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Subventioniert der Staat Kirchen?
#1
Verfasser: Ekkard

Im Forum ist öfter davon die Rede, der Staat bezahle Gehälter von Bischöfen oder subventioniere die Kirchen in anderer Weise.

Kirchenfinanzen

Zunächst ist es so, dass die Kirchen und ihnen gleichgestellte "Körperschaften des öffentlichen Rechts" von ihren Mitgliedern Abgaben verlangen und notfalls eintreiben (lassen) können (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung). Bei den Kirchen heißen diese Abgaben "Kirchensteuern". Diese Finanzierung macht für die Kirchen in Deutschland ca. 98% der gesamten Finanzierung aus.

Damit ist also die Haupteinnahmequelle bereits umrissen. Bis auf 2% sonstige Einnahmen (s. u.) finanzieren die Kirchen ihr Personal und ihre Aufgaben durch Kirchensteuern, ggf. projektgebundene Spenden.

Kirchen werden mithin nicht subventioniert. Sofern der Staat an bestimmten sozialen Leistungen interessiert ist, kann er soziale Einrichtungen unterstützen, was auch geschieht.

Kommen wir nun zu den Geldmitteln, die der Staat aus historischen Gründen der Enteignung von Kirchenliegenschaften zahlt. Hierzu gilt Folgendes (wörtlich):
„Durch die Annexion der linksrheinischen Gebiete durch die französische Revolutionsarmee zu Anfang des 19. Jahrhunderts mussten die deutschen Fürsten nach dem Friedensvertrag von Luneville (9.2.1801) ihre (linksrheinischen) Ländereien an Frankreich abtreten.
Zum Ausgleich dafür eigneten sich die Fürsten kirchlichen Grundbesitz und kirchliche Vermögenswerte an. Aufgrund eines Gutachtens der in Regensburg zusammengetretenen außerordentlichen Reichsdeputation wurde im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 die Säkularisation des kirchlichen Vermögens beschlossen. Dies war ein Akt der völker- und staatsrechtlichen Annexion, verbunden mit der Aufhebung der politischen Herrschaft von Bischöfen über geistliche Territorien, der Enteignung von Territorien und Vermögen der (kath.) Kirche, des gesamten bischöflichen und klösterlichen Grundbesitzes.
Durch diese staatliche Enteignung des Kirchengutes war den Kirchen die Finanzierungsbasis für ihre Arbeit genommen. Quasi als Ausgleich trat der Staat (die Fürsten) insoweit teilweise in die Verantwortung, die mit der Einführung der Kirchensteuer zu Beginn des 20. Jahrhunderts weitgehend zurückgeführt worden ist. Die Kirchensteuer wurde somit zur finanziellen Basis der Trennung von Staat und Kirche“.
Einnahmen aus Kirchensteuern liegen danach bei den oben erwähnten 98% der Gesamtfinanzierung.
(Quelle: *www.kirchenfinanzen.de, Reichsdeputationshauptausschuss)

Bereits die Weimarer Reichsverfassung und auch das GG sehen hier eine Ablösung dieser aus historischen Gründen gegebenen Zahlungen vor. Da diese Ablösung aber mit einer erheblichen Einmalzahlung verbunden wäre, gibt es bisher kein Angebot.
Eine Reihe von Antworten auf Einzelheiten der Kirchenfinanzierung finden sich unter
*http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/kirche_und_staat/kirchenfinanzierung_faq.html
Gruß
Motte



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Subventioniert der Staat Kirchen? - von Schmettermotte - 07-09-2015, 11:09
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Harpya - 07-09-2015, 15:28
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