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Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten
#34
(08-01-2012, 10:41)colonna schrieb: Man hört, dass der Koran sagt, dass andersgläubige getötet ...

Es gab historische Ereignisse, kämpferische Auseinandersetzungen, in die Muslime damals verwickelt waren. Genau wie im Alten Testament solche Situationen im Bezug auf das Volk Israels zu finden waren. Die Erlaubnis, den Gegner zu töten, gilt für diese historischen Situationen und war auch immer an Bedingungen geknüpft, wie z.b. eine Notwehrsituation. Daraus entwickelte sich ein islamisches Kriegsrecht, das Dinge wie Verhältnismäßigkeit, keine Angriffskriege etc, thematisiert. Das islamische Kriegsrecht ist aber wie jedes Kriegsrecht auf diesem Planeten immer an einen Staat gebunden. Allen Menschen, die nicht für einen Staat agieren, also keine Soldaten sind, dürfen gemäß islamischer Rechtsauffassung nicht einmal Waffen tragen. Wenn im Koran der Begriff "Kufr" in historischen Schlachten benutzt wird, bezieht er sich immer auf die andere, kriegsführende Partei.
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RE: Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten - von dharma - 31-05-2016, 09:09

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