28-03-2014, 02:43
(28-03-2014, 01:22)Harpya schrieb: Mit zugewiesen meine ich im Rahmen der möglichen Tätigkeiten.
Formulier ich anders rum, Zinsgeschäfte wurden von Christen abgewiesen.
Sie wurden nicht von Christen 'abgewiesen', sie waren Christen verboten, da gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßend und da sie langfristig als volkswirtschaftlich enorm schädlich angesehen wurden (Zinseszinsproblematik).
Nur deshalb, weil eine Tätigkeit den Christen verboten war, wird diese Tätigkeit nicht automatisch dadurch moralisch vertretbar, nur weil es Nichtchristen tun . . .
Beispiel: einbrechen ist Christen verboten.
Daraus kann man aber nicht den Umkehrschluß ziehen, daß Einbrüche moralisch in Ordnung sind, wenn sie von Nichtchristen verübt werden . . .