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Islamische Menschenrechtserklärung
#1
Hallo allerseits,
ich stelle hier mal die islamischen Menschenrechte vor. Jedoch nicht ohne Kritik.
Zitieren
#2
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990
Mit kritischen Anmerkungen eines Nichtmuslim.



Die Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz betonen die kulturelle und historische Rolle der islamischen Umma, die von Gott als die beste Nation geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat, in der zwischen dem Leben hier auf Erden und dem im Jenseits Harmonie besteht und in der Wissen mit Glauben einhergeht; ...

Den Beweis dafür, dass die Umma die beste Nation ist, ist sie bis heute schuldig geblieben. Außerdem gehen Wissen und Glauben niemals konform, denn sonnst wäre Wissen gleich Glauben. Ist es aber nicht. Auch die anderen Lobhudeleien in obigem Text teile ich nicht.

... und sie betonen die Rolle, die diese Umma bei der Führung der durch Konkurrenzstreben und Ideologien verwirrten Menschheit und bei der Lösung der ständigen Probleme dieser materialistischen Zivilisation übernehmen sollte; ...

Die Umma soll also die Menschheit führen? Als Dikatur von Allahs Gnaden? Wo bleibt da das Recht der Nichtmuslime an der gleichberechtigten Mitgestaltung der Welt?

... sie möchten ihren Beitrag zu dem Bemühen der Menschheit leisten, die Menschenrechte zu sichern, den Menschen vor Ausbeutung und Verfolgung zu schützen und seine Freiheit und sein Recht auf ein würdiges Leben in Einklang mit der islamischen Scharia

Was ist mit den Menschen, die ein Recht finden und leben wollen, das nicht der Scharia entspricht?
Wo bleiben die Menschenrechte angesichts einer Scharia, die die körperliche und seelische Unverletzbarkeit des Individuums mißachtet?


zu bestätigen; sie sind überzeugt, daß die Menschheit, die einen hohen Stand in der materialistischen Wissenschaft erreicht hat, immer noch und auch in Zukunft dringend des Glaubens bedarf, um ihre Zivilisation zu stützen,...

Welchen Glauben? Islam, Christentum, Buddhismus, Heidentum? Was ist mit den Menschen, die auch ohne Glauben leben können und wollen? Müssen diese sich jetzt Zwangsbekehren zum Glauben, zum Islam, wie die Scharia vorschreibt?

und daß sie eine Motivationskraft braucht, um ihre Rechte zu schützen; sie glauben, daß die grundlegenden Rechte und Freiheiten im Islam ein integraler Bestandteil der islamischen Religion sind und daß grundsätzlich niemand das Recht hat, sie ganz oder teilweise aufzuheben, sie zu verletzen oder zu mißachten, denn sie sind verbindliche Gebote Gottes, die in Gottes offenbarter Schrift enthalten und durch Seinen letzten Propheten überbracht worden sind, um die vorherigen göttlichen Botschaften zu vollenden.

Niemand habe das Recht, die Rechte und Freiheiten des Islam (Scharia) aufzuheben. Also bleibt Muslimen wie Nichtmuslimen nur die Unterwerfung unter die Scharia. Bekenntnis- oder Weltanschauungsfreiheit gibt es unter der Scharia nicht.

Ihre Einhaltung ist deshalb ein Akt der Verehrung Gottes und ihre Mißachtung oder Verletzung eine schreckliche Sünde, und deshalb ist jeder Mensch individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten - und die Umma trägt die Verantwortung für die Gemeinschaft.

Hier steht es nochmal deutlich: Zitat: „jeder Mensch ist individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten - und die Umma trägt die Verantwortung für die Gemeinschaft.“
Das bedeutet nichts anderes, als das alle Menschen (nicht nur Muslime) die Verpflichtung haben, die Scharia einzuhalten und die Umma wacht über die Einhaltung der Scharia.
Damit sind nur Muslime (Umma) berechtigt, politische Entscheidungen zu treffen. Nichtmuslime müssen sich den Anordnungen der Muslime unterwerfen. Nichtmuslime sind nur dann in der Politik willkommen, wenn sie sich auch der Scharia unterwerfen. Die Unterwerfung unter die Scharia bedeutet für Nichtmuslime zwar nicht Muslim werden zu müssen, doch die Scharia regelt nicht nur die Pflichten, Rechte und Verbote für Muslime, sondern auch den Umgang der Muslime mit den Nichtmuslimen und die Einschränkungen, denen Nichtmuslime unterworfen werden (z.B. Stichwort „Dhimmi“).
Die Scharia wird so zum unumstößlichen Recht für die ganze Menschheit erklärt.


Aufgrund der oben genannten Grundsätze erklären sie deshalb:
Artikel 1: a) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.

Unterworfenen unter Gott sind aber per Definition Muslime
(„Muslim“ bedeutet „der sich Allah unterwirft“, „Islam“ bedeutet „Unterwerfung unter den Willen Allahs“, der Wille Allahs wird durch den Koran und die Sunna = Verhalten und Worte des Propheten Muhammad überliefert und in der Scharia als nichtkodifiziertem Recht gebündelt).
Durch die Ausweitung des Begriffs „Muslim“ (Zitat: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind“) auf alle Menschen, werden alle Menschen dem Islam unterworfen, ob sie das wollen oder nicht.


Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung; und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.

Hier wird der Islam als Schutzüberbau über andere Religionen und Weltanschauungen bemüht. Menschen aber wollen sich ihren Schutzüberbau selbst wählen und sich nicht einer Religion und deren Gesetzen unterwerfen. Sie wollen alle in einem Staatswesen IHRE Religion und Weltanschauung (auch eine atheistische) leben und einbringen. Das kann nur durch die volle Gleichberechtigung der Religionen und  Weltanschauungen und den Respekt und die Anerkennung anderer Religionen und Weltanschauungen gelingen.

