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Die Weltordnung Baha'u'llah's
#1
Kritiker der Baha'i-Religion behaupten gerne und oft, wir würden -wenn auch mit demokratischen Mitteln - die "Weltherrschaft" anstreben. Diese Kritik kommt vielfach daher, das man nicht weiss wie die Demokratie unter den Baha'i funktioniert und man sich eine Welteinheit, wie sie von der Baha'i-Religion gefordert und gefördert wird, schlecht ohne Diktatur vorstellen kann - vorallem wenn eine Religion diese Welteinheit fordert.

1

Das Vorurteil, die Baha'i strebten nach "Weltherrschaft" wurde zuletzt von Francesco Ficcia in seinem Buch "Baha'ismus - eine Monographie" (Herder-Verlag, 1985) postuliert.
F.Ficcia war 5 Jahre lang Mitglied einer Baha'i-Gemeinde in der Schweiz. Er überwarf sich mit den nationalen und internationalen Leitungsgremien der Baha'i-Religion und trat aus der Baha'i Religion aus.

Nach Erscheinen des Buches von F.Ficcia erschien im Baha'i-Verlag die Gegendarstellung unter dem Titel "Desinformation als Methode". Hier wurde Wort für Wort und Punkt für Punkt auf die Darstellungen Ficcia's eingegangen.

Beide Bücher sind im Buchhandel zu finden.

2

Die interne Struktur der Baha'i-Religion dient als Vorbild für eine spätere, weltumspannende Struktur des Gemeinwesens einer zusammen gewachsenen Welt. Die Demokratie ist unabdingbarer Bestandteil dieser Struktur, sie wird folgendermassen bereits jetzt in der Baha'i-Gemeinschaft praktiziert:

In jedem Ort in dem mindestens 9 erwachsene Baha'i wohnen, wird einmal im Jahr in freier und geheimer Wahl die Leitungsschaft des "Örtlichen Geistigen Rates" gewählt. Wahlberechtigt ist jeder erwachsene Baha'i der über die vollen Rechte der Religionszugehörigkeit verfügt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Wahlkampf, Wahlpropagande im Vorfeld, Parteien- und Fraktionsbildungen sind ausdrücklich untersagt. Über die Eignung und Befähigung zur Ausübung eines Dienstamtes wie der Mitgliedschaft in einem Örtlichen Geistigen Rat entscheidet ganz alleine der Sachverstand der Wähler, die im Laufe eines Jahres genügend Zeit dazu haben, sich gegenseitig innerhalb und ausserhalb der Gemeinde kennen zu lernen. Die Wahl der Örtlichen Geistigen Rates erfolgt jährlich.

Ebenso einmal im Jahr wird der Nationale Geistige Rat gewählt, der die Belange der Örtlichen Geistigen Räte untereinander mit koordiniert und für die nationale Verwaltungsebene der Baha'i-Gemeinschaft zuständig ist.
Selbst in dem - in Deutschland - überschaubaren kleinen Kreis von Baha'i kann eine solche Wahl nicht unmittelbar aus den Reihen aller erwachsenen Gläubigen erfolgen; hierzu ist die Wahl von Abgeordneten notwendig, die jeweils eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern der Baha'i-Gemeinschaft repräsentieren. Auch diese Wahl der Abgeordneten ist frei, geheim und ohne Wahlkampf, Fraktionsbildung und Wahlpropaganda. Aus den Reihen der gewählten Abgeordneten wählen diese nach dem gleichen Muster den Nationalen Geistigen Rat, der ebenfalls aus 9 Mitgliedern besteht. Nach der Wahl des Nationalen Geistigen Rates verlieren die Abgeordneten ihre Funktionsberechtigung.

