13-10-2013, 08:25
(12-10-2013, 23:27)Sinai schrieb:(12-10-2013, 22:53)Meryem schrieb: Darf mein Chef mich dann kündigen, weil ich als Muslima geschäftsfährdend bin?
Sicher nicht !
Es kommt halt darauf an, wo Du arbeitest. Wenn Du in einer Weinhandlung arbeitest oder im Münchner Hofbräuhaus dann kann es schon sein. Aber auch nur dann, wenn Du Deine Verachtung gegenüber Biertrinkern offen zeigst.
Wenn Du Polizistin bist und entscheidest, von nun an den Gesichtsschleier zu tragen, könnte es theoretisch auch sein, daß Du Probleme bekommst. Aber das ist in Istanbul auch nicht erlaubt. In Saudi Arabien ist zwar der Gesichtsschleier erlaubt, aber Frauen dürfen dort nicht als Polizistinnen arbeiten.
1.Ich mein das ich hinter dem stehen muss was ich verkaufe/ oder den Dienstleistungen ist mir auch klar.
Wenn ich das nicht kann, sollte ich die Stelle wechseln.
2.Ich kenne kaum eine Muslima, die eine Burka trägt. Geschweige denn diese als notwendig/vorgeschrieben betrachtet.
Anders sieht es das mit dem Kopftuch aus. Dieses kann man ja aber unter anderem auch sehr schön binden.
Viele Muslime mit Kopftuch tagen es ja sehr schön und sehr modisch.
Ist ein Kopftuch ein Kündigungsgrund?
Ich persönlich würde mit meinem Chef offen darüber reden, bevor ich so eine Entscheidung fälle. Aber mich inteerssiert hier das Prinzip.
Ich arbeite z.B. mit Kunden und frage mich wie diese darauf reagieren würden, wenn ich ein Kopftuch tragen würde.
Würden sie mich noch als die selbe Person wie vorher sehen? Schließlich ändert sich ja nichts an mir!
@ All
Hat eine Frau mit Kopftuch schlechtere Karrierechancen als eine ohne?
Wie findet ihr das Lehrerinnen kein Kopftuch tragen dürfen?
Vllt. habt ihr noch andere Anstöße zu dem Thema!
Ich freue mich auf euch ;)
Liebe Grüße
Meryem
Ps: Ich möchte nebenbei noch eine kleine Umfrage machen
Bismi llahi l-rahmani l-rahim