gewerkschaften, die die arbeitgeberinteressen vertreten anstatt die der arbeitnehmer?
klingt absurd, nicht wahr?
gibts aber. und das beste: sie nennen sich außerdem noch ausgerechnet christliche gewerkschaften
ich persönlich habe ja schon immer solidarität (also das einstehen für die schwächeren) als hervorragenden ausdruck von nächstenliebe verstanden. "christliche" gewerkschaften meinen anscheinend, die nächstenliebe gebiete es, sich von arbeitgebern ausbeuten zu lassen:
Die CGZP gehören die Christliche Gewerkschaft Metall, die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und die DHV an. Die Tarifgemeinschaft habe keine Durchsetzungskraft, die ein Tarifakteur in Verhandlungen benötige, hatten die Richter ihr Urteil begründet und führte als Beleg die Mitgliederzahl und Organisationsstruktur an.
Die CGZP wird verdächtigt, Gefälligkeitstarifverträge für Arbeitgeber abzuschließen. Laut Gesetz müssen Leiharbeitnehmer zwar den gleichen Lohn bekommen wie vergleichbare Mitarbeiter des Betriebes, in dem sie eingesetzt werden. Allerdings ist ein abweichender Lohn möglich, wenn er sich auf einen Tarifvertrag stützt. Und diese sind unter Mitwirkung der CGZP zustande gekommen.
Das erklärt unter anderem Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren aus Münster: „Das sind Gewerkschaften, die im Sinne der Arbeitgeber Tarifverträge unterzeichnen." Die Tarifgemeinschaft habe lediglich eine Handvoll Mitglieder, Mitgliederversammlungen fänden alle fünf Jahre statt. Schüren geht davon aus, dass auch das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht das Urteil aus 1. Instanz bestätigen werden. „Dann müsste nicht nur regulärer Lohn gezahlt werden. Sondern auch die daraus entstehenden Ansprüche an die Sozialversicherungsträger. Da kommen wir auf Milliardenbeträge."
Während für die meisten Zeitarbeitsfirmen sieben Euro Minimum die Stunde gelte, gingen die Löhne dort, wo die CGZP im Spiel sei, in die Knie. „In Wuppertal bin ich auf Löhne von 4,80 Euro gestoßen. Hier gab's einen Haustarifvertrag. Unterzeichnet von der CGZP", sagt Schüren. Er berichtet von Klauseln, die besagten, in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit könne die Vergütung noch weiter – also unter 4,80 Euro – abgesenkt werden. „Das Ruhrgebiet ist da genau richtig", sagt der Arbeitsrechtler
halten wir also fest: was eigentlich ohnehin eine selbstverständlichkeit sein sollte (gleicher lohn für gleiche arbeit), wurde ausdrücklich im gesetz festgehalten - allerdings mit der fatalen einschränkung, daß tarifverträge davon abweichen können. gedacht war das wohl so: tarifverträge können nur gewerkschaften abschließen, und die sollten die interessen der arbeitnehmer vertreten- es war also nicht davon auszugehen, daß sie sich tarifvertraglich mit ausbeuterischen verhältnissen einverstanden zeigen würden
doch es kam anders:
Als 2002 unter der Rot-Grün die Arbeitnehmerüberlassung neu gestaltet wurde, verankerte die Regierung im Gesetz einen Satz, der sinngemäß lautet: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft - außer es existiert ein anderslautender Tarifvertrag. "Da haben wir das Scheunentor für Billiglöhne weit aufgemacht", gesteht die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme heute.
Die Folgen ließen nicht auf sich warten: Bereits 2002, noch bevor das neue Leiharbeitsgesetz 2003 in Kraft trat, gründete sich unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CGB) die CGZP. Im Jahr 2003 schließt sie ihren ersten Tarifvertrag ab. Drei Flächentarifverträge und über 200 Haustarifverträge sind es bis vor Kurzem noch gewesen.
