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Durch staatliches Gewaltmonopol legitimiertes Töten (betr. Todesstrafe)
#31
Aber Thomas,

über den Soldaten, der einen solchen Befehl ausführt und über des Vorgesetzte, die diesen Befehl weiterleiten können sofort die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte tätig werden. Über den Minister selbst wenn er heute noch immun sein sollte spätestens, wene er nicht mehr Minister ist, nicht mehr im Parlament oder eben durch das Parlament eine Immunität aufgehoben wurde. Auch das gibt es.

Gruß
Gerhard
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#32
Theoretisch gibt`s das alles, lieber Gerhard - aber rein praktisch.... kommt nix dabei `raus: Vor 4 Jahren erschoss ein Justizbeamter einen mit Handschellen gefesselten Gefangenen, der sich auf eine Ausführung zu einem ausserhalb des Gefängnis befindlichen Arzt befand - in Berlin, in der U-Bahn-Station "Leopoldplatz". Der Schuss muss aus nächster Nähe erfolgt sein, weil das Projektil ging durch den Gefangenen durch und verletzte noch eine Passantin.

Der Justizbeamte wurde im folgenden Prozess freigesprochen, mit der Begründung das er ja nur den Gefangenen an der Flucht hindern wollte... Einen gefesselten Gefangenen.... aus nächster Nähe erschossen... und die verletzte Passantin war nach dem Prozess noch selber daran schuld, weil sie sich "in der Nähe" aufgehalten hatte....

Sowas nenne ich Mord und gefährliche Körperverletzung mit staatlicher Deckung !
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#33
(18-10-2008, 13:12)Gerhard schrieb: über den Soldaten, der einen solchen Befehl ausführt und über des Vorgesetzte, die diesen Befehl weiterleiten können sofort die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte tätig werden.
Schwer zu prognostizieren, welche Möglichkeiten der Justiz am Ende von Kumpelei der Beteiligten bleiben - wie bereit zu belastenden verwertbaren Aussagen und Befunden und zu demokratischer Nachkotrolle ihres Tuns die verschworenen Elite-Kämpfer sein werden. "Problematische" Befehle sollen bisweilen nur mündlich unter 4 Augen gegeben und weitergereicht zu werden.

Etwas Einblick in die strukturellen Schwierigkeiten der juristischen und mehr noch der journalistischen Aufarbeitung von staatlichen Einsätzen mit Todesfolge mag der GSG9-Einsatz in Bad Kleinen geben:

http://de.wikipedia.org/wiki/GSG-9-Einsa...ad_Kleinen
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inter...lf/625246/
http://badkleinen.sooderso.net/subdomain...logie.html
http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repres...d_kleinen/

Wer lesen kann, der lese!

JHR
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#34
(18-10-2008, 11:06)t.logemann schrieb: Das mit der "gerichtlichen Überprüfung eines Abschussbefehls" ist Augenwischerei: Wenn der Bundesverteidigungsminister den Abschuss einer Passagiermaschine mit Terroristen an Bord befiehlt, nach einer Viertelstunde die Kiste auch abgeschossen ist - nutzt es den solcherart Ermordeten reichlich wenig, wenn dann nach einem Jahr das BVerfG feststellt dass der Befehl rechtswidrig war ...
Hallo Thomas, mal ganz von den 'basics': Recht ist, was eine Gesellschaft dafür erklärt. Unsere Gesellschaft definiert jeden menschlich herbei geführten Todesfall von Menschen als verwerflich, erkennbar auch an der Haltung zur Tötung auf Verlangen.
Es wird lediglich eingeräumt, dass es einem persönlichen Schicksal übergeordnete Interessen (z. B. Notlage) geben kann, so dass der Todesfall oder die Todesfälle eine unabwendbare Begleiterscheinung einer unbedingten Handlungsfolge sein können. In jedem Fall wird sich der oder die Handelnde, oder werden sich die Handelnden, dafür vor Gericht verantworten müssen.
Der Nutzen ist keine Frage, die uns in diesem Zusammenhang zu interessieren braucht. Es ist eine Frage des verantwortlichen Handelns dem (menschlichen) Leben gegenüber.
Das Prinzip ist, soviel ich weiß, nur bei ungeborenem Leben in den ersten Schwangerschaftswochen durchbrochen (Fristen- und Indikations"lösungen").
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#35
Hallo Jobst Hinrich,
Ich schrieb: "Zu 3.: Es gibt kein "Widerstandsrecht". Ich hätte ergänzen müssen, "…, welches den politischen Mord antizipiert (als rechtens vorwegnimmt)". Richtig ist, was in Deinen Zitaten geschrieben steht. Es gibt das Recht des Bürgers, auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen – klar. Dafür wurden in unserem Staat einige Möglichkeiten geschaffen z. B. die Verfassungsklage, die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#36
(18-10-2008, 12:48)SchmetterMotte schrieb: …; ich wollte deine Meinung hören Icon_wink Es würde mich wundern, würde die mit jedem gefällten Gerichtsurteil übereinstimmen.
Was hindert dich, mir zu vertrauen, dass meine persönliche Meinung mit dem grundsätzlichen Tötungsverbot übereinstimmt, und einzuräumen, dass es Gründe geben kann, dass der Tod eines anderen Menschen in Kauf genommen werden musste?