Es gibt also nur eine Weltanschauung, die eine führende Position in der Gesellschaft einnehmen kann: Nämlich die Menschenrechte wie sie in der UN-Charta erfasst sind. Nur Demokratie, frei Religions- und ideologienwahl unter Respektierung der anderen Religionen und Ideologien kann der Menschheit Frieden und Freiheit bringen.  
Jede religiös (Scharia) oder ideologisch motivierte Unterdrückung und Aushöhlung der Menschenrechte nach UN-Charta bringt Unfreiheit und Unfrieden in die Menschheit.

Außerdem fällt mir auf, dass hier nur von einer „Gleichheit der Menschen an Würde, Pflichten und Verantwortung“ die Rede ist. Von gleichen Rechten für alle ist hier nicht die Rede.
Also haben die Menschen wohl (und auch tatsächlich) unterschiedliche Rechte im Islam. Vor allem gibt es Unterschiede zwischen Mann und Frau und zwischen Muslim und Nichtmuslim, ferner zwischen Hetero- und Homosexuellen und zwischen Sklaven (Kriegsgefangenen Männern, Frauen und Kindern) und Freien.


b) Alle Menschen sind Untertanen Gottes, ...

Was zu beweisen wäre! Welchen Platz können in diesem Weltbild wohl Atheisten einnehmen?
Man beachte auch das Wort „Untertanen“. Gott spricht durch den Koran und die Sunna Recht über „seine Untertanen“. Übertragen wurde dieses Recht Gottes angeblich an die Muslime durch die Scharia.


... und er liebt die am meisten, die den übrigen Untertanen am meisten nützen, und niemand ist den anderen überlegen, außer an Frömmigkeit oder guten Taten.

Stichwort „Frömmigkeit“. Wer ist überlegen? Der gläubige Muslim. Denn dieses Zitat „ niemand ist dem anderen überlegen, außer an Frömmigkeit oder guten Taten “ entstammt dem Koran und bezieht sich allein auf Muslime.



Artikel 2: a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.

Wen verlangt denn die Scharia zu töten?
Den verheirateten Ehebrecher,
den Mörder und
den Murtadd, das ist derjenigen, der die Umma verläßt und dem Islam den Rücken kehrt. Also Atheist wird oder eine andere Religion oder Weltanschauung annimmt.

Diese Anordnung einen Murtadd zu töten hat weitreichende Folgen. Bei strenger Auslegung der Scharia kann jeder getötet werden, der sich gegen Anordnungen in der Scharia oder auch nur gegen die Auslegung der Scharia durch die Herrschenden ausspricht oder den Islam auch nur reformieren will. Außerdem bleibt neben der Tötung des Murtadd bei kleineren Übertretungen immer noch die Gefängnisstrafe als mögliche Disziplinierung von unbequemen Regimekritikern.
Ridda (Abfall vom Islam) ist also ein bequemer Weg, jeden Kritiker mundtot zu machen.

Da die Scharia kein kodifiziertes Recht ist, kann sie von jedem Herrscher, Kalifen oder Diktator in Grenzen frei ausgelegt werden. Auch von Gericht zu Gericht gibt es im Strafmaß und in der Prozess- und Beweisführung große Unterschiede.
Das führt dazu, dass an einem Schariagericht ein Murtadd „nur“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, während ein anderer Murtadd vor einem anderen Gericht zur Todesstrafe verurteilt wird.  


Man beachte auch die Unterschiede zur UN-Menschenrechtsdeklaration!


b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen. c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muß es nach der Scharia geschützt werden.

Sic!

d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert.
Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorge-schriebener Grund vorliegt.

Und hier die Gründe, die es gibt, die körperliche und doch wohl auch seelische Unversehrtheit eines Menschen zu verletzen:

Der Koran schreibt für Ehebruch die Auspeitschung vor, die Sunna und auch die Scharia sogar die Steinigung von verheirateten Ehebrechern.

Muslimen, die andere Unzucht begehen (Homosexualität, Sodomie u.s.w) muss lt. Koran „ungemach“ angetan werden. Lt. Scharia zumeist Auspeitschung, heute auch oft Gefängnis.

Es sei auch noch die, im Koran erwähnte Frauenkammer genannt, zu welcher Unzucht treibende Frauen verurteilt werden. Die Frau wird lebenslang eingesperrt. Oft in einem dunklen Raum ohne Kontakt zu Menschen.

Desweiteren erlaubt die Scharia die Sklaverei (wie auch der Koran).  Sklavinnen haben sich ihrem Besitzer auch sexuell zur Verfügung zu halten.
Es ist zwar lt. Koran sehr verdienstvoll einen Sklaven frei zu lassen, doch ist diese Freilassung auf muslimische Sklaven beschränkt.  
Ein gläubiger Sklave ist lt. Koran ein besserer Ehepartner als ein ungläubiger freier Mensch.
Viele islamische Länder haben aufgrund der, im Koran erwähnten verdienstvollen Freilassung eines Sklaven die Sklaverei abgeschafft. Mit dazu beigetragen hat aber sicher auch der Druck der nichtislmischen Länder.

Dieben wird die Hand oder, bei Wiederholung, der Fuß abgeschlagen.


Dass das mit Menschenrechten nichts mehr zu tun hat, muss ich wohl nicht extra erwähnen.



Artikel 3: a) Bei Einsatz von Gewalt und im Fall einer bewaffneten Auseinandersetzung ist es nicht erlaubt, am Krieg Unbeteiligte wie Alte, Frauen und Kinder zu töten.

Dennoch erlaubt der Koran auch, Frauen und Kinder in die Sklaverei zu verkaufen.

Verwundete und Kranke haben das Recht auf medizinische Versorgung; Kriegsgefangene haben das Recht auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung.

Gefangene Kriegsgegner, die weder Muslime, noch Juden, Christen oder auch Zarathustrier (Iran) sind, dürfen aber auch lt. Koran für ihre Feindschaft und ihre gewalttätige Opposition zur Umma entweder verstümmelt werden (Abhacken von Hand und Fuss wechselseitig) oder grkreuzigt oder getötet werden.

