25-02-2008, 15:15
Der nachfolgende Presseartikel betrifft nicht nur die Baha`i, sondern alle Religionen - die geschilderte Gesetzesvorlage hat darüber hinaus Auswirkungen auf alle Iraner, auch diejenigen, die aus politischen Gründen seit Jahrzehnten im Ausland leben müssen:
24. Februar 2008
Ein iranischer Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafrechts legitimiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
NEW YORK, 22. Februar 2008 (BWNS) – Dem iranischen Parlament liegt derzeit ein Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts vor. Sollte die von der iranischen Regierung eingebrachte Gesetzesvorlage vom Parlament angenommen werden, würde dies zur rechtlichen Legitimierung einer ganzen Reihe von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen, von denen nicht nur die Bahá’í, sondern auch viele andere iranische Bürger betroffen wären, zum Teil auch außerhalb des Landes. Darauf machte heute die Internationale Bahá’í-Gemeinde aufmerksam.
Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá'í Gemeinde bei den Vereinten Nationen
Größte Sorge bereitet den Bahá’í ein Passus, der die Todesstrafe für all jene anordnet, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren. Diese Verfügung beträfe nicht nur die Bahá’í, sondern auch Christen, Juden und andere. "Die Gesetzesvorlage widerspricht allen Menschenrechtsstandards sowie allen internationalen Abkommen, denen der Iran zugestimmt hat", sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.
"Es ist wichtig, dass die internationale Gemeinschaft sich jetzt zu Wort meldet – jetzt, bevor es zu spät ist, und der Gesetzesentwurf zum geltenden Recht im Iran wird".
Der Gesetzesentwurf würde auch dem Zugriff der Regierung bei vermeintlichen Verstößen gegen die Sicherheit außerhalb des Landes eine rechtliche Grundlage geben. Ebenso würden Diskriminierungspraktiken rechtswirksam, die gegen die Bahá’í und andere bereits in weitem Umfang angewendet werden. Die Folge wäre, dass eine Reihe „religiöser“ und anderer Verbrechen so umdefiniert würde, dass praktisch jede Gruppe, die von der Regierung abgelehnt wird, in ernsthafte Gefahr gerät.
"Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, dürfen Regierung und Klerus ungestraft gegen iranische Bürger ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit vorgehen“, so Bani Dugal weiter. "Dies ist nicht nur ein Angriff auf die Menschen im Iran, sondern auf alle, die sich dafür einsetzen, grundlegende Menschenrechte aufrecht zu erhalten“.
Dugal sagte, dass der neue Paragraph über religiöse Konversion – definiert als Abfall vom Glauben bzw. Apostasie - sprachlich besonders streng formuliert worden sei, insofern als die Todesstrafe für all jene verhängt wird, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren und nicht sofort widerrufen. "Im Text wird das Wort Hadd benutzt, welches bedeutet, dass die Todesstrafe explizit als unveränderliche Strafe festgelegt wird, die weder modifiziert, noch verringert oder zurückgenommen, also annulliert oder für ungültig erklärt werden kann", sagte Dugal. „In der Vergangenheit wurden Todesurteile in Apostasiefällen verkündet – und auch ausgeführt -, aber dies war noch nie gesetzlich festgelegt.“ Als abtrünnig werden laut diesem Gesetz auch die Anhänger jeder Religion außer dem Islam bezeichnet, bei deren Zeugung ein Elternteil Moslem war. „So wäre das Kind eines muslimischen und eines christlichen Elternteiles, das sich dazu entscheidet, den christlichen Glauben anzunehmen, laut dieser Gesetzgebung der Apostasie schuldig und würde die Todesstrafe erhalten", sagte Bani Dugal.
