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Erben und Vererben
#1
(19-03-2017, 20:52)Sinai schrieb:
(19-03-2017, 10:55)Adamea schrieb: Ein Bauer besitzt einen eigenen Betrieb der weiter vererbt werden kann.
Wie ist es begründbar, daß der Bauer seinen Arbeitsplatz vererbt ?
Ein Gendarmerie-Postenkommandant kann ja auch den Gendarmerieposten nicht an seinen Sohn vererben.
Der Bauernstand hat einen ungerechtfertigten Berufsschutz für seinen erstgeborenen Sohn.
Wenn schon Gleichberechtigung, dann bitte für Alle - oder behaltet sie euch.
Dann muß der Arbeitsplatz des Bauern ebenso wie die Notariatskanzlei bei Pensionierung des Alten zur Verfügung stehen.
Der Bauernhof soll so wie der Polizeiposten und die Militärkaserne ein Lehen sein, nicht Eigentum !
Das kann so nicht miteinander verglichen werden!

Ein Bauernhof besteht aus der Arbeitskraft und der Zeit (Lebenszeit) des Bauern!
Ein Bauer investiert sein erwirtschaftetes Geld in den eigenen Betrieb! Der Bauer baut einen Betrieb auf und verlebt sein Geld nicht um sich ein angenemes Leben z.B. mit Reisen, zu gönnen. Er denkt an seinen LEBENSERHALT Selbstständig erhalten zu können!!!

Deinem Vergleich nach müssten ebenso alle Sparguthaben von Nichtbauern von der Allgemeinheit zu erben sein!
Ein Sparkonto hält Energie gefangen, das ist tote Energie.
Durch eine Investition in einem Betrieb fließt die Geld-Energie, das ist LEBENDIGE Energie.

Es wäre absolut ungerecht, wenn man dem Bauern seinen Betrieb wegnimmt!!!
Würdest du dir einen Betrieb durch deine Arbeitskraft und Leben aufbauen, wenn du weißt, dass du diesen nicht an deine Kinder weitergeben kannst??? Warum solltest du soetwas tun?
Niemand steckt sein Schweiß, sein Blut und sein VERZICHT z.B.Reisen, in eine Angelegenheit die ihn dann durch ein Gesetz wieder weggenommen wird! Es wäre sehr, sehr undankbar von einem Staat! Ein solches Gesetz wäre die pure Ausbeuterei der menschlichen Kraft und Mühe!

Niemand erbt den Börsengewinn der ohne Arbeitskraft entstanden ist.
Wenn du die Bauernhöfe an die Allgemeinheit vererben willst, so mußt du auch jedes private Kontoguthaben zum Erbe freigeben!!!

Der Bauer hat einen SELBST ERSCHAFFENEN Arbeitplatz!!!
Arbeitsplätze deren keine eigene Gründung zu Grunde liegt, sind selbstverständlich auchkeine weiter zu vererbende Arbeitsstelle!
Ein Bauernhof ist Eigentum!!!
Die Investitionen sind aus vergangener Arbeitskraft/ Geld für die Zukunft angelegt um ein Einkommen im Leben zu sichern.
Die Mündigkeit der Eigenversorgung.

Eine Polizeiposten ist KEIN Eigentum! Beim Arbeiter fallen ja keine Betriebskostenan, es wird nicht selber investiert.
Keine eigene Mündigkeit der beruflichen Sicherheit, die Abhängikeit vom anderen Betrieben!

Eine Kanzlei ist mit den ständig laufenden Mietkosten zu tragen, das bedeutet die Investition erfolgt ständig neu weil monatliche Kosten anfallen. Es muß Geld investiert werden.
Die Mündigkeit durch eine ständige eigene Bemühung seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften.

Es ist niemals möglich dass alle Menschen eineb eigenen Betrieb habe und erhalten können!!!
Diese Mündigkeit der Selbstversorgung kann nicht jeder nachkommen. Es wird in dieser Sache immer "Unmündige" also von Anderen abhängige geben!

Es gibt nicht nur die Mündigkeit des selber Denkens! (Kant)

Die Mündigkeit hat 3 Bereiche!

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Erben und Vererben - von Adamea - 20-03-2017, 07:01
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