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"Du sollst Vater und Mutter ehren" - bedingungslos oder gibt es Grenzen?
#4
(19-06-2016, 23:08)nobody schrieb: 1. Wenn jemand sich falsch verhält, macht er dies aus Vorsatz, weil er es selbst nicht anders gelehrt bekommen hat oder meinetwegen vielleicht auch auf Grund einer Erkrankung.
2. will oder kann (beispielsweise auf Grund einer psychischen Erkrankung) jemand sein Fehlverhalten nicht erkennen und sich ändern.
Deshalb hatte ich auch mit Bedacht den "Normalfall" heraus gehoben. Selbstverständlich können Umstände vorliegen, die die Willensbildung in Richtung einer angemessenen, wohlmeinenden Erziehung, Pflege, Führung verhindern. Das sind dann Fälle für Familientherapeuten!

(19-06-2016, 23:08)nobody schrieb: 3. Religiös betrachtet kann man doch sicherlich argumentieren "man soll Böses nicht mit Bösem vergelten". Also, nur weil sich Eltern falsch verhalten berechtigt das noch lange nicht dazu die Eltern im Stich zu lassen. Ist mein Ego, sind meine Bedürfnisse mehr Wert, sodass ich mich über "Du sollst Vater und Mutter Ehren" stellen kann und darf?!

Es kann ja schließlich alles lediglich auf eine andere Weltanschauung hinauslaufen, weshalb große Diskrepanzen zwischen Eltern und Kind vorliegen.
Du meinst: Menschenbild? Das in Europa vorherrschende Menschenbild ist auf Kooperation (Menschenwürde, Achtung, Dialog, gegenseitige Hilfe) ausgerichtet - sagen wir: überwiegend, wobei die Kleingruppe das Denken bestimmt. Dies gilt nahezu unabhängig von den Religionen. Lediglich die Formulierungen unterscheiden sich. Im christlichen Kontext heißt dies z. B. Nächstenliebe, Ehre Vater und Mutter.

(Die anderen Religionslehren sind mir nicht so vertraut; da müssen sich die Anghörigen der anderen Religionen mal äußern. Aber ich denke, die finden auch etwas. Anderenfalls müssen wir mal bein "Weltethos" nachsehen. Von Prof. H. Küng gibt es da eine Analyse, wie die einzelnen Religionen diese Kooperation beschreiben bzw. als Maxime formulieren).

Richtig ist jedenfalls, Vergeltung bleiben zu lassen. Nur kann kein Elternteil Rücksichtnahme verlangen, wenn es selbst diese jahrelang hat vermissen lassen. Damit setzt man sich nicht über die Maxime der Ehre von Vater und Mutter hinweg, sondern reduziert die Gegenleistung auf das Nötigste.

(Es gibt ja keine quantitative Forderung. Solche stehen im Sozialgesetzbuch, in dem Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern (im Alter) heran gezogen werden können.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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RE: "Du sollst Vater und Mutter ehren" - bedingungslos oder gibt es Grenzen? - von Ekkard - 20-06-2016, 22:40

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