Ein anderer Passus des Gesetzesentwurfes, der ebenfalls Anlass zur Sorge gibt, ist die Ausweitung der “Sicherheitsgesetze” außerhalb des Irans, so dass auswärtige Iraner dem Zugriff der Regierung ausgesetzt wären."Dem Iran reicht es offenbar nicht, innerhalb seiner Landesgrenzen diejenigen ins Visier zu nehmen, die er als Feinde betrachtet”, so Dugal in Bezug auf Artikel 112 des Gesetzesentwurfes, der sich auf Taten „gegen die Regierung, die Unabhängigkeit und die innere, wie äußere Sicherheit des Landes“ bezieht. "Da der Begriff “Sicherheit” nicht im Gesetz definiert wird, kann jede Tat als solche eingestuft werden”, sagte sie. "Es sind tatsächlich schon viele iranische Bahá’í fälschlich der Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes angeklagt worden“.
"Wenn das neue Strafgesetz ratifiziert wird, würden iranische Bahá’í und andere in der ganzen Welt für Taten außerhalb des Iran zur Rechenschaft gezogen werden, die als gegen die Sicherheit des Iran gerichtet bewertet werden". Die Unklarheit des Gesetzes in Bezug auf “Beleidigung des Heiligen” und andere Straftaten gäbe der Regierung freie Hand gegen jede Gruppe vorzugehen, die sie ablehnt“, sagte Dugal weiter. "Das Gesetz enthält Abschnitte, die sich auf das Begehen nicht spezifizierter Straftaten oder Verbrechen beziehen wie auch Paragraphen, die sich auf Menschen beziehen, die „der Korruption und der Anrichtung von Unheil auf Erden schuldig sind' sagte sie.
"Es würde auch die Todesstrafe rechtswirksam werden lassen für jeden, der den ‚Propheten beleidigt‘”, erläuterte Dugal. "Solche Vorkehrungen bringen viele Gruppen, darunter auch die Bahá’í, in eine extrem verwundbare Lage, da praktisch jeder Kontext als ‚Beleidigung‘ des Propheten definiert werden kann, vor allem dann, wenn es um religiöse Überzeugungen geht".
Aufgrund der damit zusammenhängenden Entwicklungen drückte der Präsident der Europäischen Union vor kurzem seine “ernsthafte Sorge” über die sich “verschlimmernde” Situation der Bahá’í-Gemeinde im Iran aus. "Die EU ist über die fortwährende systematische Diskriminierung und Verfolgung der Bahá’í im Iran besorgt, darunter den Ausschluss von Universitätsstudenten und Schülern, die eingeschränkte Beschäftigung von Bahá’í und die Anti-Bahá'í-Propagandakampagnen in den iranischen Medien." sagte Dr. Dimitrij Rupel aus Slovenien, Präsident der EU, im Namen der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 7. Februar 2008.
Von einer solchen Regelung sind nicht nur iranische Muslime betroffen, die zum Christentum konventieren, sondern auch iranische Anhänger Zarathustra`s, die zum Judentum konvertieren; letztlich sogar Christen, die ihre Glaubensgemeinschaft wechseln wollen. Die iranische Regierung will offensichtlich die Mitgliedschaft auch in den anerkannten, nicht-muslimischen Religionen, "zementieren", und greift damit in Glaubens-, Wahl-, und Gewissensfreiheit jedes iranischen Bürgers ein. Ein solches Vorhaben lässt den Schluss zu: Heute sind es die Baha`i, die massiv mit dem Tod bedroht werden - morgen nehmen sich die Mullah`s die registrierten Christen vor, übermorgen die registrierten Juden, einige Zeit später die registrierten Zoroaster...
Besonders bedenklich: Die "Fatwa"_Schwadronen des Präsidenten Ahmadenidschad können aufgrund dieser Gesetzesvorlage dann demnächst nicht nur Angehörige von Glaubensgemeinschaften im Exil verfolgen, sondern auch ihre politischen und sozialen Gegner mit Mord und Attentat überziehen - Kurden, Aleviten ebenso wie Sunniten, Volksmuhadejin ebenso wie Anhänger der Tudeh-Partei, Ahmadijas - auch in der EU ist kein Exilant dann mehr sicher vor solchen Terroristen.