Christen und Juden, die gegen die Umma Krieg führen, müssen gedemütigt und unterworfen werden. Was viele Herabwürdigungen derselben unter den Muslimen nach sich zieht und zog (Beispiel Djizija = Schutzgeldzahlung = Sondersteuer). Juden und Christen sind keine vollwertigen Mitglieder eines islamischen Staates.

Nichtschriftbesitzer [also alle, die keine Muslime, Juden, Christen oder  auch Zarathustrier (im Iran) sind] haben lt. Scharia die Wahl zwischen
Bekehrung zum Islam
Oder Auswanderung aus dem islamischen Gebiet.
Wehrten sie sich gegen diese Entrechtung und Vertreibung, so wurden sie getötet.

Menschenrechte ???


Es ist verboten, Leichen zu verstümmeln. Es besteht die Pflicht, Kriegsgefangene auszutauschen und für die Familien, die durch die Kriegsumstände auseinandergerissen wurden, Besuche oder Zusammenkünfte zu ermöglichen. b) Es ist verboten, Bäume zu fällen, Ernten oder Viehbestand zu vernichten und die zivilen Gebäude und Einrichtungen des Feindes durch Beschuß, Sprengung oder andere Mittel zu zerstören.

Artikel 4: Jeder Mensch hat das Recht auf die Unverletzlichkeit und den Schutz seines guten Rufs und seiner Ehre zu Lebzeiten und auch nach dem Tod. Staat und Gesellschaft müssen seine sterblichen Überreste und seine Grabstätte schützen.

Artikel 5: a) Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, und die Ehe ist die Grundlage ihrer Bildung. Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten, und sie dürfen durch keinerlei Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität davon abgehalten werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Wohlweislich hat der Autor hier einen Eheverhinderungsgrund ausgelassen: die Religion. Denn lt. Koran darf ein männlicher Muslim nur eine Muslimin oder eine Schriftbesitzerin heiraten, also eine Jüdin, Christin oder Zarathustrierin. Eine (weibliche) Muslimin darf ausschließlich einen Muslim heiraten.
Alle anderen denkbaren, und nach Universellen Menschenrechten auch möglichen Ehen sind verboten. Alle Angehörigen anderer Religionen, z.B. Buddhisten, Hindus, Shinto, Tao u.s.w. sind generell außen vor, wie auch Atheisten. Die Muslimin ist sogar fest nur auf den Muslim als Ehepartner festgelegt.

Menschenrechte ? – Wohl kaum.
  

Von der Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz ist auch hier nicht die Rede! Diese Ungleichheit heißt in der modernen islamischen Pro-Scharia-Literatur „Geschlechtergerechtigkeit“.

b) Die Gesellschaft und der Staat müssen alle Hindernisse, die einer Ehe im Wege stehen, beseitigen und die Eheschließung erleichtern. Sie garantieren den Schutz und das Wohl der Familie.
Artikel 6: a) Die Frau ist dem Mann an Würde gleich, sie hat Rechte und auch Pflichten; sie ist rechtsfähig und finanziell unabhängig, und sie hat das Recht, ihren Namen und Ihre Abstammung beizubehalten.

Auch hier ist die Frau dem Mann nur an „Würde“ gleich. Sie hat Rechte und Pflichten, doch nicht dieselben wie der Mann.

b) Der Ehemann ist für den Unterhalt und das Wohl der Familie verantwortlich. Artikel 7: a) Von Geburt an hat das Kind Anspruch darauf, daß seine Eltern und die Gesellschaft für seine richtige Pflege und Erziehung und für seine materielle, hygienische und moralische Versorgung Sorge tragen. Das Kind im Mutterleib und die Mutter genießen Schutz und besondere Fürsorge. b) Eltern und Personen, die Elternsteile vertreten, haben das Recht, für ihre Kinder die Erziehung zu wählen, die sie wollen, vorausgesetzt, daß sie dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder rnitberücksichtigen und daß die Erziehung mit den ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt.

c) In Einklang mit den Bestimmungen der Scharia haben beide Elternteile bestimmte Rechtsansprüche gegenüber ihren Kindern; und Verwandte haben Rechtsansprüche gegenüber ihren Nachkommen.

Und wieder müssen die Grundsätze der Elternrechte mit der Scharia übereinstimmen. Was das im einzelnen heißt, wird nicht erläutert.
Aus gutem Grund. Lt. Scharia kann ein Kind z.B. nicht adoptiert werden, sondern gehört immer zu seinem Vater. Der Vater hat das alleinige Sorgerecht. Auch nach der Scheidung von seiner Frau. Er muss das Kind zwar bis zu dessen Pubertät der Frau überlassen, doch bestimmt er allein, in welche Schule das Kind geht und wann das Kind heiraten darf und ob der/die Heiratskandidat/in ihm Recht ist. Die Frau verliert das Kind sobald sie sich wieder verheiratet.
Die Scheidung kann der Mann ohne Hinzuziehung eines Richters und ohne Angabe von Gründen erlangen.
Die Frau kann nur durch einen Richter geschieden werden, und dann nur in bestimmten Fällen. Z.B. Impotenz des Mannes, Abwesenheit des Mannes, die Verweigerung der Unterhaltszahlungen (in der Ehe) an die Frau. Gewalttätigkeit des Mannes wird nur selten als Scheidungsgrund, nur bei Verprügelung, anerkannt, denn der Koran erlaubt ja schließlich die Züchtigung der Frau. Schlagen allein ist also kein Grund.


Artikel 8: Jeder Mensch hat das Recht auf Rechtsfähigkeit als eine rechtliche und auch moralische Verpflichtung. Sollte er die Rechtsfähigkeit einbüßen oder nur eingeschränkt genießen, so wird er von seinem Vormund vertreten.