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder aller Nationalen Geistigen Räte die Weltleitungsebene, das Universale Haus der Gerechtigkeit mit Sitz in Haifa, Israel. Das Universale Haus der Gerechtigkeit koordiniert die internationalen Belange der Baha'i-Gemeinschaft. Darüber hinaus ist das Universale Haus der Gerechtigkeit dazu befugt, auch in Gesetzesform alle Angelegenheiten zu regeln, die als Gesetz nicht ausdrücklich in den Heiligen Schriften der Baha'i niedergelegt sind. Die bestehenden, in diesen Heiligen Texten niedergeschriebenen Gesetze darf aber das Universale Haus der Gerechtigkeit zu keiner Zeit streichen oder ändern. Auch die Wahl des Univeralen Hauses der Gerechtigkeit ist vom Wahlkampf, von Wahlpropagande, von Parteien- oder Fraktionsbildung befreit.

3

Allen drei Ebenen ist gemein, das möglichst alle zur Beratung anstehenden Beschlüsse einstimmig erfolgen sollen. Ist Einstimmigkeit nicht zu erreichen, so gilt als Ziel zunächst die Beschlussfassung durch die absolute Mehrheit. Ist auch dieses nicht möglich, so gilt die einfache Mehrheit.

In die Instutionen "Örtlicher Geistiger Rat" und "Nationaler Geistiger Rat" können beide Geschlechter gleichberechtigt gewählt werden, die Wahl in das "Universale Haus der Gerechtigkeit" steht aber nur Männern offen; die Frauen als Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte wählen zwar auch das Universale Haus der Gerechtigkeit, können selbst aber mit Sitz und Stimme nicht hinein gewählt werden. Für eine Religion, die die Gleichberechtigung der Geschlechter als Wesenziel definiert, mag das "seltsam" erscheinen. Baha'u'llah, der Begründer der Baha'i-Religion verwies darauf, dass dieser Umstand "in der Zukunft" aus sich heraus seine Richtigkeit beweisen werde. Wenn man bedenkt, welch hohe Rolle der Baha'i-Religion nach der Bildung und Erziehung eingeräumt wird und wie prägend gerade für Kinder in den ersten Lebensjahren Kontakt, Erziehung und Bildung durch deren Mütter ist, so ist zu vermuten dass das Verbot von Frauensitzen im Universalen Haus der Gerechtigkeit letztlich auf deren hohes Mass an Verantwortung bei der Kindererziehung in den ersten Lebensjahren der Kinder zurück zu führen ist.
Innerhalb der Baha'i-Gemeinschaft ist hier aber noch weiterer Forschungsbedarf vonnöten, um diesen Umstand weiter zu vertiefen.

4

Diese Weltordnung Baha'u'llah's soll als Vorbild auch für eine säkulare Weltordnung dienen.

Von der heutigen Situation ausgehend müssten hierfür innerhalb der lokalen, nationalen und globalen Gesellschaftsordnungen zahlreiche Gesetze, Bestimmungen, sogar Verfassungen geändert werden. Solche Änderungen dürfen nach Massgabe der Baha'i-Religion ausschliesslich auf dem demokratischen Weg vorgenommen werden; selbst wenn in einem Nationalstaat die Mehrheit der Bevölkerung die Baha'i-Religion angenommen hat, darf eine Änderung bisheriger Gesetze und Verfassungen des Staates nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit der Mitglieder des Staates "einfach so" erfolgen, sondern bedarf der demokratischen Legitimation aller Wahlberechtigten des jeweiligen Staates. Im Falle einer gleich gearteten globalen Demoktatie gilt es als selbstverständlich, das zu lokalen, nationalen und globalen Verwaltungsgremien alle erwachsenen Bürger wahlberechtigt sind, nicht nur alleine die Baha'i. Auch können durchaus in einer Weltregierung nach dem Muster der Baha'i-Demokratie die Geschlechter gleichberechtigt vertreten sein; die Entscheidung über die Zusammensetzung einer Weltregierung treffen die Weltbürger in demokratischer Abstimmung, nicht aber alleine nur die Baha'i.
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#2
WIR WERDEN EINE WELTREGIERUNG HABEN, OB WIR ES WOLLEN ODER NICHT. DIE EINZIGE FRAGE IST, OB DIE WELTREGIERUNG DURCH EROBERUNG ODER DURCH DIE ZUSTIMMUNG DER MENSCHEN ERREICHT WERDEN WIRD.
PAUL WARBURG (1868-1932), ARCHITEKT DES FEDERAL RESERVE SYSTEMS

