Strafe ist bei Euch für Ehebruch, welche Strafe für gleichgeschlechtlichen Sex vorgesehen?
MfG B.