09-04-2024, 20:24
Die Kirchensteuer kann im vollem Umfang bei der Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Für gemeinnützige Zwecke werden lt. Wikipedia aber nur 17% verwendet.
Q.:+https://de.wikipedia.org/wiki/Caritas-Legende
"Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus."
Q.:+https://hpd.de/artikel/wegen-kirchensteuern-fuer-soziale-ausgaben-17534
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Q.:+https://de.wikipedia.org/wiki/Caritas-Legende
"Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus."
Q.:+https://hpd.de/artikel/wegen-kirchensteuern-fuer-soziale-ausgaben-17534
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Wer seine Schranken kennt, der ist der Freie; wer sich frei wähnt, ist seines Wahnes Knecht.
Franz Grillparzer.
Franz Grillparzer.