WIR STEHEN AM RANDE EINER WELTWEITEN UMBILDUNG. ALLES, WAS WIR BRAUCHEN IST DIE RICHTIGE, ALLUMFASSENDE KRISE, UND DIE NATIONEN WERDEN IN DIE NEUE WELTORDNUNG EINWILLIGEN.
DAVID ROCKEFELLER, GEB. 1915, US-BANKIER & POLITIKER

GIB MIR DIE KONTROLLE ÜBER DAS GELD EINER NATION UND ES INTERESSIERT MICH NICHT, WER DESSEN GESETZE MACHT.
MAYER AMSCHEL ROTHSCHILD (1744-1812), GRÜNDER DER ROTHSCHILD BANKEN DYNASTIE

DERJENIGE MUSS IN DER TAT BLIND SEIN, DER NICHT SEHEN KANN, DASS HIER AUF ERDEN EIN GROSSES VORHABEN, EIN GROSSER PLAN AUSGEFÜHRT WIRD, AN DESSEN VERWIRKLICHUNG WIR ALS TREUE KNECHTE MITWIRKEN DÜRFEN.
WINSTON CHURCHILL (1874-1965), BRITISCHER PREMIERMINISTER

Offenbarung:
13,15 Und es wurde ihm gegeben, dem Bild des Tieres Odem zu geben, so daß das Bild des Tieres sogar redete..
13,16 Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, daß man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt; 13,17 und daß niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


Die Rolle von Benjamin Creme:
Der schottische Maler und Esoteriker Benjamin Creme hat in den letzten zwanzig Jahren die Welt auf das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Menschheit vorbereitet.
Er spricht weltweit in Fernsehen und Rundfunk und hält regelmäßig Vorträge in Europa, in den USA, in Japan, Australien, Neuseeland, Kanada und Mexiko.
Viele Jahre lang wurde er dafür von seinem Meister geschult. 1982 gab Benjamin Creme bekannt, dass der lang erwartete Weltlehrer Maitreya in London lebt und bereit ist, sich öffentlich vorzustellen, wenn die Medien ihn dazu einladen. Bis jetzt hat sich diese Gelegenheit nicht ergeben, und Benjamin Creme erfüllt weiterhin seine Aufgabe als Botschafter dieser hoffnungsvollen Nachricht. Benjamin Creme ist Autor mehrerer Bücher, die in sieben Sprachen übersetzt wurden, und Herausgeber der Zeitschrift Share International, die in über 70 Ländern gelesen wird. Für all diese Arbeit nimmt er kein Honorar. Benjamin Creme lebt mit seiner Familie in London.

Matthäus:24,24 Denn es werden falsche Christi und falsche Propheten aufstehen und werden große Zeichen und Wunder tun, um so, wenn möglich, auch die Auserwählten zu verführen. 24,25 Siehe, ich habe es euch vorhergesagt. 24,26 Wenn sie nun zu euch sagen: Siehe, er

Das nur am Rande...gedult also egal wie gut es sich anhört..
Apokalypse ist griechisch und bedeutet Enthüllung - kommt Zeit kommt rat. :)

greets
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#3
(21-09-2010, 23:09)t.logemann schrieb: Diese Weltordnung Baha'u'llah's soll als Vorbild auch für eine säkulare Weltordnung dienen.

Von der heutigen Situation ausgehend müssten hierfür innerhalb der lokalen, nationalen und globalen Gesellschaftsordnungen zahlreiche Gesetze, Bestimmungen, sogar Verfassungen geändert werden

warum, welche und in welcher hinsicht?

was stört euch an einer pluralistischen rechtsstaatlichen demokratie?