Arbeitsrechtler Schüren hat sich damit beschäftigt. "Die eigentliche Musik spielt auf dem Feld der Haustarifverträge", sagt er. "Die sind noch einmal erheblich schlechter als die CGZP-Flächentarifverträge." Stundenlöhne von 4,81 Euro scheint man bei der CGZP für zumutbar zu halten. Die Kostensenkungsstrategie im Sinne des Arbeitgebers funktioniere aber nicht mehr allein über niedrige Stundenlöhne. Vielmehr setze die CGZP auf eine Kombination unterschiedlicher Elemente zur Kostensenkung. So wird zum Beispiel vertraglich festgelegt, den vollen Lohn erst nach sechsmonatigem Arbeitseinsatz zu zahlen. In der Zeit davor können Abschläge von bis zu 9,5 Prozent greifen. Das Perfide: 50 Prozent aller Leiharbeitsverhältnisse bestehen laut Bundesagentur für Arbeit nur für drei Monate. Oder der Lohn, der in verleihfreien Zeiten oder bei einer Kündigung noch gezahlt werden müsste, wird durch ausgeklügelte Arbeitszeitmodelle auf null reduziert. Die Liste der Methoden zur Verbilligung von Leiharbeit ist lang
also: kaum war ein schlupfloch für die ausbeuter geschaffen, hat sich flugs eine "gewerkschaft" gegründet, die den ausbeutern ermöglichte, exakt dieses schlupfloch auch zu nutzen. pikanterweise ausgerechnet eine "christliche"
irgendwelche proteste seitens der kirchen oder sonstiger christlicher organisationen wegen mißbräuchlicher verwendung des begriffs "christlich" sind mir nicht bekannt. ist daraus zu schließen, daß ausbeuterische arbeitsverhältnisse dem christlichen ideal entsprechen, vielleicht gar so das "gute in der welt" (hier: gewinnmaximierung für die kapitalisten, hungerlöhne für die werktätigen) gefördert werden soll?
klingt absurd, nicht wahr?
gibts aber. und das beste: sie nennen sich außerdem noch ausgerechnet christliche gewerkschaften
ich persönlich habe ja schon immer solidarität (also das einstehen für die schwächeren) als hervorragenden ausdruck von nächstenliebe verstanden. "christliche" gewerkschaften meinen anscheinend, die nächstenliebe gebiete es, sich von arbeitgebern ausbeuten zu lassen:
Die CGZP gehören die Christliche Gewerkschaft Metall, die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und die DHV an. Die Tarifgemeinschaft habe keine Durchsetzungskraft, die ein Tarifakteur in Verhandlungen benötige, hatten die Richter ihr Urteil begründet und führte als Beleg die Mitgliederzahl und Organisationsstruktur an.
Die CGZP wird verdächtigt, Gefälligkeitstarifverträge für Arbeitgeber abzuschließen. Laut Gesetz müssen Leiharbeitnehmer zwar den gleichen Lohn bekommen wie vergleichbare Mitarbeiter des Betriebes, in dem sie eingesetzt werden. Allerdings ist ein abweichender Lohn möglich, wenn er sich auf einen Tarifvertrag stützt. Und diese sind unter Mitwirkung der CGZP zustande gekommen.
Das erklärt unter anderem Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren aus Münster: „Das sind Gewerkschaften, die im Sinne der Arbeitgeber Tarifverträge unterzeichnen." Die Tarifgemeinschaft habe lediglich eine Handvoll Mitglieder, Mitgliederversammlungen fänden alle fünf Jahre statt. Schüren geht davon aus, dass auch das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht das Urteil aus 1. Instanz bestätigen werden. „Dann müsste nicht nur regulärer Lohn gezahlt werden. Sondern auch die daraus entstehenden Ansprüche an die Sozialversicherungsträger. Da kommen wir auf Milliardenbeträge."