Hier ist zu bemerken, dass in manchen islamischen Ländern, z.B. Saudi Arabien, die Frau als nicht rechtsfähig angesehen wird. Sie hat immer einen Vormund. Erst der Vater oder Stiefvater (als Waise), dann den Ehemann und später evtl. ihren Sohn.
Auch mancher Murtadd (Ridda – Abfall vom Islam) wird als geisteskrank erklärt und verliert seine Rechtsfähigkeit.
Das macht man um den Murtadd nicht bestrafen zu müssen. Er verschwindet einfach in einer geschlossenen psychatrischen Klinik.  

  
Artikel 9: a) Das Streben nach Wissen ist eine Verpflichtung, und die Gesellschaft und der Staat haben die Pflicht, für Bildungsmöglichkeiten zu sorgen. Der Staat muß sicherstellen, daß Bildung verfügbar ist und daß im Interesse der Gesellschaft ein vielfältiges Bildungsangebot garantiert wird. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich mit der Religion des Islams und den Dingen der Welt zum Wohle der Menschheit auseinanderzusetzen. b) Jeder Mensch hat das Recht auf eine sowohl religiöse als auch weltliche Erziehung durch die verschiedenen Bildungs- und Lehrinstitutionen. Dazu zählen die Familie, Schule, Universitäten, die Medien usw. Alle zusammen sorgen sie ausgewogen dafür, daß sich seine Persönlichkeit entwickelt, daß sein Glaube an Gott gestärkt wird und daß er sowohl seine Rechte wahrnimmt als auch seine Pflichten beachtet.

Man achte auf den letzten Satz. Obwohl die vorhergehenden Sätze den Eindruck erwecken wollen, es ginge um freie Bildung, so ist das hier nicht der Fall. Gelehrt werden soll nur das, was mit dem Islam konform geht. Gesellschafts- oder gar Islamkritik ist verboten.

Artikel 10: Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.

SIC!
Hiermit wird der Islam unter Schutz gestellt. Andere Relgionen, spirituelle oder atheistische Weltanschauungen genießen diesen Schutz nicht.  


Artikel 11: a) Der Mensch wird frei geboren, und niemand hat das Recht, ihn zu versklaven, zu demütigen, zu unterdrücken oder ihn auszubeuten. Unterwerfung gibt es nur unter Gott, den Allmächtigen.

Man bedenke die im Koran erlaubte die Versklavung von Kriegsgefangenen.

b) Kolonialismus jeder Art ist eine der schlimmsten Formen der Sklaverei. Deshalb ist er absolut verboten. Völker, die unter dem Kolonialismus leiden, haben das volle Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung.

Es stellt sich die Frage, in wieweit die hier vorgestellten islamischen Menschenrechte kolonialistisch sind. Denn es dürfen schließlich alle in ihren Rechten beschnitten werden. Nichtmuslime, Frauen und nicht zu vergessen muslimische Männer.

Es ist die Pflicht aller Staaten und Völker, den Kampf der Kolonialvölker für die Abschaffung aller Formen von Kolonialismus und Besatzung zu unterstützen, und alle Staaten und Völker haben das Recht, ihre unabhängige Identität zu wahren und die Kontrolle über ihren Reichtum und ihre natürlichen Ressourcen selber auszuüben.

Artikel 12: Jeder Mensch hat innerhalb des Rahmens der Scharia das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnortes, entweder innerhalb oder außerhalb seines Landes. Wer verfolgt wird, kann in einem anderen Land um Asyl ersuchen. Das Zufluchtsland garantiert seinen Schutz, bis er sich in Sicherheit befindet, es sei denn, sein Asyl beruht auf einer Tat, die nach der Scharia ein Verbrechen darstellt.

Die Scharia begrenzt die Selbstbestimmung der Frau durch ihren Mann. Selbst Reisefreiheit genießt eine Frau nur begrenzt. Nach einer Schariaauslegung braucht die Frau einen Marram (nahen männlichen Verwandten als Beschützer und Bewahrer der Ehre der Frau) um überhaupt das Haus verlassen zu können. Von einem reinen Frauenhaushalt ganz zu schweigen.
Sexuelle Kontakte ohne Trauschein und homosexuelle Kontakte sind bei Strafe verboten. Die freie Ausübung von Religion oder auch politischer Arbeit sind nicht möglich. Z.B. Politische Arbeit, die den Islam nicht in ihren Mittelpunkt stellt und Islamkritik betreibt, Werbung für Juden- und Christentum ist verboten.
Der Kirchen und Synagogenbau ist stark erschwert, öffentliches Auftreten von Nichtschriftbesitzern (nicht Juden, nicht Christen) für ihre Religion oder das Unterhalten eines nichtjüdischen und nichtzarathustrischen Tempels ist verboten.
Durch die Gleichsetzung Regierungskritik – Islamkritik (Stichwort Ridda) ist jede Opposition zur Regierung sehr erschwert.
Das bedeutet akute Diktaturgefahr.


Artikel 13: Der Staat und die Gesellschaft garantieren jedem arbeitsfähigen Menschen das Recht auf Arbeit. Jeder kann frei die Arbeit wählen, die ihm am besten entspricht und die sowohl seinen Interessen als auch denen der Gesellschaft dient.

Auch hier macht die Scharia Einschränkungen. Frauen dürfen nur arbeiten, wenn dabei ihre Ehre nicht in Gefahr ist. Der Umgang der Frau mit Männern muss auf ein Minimum beschränkt bleiben und die Frau muss sich verhüllen (bis auf Hände und Gesicht). Zur Aufnahme einer Arbeit braucht die Frau die Einwilligung ihres Vaters oder Mannes.
Der Vater/Mann sollte darüber mit seiner Tochter/Frau einen Konsenz erreichen, aber er darf sich bei „Uneinsichtigkeit“ der Frau auch durchsetzen.
Nichtmuslimen bleiben höhere Politische- und Regierungsämter verschlossen.
Der Herrscher eines islamischen Staates ist der Kalif. Er muss immer Muslim und immer ein Mann sein.  


Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Schutz und Sicherheit sowie auf alle anderen sozialen Garantien. Ihm darf weder eine Arbeit zugewiesen werden, die seine Kräfte übersteigt, noch darf er in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt, ausgebeutet oder geschädigt werden. Er hat - ohne jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Anspruch auf gerechten und unverzüglich zu zahlenden Lohn für seine Arbeit, und er hat Anspruch auf Gewährung von Urlaub und auf verdiente Beförderung. Vom Arbeitnehmer seinerseits wird erwartet, daß er seine Arbeit gewissenhaft und genau verrichtet. Kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Uneinigkeit in irgendeinem Punkt, so greift der Staat ein, um den Streit beizulegen und die Mißstände zu beseitigen, die Rechte zu bestätigen und der Gerechtigkeit unvoreingenommen Geltung zu verschaffen.

Artikel 14: Jeder Mensch hat das Recht auf rechtmäßige Einkünfte, sofern sie nicht durch Monopolisierung, Betrug oder Schaden für sich oder andere erzielt wurden. Wucher (riba) ist absolut verboten.
Artikel 15: a) Jeder Mensch hat das Recht auf rechtmäßig erworbenes Eigentum, und jeder hat Anspruch auf die Besitzrechte ohne Nachteil für sich selber, andere oder die Gesellschaft im allgemeinen.

So werden durchaus auch Heiden vertrieben und enteignet, die sich nicht zum Islam bekehrt haben. Wahrscheinlich liegt beim Grundbesitz der Heiden keine „Rechtmäßigkeit“ vor, oder er ist, im Besitz des Heiden, ein Nachteil für die Gesellschaft.
Mit erworbenem Eigentum ein zensurfreies Medium zu gründen, eine nichtislamophile Partei oder eine Religion zu gründen, zu bewerben, oder einen „heidnischen“ Tempel zu bauen, ist verboten.


Enteignung ist verboten, außer wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und unverzüglich eine gerechte Entschädigung gezahlt wird. b) Konfiszierung und Beschlagnahme von Eigentum ist verboten, außer wenn eine gesetzlich definierte Notwendigkeit vorliegt.

Als was sollte man die Djizija, die Schutzsteuer bezeichnen, die Juden und Christen an den muslimischen Staat entrichten müssen? Wucher, Konfiskation oder Beschlagnahme?

Im übrigen wurden immer dann Enteignungen, Vertreibungen und Verhaftungen vorgenommen, wenn die Oberhoheit des Islam in einem Land in Gefahr war.  


Artikel 16: Jeder hat das Recht, den Erfolg seiner wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen oder technischen Arbeit zu genießen und die sich daraus herleitenden moralischen und materiellen Interessen zu schützen, vorausgesetzt, daß die Werke nicht den Grundsätzen der Scharia widersprechen.

Also schützt das islamische Urheberrecht nur Texte und Erfindungen, die dem Islam entsprechen oder den Islam loben. Kritische Werke unterliegen diesem Schutz offenbar nicht.

Artikel 17: a) Jeder Mensch hat das Recht, in einer sauberen Umgebung zu leben, fern von Laster und moralischer Korruption, in einer Umgebung, die seiner Entwicklung förderlich ist. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft im allgemeinen, dieses Recht zu gewährleisten.

Somit ist klar, dass Geschlechtsverkehr oder auch das Zusammenleben ohne Trauschein, Ehebruch, Prostitution und Homosexualität als „Laster“ verboten sind. Die Strafen dafür stehen weiter oben.

b) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Versorgung und auf alle öffentlichen Leistungen, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln erbringen kann. c) Der Staat sichert dem einzelnen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, so daß er in der Lage ist, seine Bedürfnisse und die seiner Familie zu befriedigen. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erziehung, medizinische Versorgung und alle anderen grundlegenden Bedürfnisse.
Artikel 18: a) Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Sicherheit seiner Religion ...

Welcher Religion?
Die einzige Religion, die hier Schutz genießt, ist der Islam. Christentum, Judentum und im Iran der Zarathustrismus werden allenfalls geduldet und gegängelt mit dem Ziel, sie zum Verlöschen zu bringen.
Die übrigen Religionen werden sofort von der islamischen Regierung bei Strafe verboten.


... seiner Angehörigen, seiner Ehre und seines Eigentums. b) Jeder Mensch hat das Recht auf eine Privatsphäre, zu Hause, in der Familie und in bezug auf sein Vermögen und sein privates Umfeld. Es ist verboten, ihn zu bespitzeln, zu überwachen oder seinen guten Ruf zu beschmutzen. Der Staat muß den Bürger vor willkürlicher Beeinträchtigung schützen. c) Die Unverletzlichkeit der Privatwohnung wird gewährleistet. Das Betreten einer Privatwohnung darf nicht ohne die Erlaubnis der Bewohner oder auf irgendeine ungesetzliche Art geschehen. Die Wohnung darf weder verwüstet noch beschlagnahmt werden, noch dürfen die Bewohner mit Gewalt vertrieben werden.
Artikel 19: a) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das hört sich gut an. Doch die Scharia ist eben kein kodifiziertes Recht (Gesetz).
Frauen haben ihre Bestimmungen und Männer die ihren. Es gibt Bestimmungen für Muslime und solche für Nichtmuslime.
Es gibt also nicht EIN, für alle geltendes Gesetz, sondern viele Regelungen, die für jede Gruppe Menschen unterschiedlich ist.
Die Regel für Mord ist z.B.:
Zitat Koran
2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen.


Es gibt keinen Unterschied zwischen Herrscher und Untertan. b) Jeder Mensch hat das Recht, sich an die Gerichte zu wenden.

