Bevor Mohammed den Wein infrage stellte, war er ein überaus geschätztes Getränk in Arabien. In islamischen Ländern, in denen der Weinbau Tradition hat, ist die Ablehnung auch nicht so ausgeprägt, wie z. B. in Saudi Arabien. In solchen Ländern wird kaum Anstoß genommen, wenn man (als Ausländer) alkoholische Getränke (auch öffentlich) konsumiert.
Das Verbot des Weintrinkens ist auch nicht so eindeutig, wie es manchmal dargestellt wird. Es sei denn, man gibt Suren, die später entstanden sind, mehr Gewicht als frühen.
Was sagt der Koran zum Wein?
16,67: Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke (zu trinken), woraus ihr euch einen Rauschtrank macht, und (außerdem) schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand haben.
Eine eindeutige Einladung, Wein zu konsumieren!
2,219: Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen.
Klar! Wer zum Alkoholiker wird, für den ist Alkohol ein Übel!
4,43: Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt.
Jeder wird einsehen, dass die Aufforderung, nicht besoffen zum Gebet zu kommen, vernünftig ist. Weil aber eine solche Empfehlungen offenbar nichts fruchteten:
5,90-91: Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Gräuel und des Satans Werk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen. Der Satan will (ja) durch Wein und das Losspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch aufkommen lassen und euch vom Gedenken Gottes und vom Gebet abhalten.
Welchen Stellenwert der Wein für die Gefolgschaft des Propheten hatte, lässt sich unschwer aus Versprechen himmlischer Genüsse herauslesen:
47,15: Das Paradies […] ist so beschaffen: In ihm sind Bäche mit Wasser, das nicht faul ist, andere mit Milch, die (noch) unverändert (frisch) schmeckt, andere mit Wein, den zu trinken, ein Genuss ist, und (wieder) andere mit geläutertem Honig.
83, 25: Sie erhalten versiegelten edlen Wein zu trinken, …
Bei Peter Heine kann ich lesen, dass der Weingenuss nach islamischen Recht abzulehnen (makruh), aber nicht verboten (haram) sei.
MfG E.
Das Verbot des Weintrinkens ist auch nicht so eindeutig, wie es manchmal dargestellt wird. Es sei denn, man gibt Suren, die später entstanden sind, mehr Gewicht als frühen.
Was sagt der Koran zum Wein?
16,67: Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke (zu trinken), woraus ihr euch einen Rauschtrank macht, und (außerdem) schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand haben.
Eine eindeutige Einladung, Wein zu konsumieren!
2,219: Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen.
Klar! Wer zum Alkoholiker wird, für den ist Alkohol ein Übel!
4,43: Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt.
Jeder wird einsehen, dass die Aufforderung, nicht besoffen zum Gebet zu kommen, vernünftig ist. Weil aber eine solche Empfehlungen offenbar nichts fruchteten:
5,90-91: Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Gräuel und des Satans Werk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen. Der Satan will (ja) durch Wein und das Losspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch aufkommen lassen und euch vom Gedenken Gottes und vom Gebet abhalten.
Welchen Stellenwert der Wein für die Gefolgschaft des Propheten hatte, lässt sich unschwer aus Versprechen himmlischer Genüsse herauslesen:
47,15: Das Paradies […] ist so beschaffen: In ihm sind Bäche mit Wasser, das nicht faul ist, andere mit Milch, die (noch) unverändert (frisch) schmeckt, andere mit Wein, den zu trinken, ein Genuss ist, und (wieder) andere mit geläutertem Honig.
83, 25: Sie erhalten versiegelten edlen Wein zu trinken, …
Bei Peter Heine kann ich lesen, dass der Weingenuss nach islamischen Recht abzulehnen (makruh), aber nicht verboten (haram) sei.
MfG E.
MfG B.