Zitat:Solche Änderungen dürfen nach Massgabe der Baha'i-Religion ausschliesslich auf dem demokratischen Weg vorgenommen werden

man könnte ja auch ganz demokratisch beschließen,die todesstrafe einzuführen oder die muslime einzuknasten

demokratie ist mehr als die diktatur der mehrheit - deshalb sieht der rechtsstaat hier ja auch kautelen vor

nochmal: was paßt euch nicht am pluralistisch-demokratischen rechtsstaat?

Zitat:selbst wenn in einem Nationalstaat die Mehrheit der Bevölkerung die Baha'i-Religion angenommen hat, darf eine Änderung bisheriger Gesetze und Verfassungen des Staates nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit der Mitglieder des Staates "einfach so" erfolgen, sondern bedarf der demokratischen Legitimation aller Wahlberechtigten des jeweiligen Staates

die dann ja mehrheitlich bahai wären...

Zitat:Im Falle einer gleich gearteten globalen Demoktatie gilt es als selbstverständlich, das zu lokalen, nationalen und globalen Verwaltungsgremien alle erwachsenen Bürger wahlberechtigt sind, nicht nur alleine die Baha'i

das ist ja nicht der springende punkt - siehe oben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#4
(29-09-2010, 04:21)petronius schrieb: man könnte ja auch ganz demokratisch beschließen,die todesstrafe einzuführen

Soviel ich weiss, wird die Todesstrafe von den Bahai nicht generell abgelehnt, oder irre ich da?

Vielleicht mag Thomas das mal kurz klären, ich möchte hier ungern Falsches schreiben, aber ich meine, das mal in einem anderen, bahai-orientierten Forum gelesen zu haben... Wäre vielleicht sogar ein eigenes Thema wert, obwohl es ja auch zur "Weltordnung" gehört...

Schönen Gruss

DE
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#5
Per se, lieber Petronius - stört uns am Pluralismus garnix...

Was und "stört" beziehungsweise was wir für grundfalsch halten, ist der rechthaberische Hick-Hack zum Beispiel zwischen den Parteien. Wenn sich Parteien als Interessenvertreter mündiger Bürger so verhalten würden, als das sie ihre jeweils eigene Psoition sorgfältig ausformulieren um dann gemeinsam mit allen anderen demokratischen Parteien einen Weg zur Verwirklichung guter Politik zu finden - dann hätten wir mit den verschiedenen Parteien überhaupt kein Problem...

Ich entwerfe mal am Beispiel vom jetzigen Deutschland eine Gesellschaftsordnung die meines Erachtens dem Baha'i-Ideal gerecht wird:

1. Eine nationale Regierung setzt sich grundsätzlich aus den Fachleuten aller demokratischen Parteien zusammen. Sie berät notwendige Gesetzesvorhaben und stellt diese dem Parlament vor.
2. Das Parlament beschliesst mit absoluter Mehrheit Annahme oder Ablehnung der Gesetze. Lässt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreichen, genügt im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit.
3. Alle Gesetzgebung muss vom Bundesrat nach gleicher Regelung (absolute Mehrheit, dann einfache Mehrheit) bestätigt werden.
4. Dem Parlament muss eine zusätzliche Kammer der "Parteilosen"/Unabhängigen beigeordnet werden. Die Kammer ist Teil des Parlamentes; über die Beteidigung an einer nationalen Regierung durch Fachleute dieser Kammer entscheidet die Qualifikation der Unabhängigen und das gesamte Parlament durch Mehrheitsbeschluss.
5. Entsteht eine Stimmengleichheit bezüglich Beschlussfassung und Anwendung bestehender Gesetze oder neuerer Gesetze, die nicht durch Beratung aller Gremien aufzuheben ist, muss zwingend eine Volksabstimmung anberaumt werden. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist, sofern es eine einfache Mehrheit aufweist und mindestens 75% aller wahlberechtigten Bürger daran teilgenommen haben, für Parlament und Regierung rechtlich verbindlich.
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#6
Lieber Einsiedler,

nein, Du irrst nicht. Allerdings steht in unserem Heiligen Gesetzbuch ausdrücklich, das es statthaft ist die Todesstrafe in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umzuwandeln.