Man bedenke aber die unterschiedlichen Regelungen. Frauen erben halb soviel wie Männer. Muslime können nicht Nichtmuslime beerben und Nichtmuslime nicht Muslime. Erschwerte Scheidung der Frau. Muslimische Frauen dürfen keinen Nichtmuslim heiraten, muslimische Männer kein Frau aus den Reihen der Nichtschriftbesitzer (also z.B. Atheisten, Buddhisten, Hindus, Heiden, Taoisten u.s.w.)
Ohne Trauschein zusammenleben geht nicht. Das ist Unzucht und strafbar (Auspeitschung).

Man bedenke auch die Beweislast, die vom Opfer bei Gewaltdelikten die Beibringung von Zeugen vorsieht.
Einige Länder erkennen nach der Scharia als Unzuchtbeweis die Schwangerschaft einer Unverheirateten an. Wenn eine Frau, die vergewaltigt wurde für die Vergewaltigung keine Zeugen beibringen kann, wird sie wegen Meineids und Unzucht zur Auspeitschung verurteilt. So ist es für die meisten vergewaltigten Frauen klüger, die Tat zu verschweigen. Eine uneheliche Schwangerschaft (auch nach einer Vergewaltigung) wird mit Auspeitschung und der Verstoßung aus der Familie und Gesellschaft geahndet.
In Ägypten z.B. bekommen uneheliche Kinder keine Papiere. Sie existieren für die Gesellschaft praktisch nicht. Sie haben kein Recht auf Beschulung und auch sonst keine Rechte. Der Weg in die Gosse ist vorprogrammiert.


c) Die Haftpflicht ist im allgemeinen an die Person gebunden.

Ein Bruch dieser allgemeinen Haftungsregelung ist der oben zitierte Koranvers. Hier wird nicht nur der Mörder belangt, sondern auch seine Verwandten, die durch die Tat eines Familienmitglieds mit ihrem Geld oder ihrem Leben haftbar sind. Wen diese Haftung trifft (den Sklaven, den Freien oder die Frau) und wie hoch das Blutgeld ist (bei einer Frau halb soviel wie bei Mann) hängt vom Opfer des Tötungsdelikt ab.

d) Über Verbrechen oder Strafen wird ausschließlich nach den Bestimmungen der Scharia entschieden.

Sic!

e) Ein Angeklagter gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld in einem fairen Gerichtsverfahren erwiesen ist, und er muß sich umfassend verteidigen können.
Artikel 20: Es ist verboten, jemanden ohne legitimen Grund zu verhaften, seine Freiheit einzuschränken, ihn zu verbannen oder zu bestrafen.

Die „legitimen“, gegen die Menschenrechte verstoßenden Gründe wurden oben schon beschrieben.

Es ist verboten, jemanden körperlich oder seelisch zu foltern, ihn zu demütigen oder grausam oder entwürdigend zu behandeln.

Nicht wirklich.
Siehe oben!


Ebenso ist es verboten, an einem Menschen ohne dessen Einwilligung oder ohne akute Gefahr für seine Gesundheit oder sein Leben medizinische oder wissenschaftliche Versuche zu unternehmen. Desgleichen ist es verboten, Notstandsgesetze zu verabschieden, durch die ein solches Vorgehen gerechtfertigt würde. Artikel 21: Geiselnahme in jeder Form und ganz gleich zu welchem Zweck ist ausdrücklich verboten.
Artikel 22: a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.

Die „freie Meinung“ beschränkt sich auf Islamlob. Jede Islam- oder Schariakritik ist per se verboten.
Jede politische oder religiöse Betätigung, die von der muslimischen Regierung oder dem Kalifen als Gefährdung der Einheit und Gläubigkeit der Umma betrachtet wird, ist verboten. Es folgen dann Berufsverbot, Verhaftung, Verbannung oder Tot (Stichwort: Murtadd).


b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und mißbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.

SIC!

d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Haß zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.

Artikel 23: a) Autorität bedeutet Verantwortung; es ist deshalb absolut verboten, Autorität zu mißbrauchen oder böswillig auszunutzen. Nur so können die grundlegenden Menschenrechte garantiert werden. b) Jeder Mensch hat das Recht, sich direkt oder indirekt an der Verwaltung der Staatsangelegenheiten in seinem Land zu beteiligen. Er hat auch das Recht, in Einklang mit den Bestimmungen der Scharia ein öffentliches Amt zu bekleiden.

Man denke an die Beschränkungen für Frauen und Nichtmuslime.

Artikel 24: Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.
Artikel 25: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.


Kairo, 14 Muharram 1411H 5. August 1990 Auszug aus "Gewissen und Freiheit" Nr 36 1991 Seite 5 von 5

Sic!  Wobei ich eine Erklärung hier sehr vermisse.

Ich hoffe aber, das Versäumnis der Textautoren etwas behoben zu haben.

Lhiannon
Zitieren
#3
Quellen in der Literatur:  

Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte. (Taschenbuch)
von Bassam Tibi (Autor)

Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte der Frau im Islam (Gebundene Ausgabe)
von Christine Schirrmacher (Autor), Ursula Spuler-Stegemann (Autor)

Christen unterm Halbmond (Broschiert)
von Adel Th. Khoury (Autor)

Tafsirsammlung von SKD-Bavaria


Quelltexte des Koran:

9:29

Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen - von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten.

Dies ist der Dhimmi-Vers. Er verlangt, dass die Dhimmi (Schriftbesitzer=Juden, Christen und manchmal auch Zaratustrier) erniedrigt werden müssen. Lassen sich die Dhimmi nicht erniedrigen und eine Sondersteuer (Tribut) auferlegen, so müssen sie bekämpft werden

Sure 5, Vers 38 (42): „Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist mächtig und weise.“

Diese Strafe ist entwürdigend und unvereinbar mit den Universellen Menschenrechten

Sure 4, Vers 15: „Und wer von euern Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.“

Die Frauenkammer
Eine entwürdigende völlig unverhältnismäßige Strafe.


Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..."

Sure 4, Vers 89: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer.“

Sure 8, Vers 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“

Es ist hier erlaubt, Menschen zu erschlagen, nur weil diese keine Muslime sind. Hier wird der Islam höher bewertet als ein Menschenleben.