24. Februar 2008
Ein iranischer Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafrechts legitimiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
NEW YORK, 22. Februar 2008 (BWNS) – Dem iranischen Parlament liegt derzeit ein Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts vor. Sollte die von der iranischen Regierung eingebrachte Gesetzesvorlage vom Parlament angenommen werden, würde dies zur rechtlichen Legitimierung einer ganzen Reihe von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen, von denen nicht nur die Bahá’í, sondern auch viele andere iranische Bürger betroffen wären, zum Teil auch außerhalb des Landes. Darauf machte heute die Internationale Bahá’í-Gemeinde aufmerksam.
Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá'í Gemeinde bei den Vereinten Nationen
Größte Sorge bereitet den Bahá’í ein Passus, der die Todesstrafe für all jene anordnet, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren. Diese Verfügung beträfe nicht nur die Bahá’í, sondern auch Christen, Juden und andere. "Die Gesetzesvorlage widerspricht allen Menschenrechtsstandards sowie allen internationalen Abkommen, denen der Iran zugestimmt hat", sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.
"Es ist wichtig, dass die internationale Gemeinschaft sich jetzt zu Wort meldet – jetzt, bevor es zu spät ist, und der Gesetzesentwurf zum geltenden Recht im Iran wird".
Der Gesetzesentwurf würde auch dem Zugriff der Regierung bei vermeintlichen Verstößen gegen die Sicherheit außerhalb des Landes eine rechtliche Grundlage geben. Ebenso würden Diskriminierungspraktiken rechtswirksam, die gegen die Bahá’í und andere bereits in weitem Umfang angewendet werden. Die Folge wäre, dass eine Reihe „religiöser“ und anderer Verbrechen so umdefiniert würde, dass praktisch jede Gruppe, die von der Regierung abgelehnt wird, in ernsthafte Gefahr gerät.
"Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, dürfen Regierung und Klerus ungestraft gegen iranische Bürger ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit vorgehen“, so Bani Dugal weiter. "Dies ist nicht nur ein Angriff auf die Menschen im Iran, sondern auf alle, die sich dafür einsetzen, grundlegende Menschenrechte aufrecht zu erhalten“.
Dugal sagte, dass der neue Paragraph über religiöse Konversion – definiert als Abfall vom Glauben bzw. Apostasie - sprachlich besonders streng formuliert worden sei, insofern als die Todesstrafe für all jene verhängt wird, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren und nicht sofort widerrufen. "Im Text wird das Wort Hadd benutzt, welches bedeutet, dass die Todesstrafe explizit als unveränderliche Strafe festgelegt wird, die weder modifiziert, noch verringert oder zurückgenommen, also annulliert oder für ungültig erklärt werden kann", sagte Dugal. „In der Vergangenheit wurden Todesurteile in Apostasiefällen verkündet – und auch ausgeführt -, aber dies war noch nie gesetzlich festgelegt.“ Als abtrünnig werden laut diesem Gesetz auch die Anhänger jeder Religion außer dem Islam bezeichnet, bei deren Zeugung ein Elternteil Moslem war. „So wäre das Kind eines muslimischen und eines christlichen Elternteiles, das sich dazu entscheidet, den christlichen Glauben anzunehmen, laut dieser Gesetzgebung der Apostasie schuldig und würde die Todesstrafe erhalten", sagte Bani Dugal.