SchmetterMotte schrieb:Ich behaupte: Ich könnte meinen Nachbarn töten, es als Notwehr aussehen lassen und werde ungestraft davon kommen. Ist das rechtens, wenn das "Recht" faktisch auf meiner Seite steht?
Nun, es gab schon zahllose solche Schlaumeier. Der Ein- oder Andere mag durch die "Maschen des Gesetzes" geschlüpft sein. Aber das sind jene seltenen Fälle, die keine Justiz "in den Griff bekommt".
Das ist deshalb rechtens, weil unsere Gesellschaft die Notwehr als ein Rechtsgut anerkennt, selbst dann, wenn der Richterspruch auf einem Irrtum beruhen sollte, wie du hier voraussetzt.
Und noch mal: Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Ansicht, weil ich unserer Gesellschaft und unserem Staat zubillige, Irrtümer zu begehen. Ich setze sehr auf die Irrtumswahrscheinlichkeit in unserer Gesellschaft. Im Wesentlichen, d. h. in den meisten Fällen halte ich unsere Justiz für gerecht. Falsch negative Verurteilungen (irrtümliche Freisprüche) sind weniger schlimm als falsch positive!

SchmetterMotte schrieb:Aus meiner Sicht ist der Rachemord selbst durchgeführte Justiz. Natürlich nicht in allen Fällen, aber in einigen wenigen, in denen das Rechtssystem definitiv versagt hat.
Ich schrieb schon mit Bedacht, dass man als Laie kaum "schlauer ist, als das Gericht". Ich bin auch persönlich vollkommen gegen Selbstjustiz!

SchmetterMotte schrieb:Außerdem denke ich, ist Mord aus Notwehr zum Schutz des eigenen Lebens und dem (seiner) Kinder ebenso nicht verwerflich.
Sorry, es muss in diesem Falle nicht "Mord" sondern "Tötung" heißen. Gleichwohl wird jede solche "Tötung" daraufhin untersucht, ob sie verwerfliches Morden war oder eben tatsächlich dem unabweisbaren Schutz des eigenen oder fremden Lebens diente.

SchmetterMotte schrieb:Ist Tötung einiger zum Schutze vieler gerechtfertigt?
Das kann so sein. Das festzustellen ist Sache der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#37
(18-10-2008, 18:46)Ekkard schrieb: so dass der Todesfall oder die Todesfälle eine unabwendbare Begleiterscheinung einer unbedingten Handlungsfolge sein können. In jedem Fall wird sich der oder die Handelnde, oder werden sich die Handelnden, dafür vor Gericht verantworten müssen.
Es WÄRE eine Sache staatlichen Schutzaufrags elementarster Menschenrechte: Recht auf Leben.

In den letzten Jahrzehnten wurden Tausende Instrukteure, polizeiliche Sonderkommandos, Soldaten und Söldner ins Ausland geschickt mit Aufträgrn, die Töten, Befehl zum Töten, Zuschauen beim Töten und Anleitung zum Töten beinhaltete. Ein dreistellige Anzahl von ihnen kam selbst zu Tode. Wieviel Töten werden sie aus unmittelbarer Nähe erlebt oder selbst veranlasst haben?

Nun meine Frage:
Wie viele Tötungen davon sind gerichtlich nachgeprüft und in wievielen Fällen wurde so strafbares gerichtsfest nachgewiesen, dass Haftstrafen verhängt wurden? Ich schätze, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn denn überhaupt jemals.

JHR
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#38
Das kann sein. Inkonsequenz ist weit verbreitet. Die Interessen der Staaten kollidieren schon mal mit den Idealen derselben. Trotzdem - und ich wurde nach meiner persönlichen Meinung befragt - halte ich den Grundsatz für richtig, dass jede Tötungshandlung verwerflich ist, aber unter gewissen Umständen toleriert werden kann. Diesen Umständen kann jedoch nicht im Vorhinein die Absolution erteilt werden, sondern gehören untersucht. Unser Recht kennt durchaus die Würdigung des Einzelfalles - häufig auch zur Entlastung der Angeklagten!

Die zweifellos hohe Zahl staatlicher Gewaltopfer (gerade im Ausland) und der Mangel an Nachprüfungen - Antwort auf deine Frage - halte ich ethisch für verwerflich. Die Tatsache rechtfertigt überhaupt nichts!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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