2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.

In diesem Vers unterscheidet das islamische Strafrecht in Sachen Mord ganz klar zwischen Freien und Sklaven, Männern und Frauen und erlaubt die Blutrache, wenn es sie auch nicht gutheißt.

Völlig unberücksichtigt wird hier die gerechte Vorgehensweise:
Den Täter zu bestrafen. Unabhängig davon ob die Frau einen Mann, oder der Mann eine Frau ermordet hat (von Sklaven mal ganz abgesehen).



Koran 4/24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt (d.h. Sklavinnen)
.
Koran 16/75. Allah gibt (euch) das Gleichnis an die Hand von einem Sklaven, einem Leibeigenen, dieweil er über nichts Gewalt hat; und von einem (Freien), den Wir Selbst reichlich versorgt haben, und er spendet davon im verborgenen und öffentlich. Sind diese gleich? Preis sei Allah! Doch die meisten von ihnen wissen es nicht.

O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekanntgegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so daß sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [33:50]

Die Sklavenverse:
Hier wird die Sklaverei erlaubt. Vor allem werden hier den muslimischen Männern sexuelle Rechte an Sklavinnen (auch schon verheirateten) eingeräumt.
Man muss sich vor Augen führen, dass die Sklavinnen Kriegsgefangene sind, deren Kinder versklavt, deren Männer getötet und deren Habe von den Muslimen geraubt wurde.


Sure 5, Vers 33: "Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten." (Übers. Rudi Paret)

Hier wird der Umgang mit Straftätern, Terroristen und Kriegsgegenern verdeutlicht.
Mit Menschenrechten hat das nichts mehr zu tun.





Ich will auch auf schöne, hoffnungsvolle Verse des Koran verweisen, mit der Bitte, dass Muslime sich diese Verse zu Herzen nehmen.



Sure 16, Vers 126:
[/size]nach Paret:
Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für euch (wörtl. die, die geduldig sind).

Vielleicht wird Allah Zuneigung setzen zwischen euch und denen unter ihnen, mit denen ihr in Feindschaft lebt; denn Allah ist Allmächtig und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [60:7]

Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. [60:8]
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#4
Guten Abend,

passend zum Thema hier eine Dokumentation der Frankfurter Rundschau vom
13.6.2007:


Es kann keine islamischen Menschenrechte geben


Menschenrechte sind universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte außer Kraft.

Der gesamte Text hier:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/d...cnt=999893

Gruss
Zipper
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#5
Hallo!

Genau das ist das Problem, das hier keiner sehen will.

Man will die islamischen Menschnrechte kritisieren! Aber womit? Mit denen, die man sleber für gut bzw. besser hält.

Das ist kein Dialog!

Das ist pure Dogmatik, die man bei vielen religionen gar so gerne kritisiert!

Was die Koranzitate angeht: Man kann kaum glauben, daß ernsthaft der Tafsir dazu auch gelesen wurde.

Mfg,

Ahmad

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#6
Guten Abend AHMAD,

sehe ich das richtig:

im Islam gibt es keine Menschenrechte, da
der Mensch im Islam keine Rechte hat.

Allah hat alle Rechte und der Mensch ordnet sich vorbehaltlos unter.

Verhält es sich so?

Gruss
Zipper
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#7
Hallo Zipper!

Nein.

Mfg,

Ahmad

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#8
aAHMADh schrieb:Hallo!

Genau das ist das Problem, das hier keiner sehen will.

Man will die islamischen Menschnrechte kritisieren! Aber womit? Mit denen, die man sleber für gut bzw. besser hält.

Richtig. Weil die UM die Gleichberechtigung aller Menschen (einschl. der Muslime) vorsehen und keine Klassengesellschaft aus ...

Männer über Frauen
Gläubige über Ungläubige
Heteros über Homos ...

die mit Gewalt (Todesstrafe, Verstümmelung, Folter) und durch Medienzensur gegenüber Frauen, Ungläubigen und Homosexuellen aufrechterhalten wird.

Zitat:Das ist kein Dialog!

Dialoge sind in anderen Fragen über den Islam möglich. Die Menschenrechte aber stehen nicht zur Diskussion, weil das die Zementierung der Unterdrückung von Frauen und Nichtmuslimen impliziert.

Oder anders gesagt: Wenn wir die UM heute zur Disposition stellen werden wir morgen keine Stimme mehr haben. Und zu den "wir" zählen auch Aleviten, Ahmadiyya und Muslime, die mit den UM keine Probleme haben.

Die UM sind u.a. die Voraussetzung für persönliche Freiheit, Religionsfreiheit und freie spirituelle Entwicklung des Menschen.

Zitat:Das ist pure Dogmatik

Leider nein.
Die Urheber der IM versuchen hier gezielt, durch Wischi-waschi-Argumentation und die Benutzung von westlichen Redewendungen aus der Menschenrechtsdebatte den Menschen die ganze Wahrheit zu verbergen.

Erst wer sich mit der Scharia auseinandersetzt wird erkennen können, welchen Menschenrechtsverletzungen durch die Formulierung "im Rahmen der Scharia" salonfähig gemacht werden sollen.

Gruß
Lhiannon
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#9
Hallo Lhiannon!

Eigentlich hatte ich einen sher langen Text geschrieben, aber ich habe ihn gelöscht, weil er ohenhin nichts an Deiner EInstellung ändern würde.

In meinen AUgen ist es so:

Wärst Du in Palästina geboren worden, dann wärst Du wohl die erste, die meint sie müsse Menschen mit anderer Gesinnung wegbomben.

Dieses Bild hinterläßt Du, mit Deiner Argumentation in Richtung:

"Die IM sind schlecht, weil sie nicht so sind, wie die UM!"

Danke, davon habe ich genug!