Während für die meisten Zeitarbeitsfirmen sieben Euro Minimum die Stunde gelte, gingen die Löhne dort, wo die CGZP im Spiel sei, in die Knie. „In Wuppertal bin ich auf Löhne von 4,80 Euro gestoßen. Hier gab's einen Haustarifvertrag. Unterzeichnet von der CGZP", sagt Schüren. Er berichtet von Klauseln, die besagten, in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit könne die Vergütung noch weiter – also unter 4,80 Euro – abgesenkt werden. „Das Ruhrgebiet ist da genau richtig", sagt der Arbeitsrechtler
halten wir also fest: was eigentlich ohnehin eine selbstverständlichkeit sein sollte (gleicher lohn für gleiche arbeit), wurde ausdrücklich im gesetz festgehalten - allerdings mit der fatalen einschränkung, daß tarifverträge davon abweichen können. gedacht war das wohl so: tarifverträge können nur gewerkschaften abschließen, und die sollten die interessen der arbeitnehmer vertreten- es war also nicht davon auszugehen, daß sie sich tarifvertraglich mit ausbeuterischen verhältnissen einverstanden zeigen würden
doch es kam anders:
Als 2002 unter der Rot-Grün die Arbeitnehmerüberlassung neu gestaltet wurde, verankerte die Regierung im Gesetz einen Satz, der sinngemäß lautet: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft - außer es existiert ein anderslautender Tarifvertrag. "Da haben wir das Scheunentor für Billiglöhne weit aufgemacht", gesteht die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme heute.
Die Folgen ließen nicht auf sich warten: Bereits 2002, noch bevor das neue Leiharbeitsgesetz 2003 in Kraft trat, gründete sich unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CGB) die CGZP. Im Jahr 2003 schließt sie ihren ersten Tarifvertrag ab. Drei Flächentarifverträge und über 200 Haustarifverträge sind es bis vor Kurzem noch gewesen.
Arbeitsrechtler Schüren hat sich damit beschäftigt. "Die eigentliche Musik spielt auf dem Feld der Haustarifverträge", sagt er. "Die sind noch einmal erheblich schlechter als die CGZP-Flächentarifverträge." Stundenlöhne von 4,81 Euro scheint man bei der CGZP für zumutbar zu halten. Die Kostensenkungsstrategie im Sinne des Arbeitgebers funktioniere aber nicht mehr allein über niedrige Stundenlöhne. Vielmehr setze die CGZP auf eine Kombination unterschiedlicher Elemente zur Kostensenkung. So wird zum Beispiel vertraglich festgelegt, den vollen Lohn erst nach sechsmonatigem Arbeitseinsatz zu zahlen. In der Zeit davor können Abschläge von bis zu 9,5 Prozent greifen. Das Perfide: 50 Prozent aller Leiharbeitsverhältnisse bestehen laut Bundesagentur für Arbeit nur für drei Monate. Oder der Lohn, der in verleihfreien Zeiten oder bei einer Kündigung noch gezahlt werden müsste, wird durch ausgeklügelte Arbeitszeitmodelle auf null reduziert. Die Liste der Methoden zur Verbilligung von Leiharbeit ist lang
also: kaum war ein schlupfloch für die ausbeuter geschaffen, hat sich flugs eine "gewerkschaft" gegründet, die den ausbeutern ermöglichte, exakt dieses schlupfloch auch zu nutzen. pikanterweise ausgerechnet eine "christliche"
irgendwelche proteste seitens der kirchen oder sonstiger christlicher organisationen wegen mißbräuchlicher verwendung des begriffs "christlich" sind mir nicht bekannt. ist daraus zu schließen, daß ausbeuterische arbeitsverhältnisse dem christlichen ideal entsprechen, vielleicht gar so das "gute in der welt" (hier: gewinnmaximierung für die kapitalisten, hungerlöhne für die werktätigen) gefördert werden soll?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)