(03-05-2017, 09:59)Ekkard schrieb: . . . muss man auch verlangen, dass Vorurteile infrage gestellt werden dürfen - insbesondere solche, die nachbarliche Menschen betreffen, immer gut erkennbar an: die z. B. Deutschen, Zeugen Jehovas, Atheisten, Gläubigen usw.
Na jetzt kommen wir der Wahrheit langsam näher . . .
"die Zeugen Jehovas"
Solange jemand die Lehre der Zeugen Jehovas vertritt, muß er sich gefallen lassen, zu den Zeugen Jehovas gerechnet zu werden.
Erst wenn er ein Abtrünniger ist, darf er auf Sonderbehandlung hoffen.