Mfg,

Ahmad

PS.: Deine Koranzitate und deren Interpretation basieren zu einem großen teil auf Lügen, aber das weißt Du selber! Hast ja den SKD Tafsir angegeben, aber absout nichts daraus gebracht!

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#10
Zitat:In meinen AUgen ist es so:

Wärst Du in Palästina geboren worden, dann wärst Du wohl die erste, die meint sie müsse Menschen mit anderer Gesinnung wegbomben.

Das erledigen die Palästinenser nach wie vor selber ganz gut. :icon_cry:

Doch ich gebe dir Recht.
Wäre ich in Palästina in eine konservative muslimische Familie hineingeboren worden, so hätte ich den Hass auf Juden und andere Ungläubige wohl schon mit der Muttermilch aufgesogen.
Der größte Feind des Muslim ist zwar der Muslim, aber die Propaganda von Fatah und Hamas lassen die Muslime nicht nur in Palästina verblöden.
Wäre ich als Nichtmuslim in Palästina geboren würde ich mir nichts mehr wünschen, als das die Muslime in diesem Gebiet endlich Liebe, Mitgefühl, Humanismus und die UM kennenlernen würden.
Denn nur die Bekanntschaft mit diesen Dingen wird dem Land Frieden bringen.

So langsam denke ich, geht den Propagandisten allerdings die Luft aus. Die Menschen merken langsam, wer ihr Feind ist.
Es gab schon Stimmen aus Palästina, die für eine Besetzung des Gazastreifens durch die Israelis sind. Denn nur so scheint die Gewalt noch zu stoppen zu sein.

Im übrigen wäre Palästina ohne das Geld der Ungläubigen nicht mehr überlebensfähig. Trotz aller Unterstützung und Geduld gehen die Kämpfe weiter und viele fliehen in Länder der Ungläubigen.
Da sind sie dann froh, die Angst und das Sterben hinter sich gelassen zu haben.
Doch in ihren Köpfen türmt sich gefährlicher islamophiler Hass.

„What´s in your head, Zombie?“  Sinhead O´Connor

Zitat:Deine Koranzitate und deren Interpretation basieren zu einem großen teil auf Lügen, aber das weißt Du selber! Hast ja den SKD Tafsir angegeben, aber absout nichts daraus gebracht!

Ich mißtraue grundsätzlich konservativen islamischen Gelehrten. Denn diese Gelehrte sind nicht Gelehrte im eigentlichen Sinn. Sie betreiben keine möglichst objektiven Islamstudien, sondern sind zur Lobhudelei verdammt. Denn jede echte Textkritik wird als „Abfall vom Islam“ gewertet und führt zu Gefängnis- oder gar zur Todesstrafe. Die Scharia schreibt diese Strafen nämlich für „Ridda“ vor.

So verkleben sie honigsüß Widersprüche in den Texten, verklären Grausamkeiten zu höherer Gerechtigkeit und selbst die banalsten Textstellen in Koran und Hadith werden noch zu Meisterwerken der Weltliteratur hochstilisiert.

Den Menschen im Westen entlocken solche Bemühungen bestenfalls ein Schmunzeln und oft blanke Wut über die Leichtigkeit, mit der diese dümmliche Literaturkritik über Leichen geht.

Der um Objektivität bemühte Gelehrte Nasr Hamid Abu Zaid konnte sein Leben nur durch Flucht in ein Land der Ungläubigen retten. Er wurde geschieden, weil ein Muslimin (Zaids Frau) lt. Koran nicht mit einem Kafir (Abu Zaid) verheiratet sein darf.

Gruß
Lhiannon


Hier noch ein Beispiel für die krasse Unlogik des Koran.
1. Der Koran sagt, dass Gott den Lebensweg des Menschen, sowohl des Muslim als auch des Nichtmuslim, schon vor dessen Geburt festgelegt hat.
2. Er läßt Menschen in die Irre gehen.
3. Allah bestraft die Sünden und den Unglauben der Menschen.

Also ist es Allah, der zunächst die Menschen schon vor ihrer Geburt zu Sündern und Ungläubigen macht und sie nachher, im Leben und in der Hölle dafür bestraft, dass sie das geworden sind, was sie, nach Allahs Ratschluß hatten werden sollen.

Ein groteskes Gottesbild
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#11
Halllo Lhiannon!

Solltest Du Dich mit Deiner "Kritik" konservativer Islamgelehrter auf den Tafsir beziehen, dann disqualifizierst Du Dich damit eindeutuig selbst!

Ansonsten ist es bezeichnend und bestätigend, weswegen Du noch mit dem Tafsir in Deinem Posting wirbst: geheuchelte Objektivität.

Zitat:Hier noch ein Beispiel für die krasse Unlogik des Koran.
1. Der Koran sagt, dass Gott den Lebensweg des Menschen, sowohl des Muslim als auch des Nichtmuslim, schon vor dessen Geburt festgelegt hat.
2. Er läßt Menschen in die Irre gehen.
3. Allah bestraft die Sünden und den Unglauben der Menschen.

Also ist es Allah, der zunächst die Menschen schon vor ihrer Geburt zu Sündern und Ungläubigen macht und sie nachher, im Leben und in der Hölle dafür bestraft, dass sie das geworden sind, was sie, nach Allahs Ratschluß hatten werden sollen.

Ein groteskes Gottesbild

Lies mal lieber ne Abhandlung über freien Willen und Prädestination, bevor Du solche sinnlosen Äußerungen postest.
Gerade das war schon in der Frühzeit des Islam ein großes Thema!
Also sei mal nicht so absolut vereinfachend!

Mfg,

Ahmad

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#12
aAHMADh schrieb:Lies mal lieber ne Abhandlung über freien Willen und Prädestination, bevor Du solche sinnlosen Äußerungen postest.
Gerade das war schon in der Frühzeit des Islam ein großes Thema!
Also sei mal nicht so absolut vereinfachend!

Mfg,

Ahmad

Darf ich dahinter eine fehlende Dialogfähigkeit Lhiannons vermuten?

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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