Ein anderer Passus des Gesetzesentwurfes, der ebenfalls Anlass zur Sorge gibt, ist die Ausweitung der “Sicherheitsgesetze” außerhalb des Irans, so dass auswärtige Iraner dem Zugriff der Regierung ausgesetzt wären."Dem Iran reicht es offenbar nicht, innerhalb seiner Landesgrenzen diejenigen ins Visier zu nehmen, die er als Feinde betrachtet”, so Dugal in Bezug auf Artikel 112 des Gesetzesentwurfes, der sich auf Taten „gegen die Regierung, die Unabhängigkeit und die innere, wie äußere Sicherheit des Landes“ bezieht. "Da der Begriff “Sicherheit” nicht im Gesetz definiert wird, kann jede Tat als solche eingestuft werden”, sagte sie. "Es sind tatsächlich schon viele iranische Bahá’í fälschlich der Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes angeklagt worden“.
"Wenn das neue Strafgesetz ratifiziert wird, würden iranische Bahá’í und andere in der ganzen Welt für Taten außerhalb des Iran zur Rechenschaft gezogen werden, die als gegen die Sicherheit des Iran gerichtet bewertet werden". Die Unklarheit des Gesetzes in Bezug auf “Beleidigung des Heiligen” und andere Straftaten gäbe der Regierung freie Hand gegen jede Gruppe vorzugehen, die sie ablehnt“, sagte Dugal weiter. "Das Gesetz enthält Abschnitte, die sich auf das Begehen nicht spezifizierter Straftaten oder Verbrechen beziehen wie auch Paragraphen, die sich auf Menschen beziehen, die „der Korruption und der Anrichtung von Unheil auf Erden schuldig sind' sagte sie.
"Es würde auch die Todesstrafe rechtswirksam werden lassen für jeden, der den ‚Propheten beleidigt‘”, erläuterte Dugal. "Solche Vorkehrungen bringen viele Gruppen, darunter auch die Bahá’í, in eine extrem verwundbare Lage, da praktisch jeder Kontext als ‚Beleidigung‘ des Propheten definiert werden kann, vor allem dann, wenn es um religiöse Überzeugungen geht".
Aufgrund der damit zusammenhängenden Entwicklungen drückte der Präsident der Europäischen Union vor kurzem seine “ernsthafte Sorge” über die sich “verschlimmernde” Situation der Bahá’í-Gemeinde im Iran aus. "Die EU ist über die fortwährende systematische Diskriminierung und Verfolgung der Bahá’í im Iran besorgt, darunter den Ausschluss von Universitätsstudenten und Schülern, die eingeschränkte Beschäftigung von Bahá’í und die Anti-Bahá'í-Propagandakampagnen in den iranischen Medien." sagte Dr. Dimitrij Rupel aus Slovenien, Präsident der EU, im Namen der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 7. Februar 2008.
Von einer solchen Regelung sind nicht nur iranische Muslime betroffen, die zum Christentum konventieren, sondern auch iranische Anhänger Zarathustra`s, die zum Judentum konvertieren; letztlich sogar Christen, die ihre Glaubensgemeinschaft wechseln wollen. Die iranische Regierung will offensichtlich die Mitgliedschaft auch in den anerkannten, nicht-muslimischen Religionen, "zementieren", und greift damit in Glaubens-, Wahl-, und Gewissensfreiheit jedes iranischen Bürgers ein. Ein solches Vorhaben lässt den Schluss zu: Heute sind es die Baha`i, die massiv mit dem Tod bedroht werden - morgen nehmen sich die Mullah`s die registrierten Christen vor, übermorgen die registrierten Juden, einige Zeit später die registrierten Zoroaster...
Besonders bedenklich: Die "Fatwa"_Schwadronen des Präsidenten Ahmadenidschad können aufgrund dieser Gesetzesvorlage dann demnächst nicht nur Angehörige von Glaubensgemeinschaften im Exil verfolgen, sondern auch ihre politischen und sozialen Gegner mit Mord und Attentat überziehen - Kurden, Aleviten ebenso wie Sunniten, Volksmuhadejin ebenso wie Anhänger der Tudeh-Partei, Ahmadijas - auch in der EU ist kein Exilant dann mehr sicher vor solchen Terroristen.