Im Forum "Geistige Nahrung" hatten wir vor so etwa 5 Jahren gerade darüber eine intensive Diskussion (kannst mal den Admin dort (Klarname entfernt) fragen, ob der Dir den ganzen Thread mal kopiert und per pdf zuschickt) darüber.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also so wie Rechtssysteme, Rechtsfindung und Rechtssprechung weltweit ist, ist die Anwendung der Todesstrafe für die meisten Baha'i ebenfalls inakzeptabel. Die Anwendung der Baha'i-Gestze bezieht sich aber auf einen Zeitraum der Zukunft - also so in 300 bis 500 Jahren etwa. Bis dahin muss Verbrechen als das angesehen und behandelt werden, was es ist - eine geistige, psychische Störung. Und da wird der Schwerpunkt auf Therapie liegen - nicht aber auf "Verwahrvollzug" von Haftstrafen oder auf Todesurteilen.
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#7
Die Weltordnung Baha'u'llah's ist mehr als nur das Konzept der Demokratie - sie umfasst auch Wirtschaftskonzepte und Verhaltenskonzepte:

In der Bahá'í-Religion ist das Sein untrennbar mit dem Tun verbunden: Wer ein guter Mensch sein möchte, der muss Gutes tun. Das Ziel ist, so die Entwicklung des einzelnen Menschen zu fördern und gleichermaßen soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen.

Die Bahá'í führen dafür weltweit eine große Zahl von Projekten der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung durch (derzeit über 11.600). Die direkte materielle Hilfe ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung. Entscheidendes Kriterium für Hilfsprogramme der Bahá'í ist es, eine Grundlage für weitere Entwicklung ohne Hilfe von außen zu legen. Erziehung und Ausbildung spielen deshalb bei diesen Projekten besonders häufig die wichtigste Rolle. So werden die Menschen in die Lage versetzt, ihr eigenes Leben besser zu meistern. Auch Programme für Hygiene und Gesundheit zielen in diese Richtung. Dazu kommen zum Beispiel Projekte im Agrarbereich oder für die Dorfentwicklung.

Stets ist es Voraussetzung, dass die örtliche Gemeinschaft das Projekt selbst trägt; von außen aufgesetzte Hilfsmaßnahmen außerhalb der Eigenverantwortung der Menschen vor Ort bringen keine Ermutigung und bewahren nicht die Würde der Menschen, die Hilfe brauchen. Um die kollektive Verantwortung herzustellen, wird das in jeder Bahá'í-Gemeinschaft praktizierte Beratungsprinzip auch hier zur Problemlösung eingesetzt.

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde ist Mitglied mit beratendem Status im Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) sowie im Kinderhilfswerk (Unicef) der Vereinten Nationen. Sie ist auch im Umweltprogramm der Uno und seit 1948 im Uno-Büro für Öffentlichkeitsarbeit vertreten. Die internationale Bahá’í-Gemeinde nimmt an Konferenzen teil, die sich mit Fragen der Menschenrechte, der sozialen Entwicklung, des Status der Frau, der Umwelt, der Ernährung, der Wissenschaft und Technik, des Drogenmissbrauchs, der Jugend, der Familie sowie der Abrüstung und der Friedenssicherung beschäftigen. (Kopie vom Forum Geistige Nahrung)
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#8
Lieber Thomas,

ich habe damals in "Geistige Nahrung" mitgelesen. Aber damals wie auch jetzt bei Deinen Ausführungen habe ich nicht verstanden, in welchen Fällen eine Todesstrafe denn angebracht scheint.

Lieben Gruss

DE
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#9
Lieber Einsiedler,

da fragste mich fast schon zuviel.... gegenwärtig kann ich mir keinen Grund vorstellen, warum die Todesstrafe angemessen wäre.
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#10
Danke, Thomas. Ich kann mir das nämlich auch nicht vorstellen. Und irgendwie "passt" diese Strafe nicht zu dieser Religion...

Schönen Gruss

DE
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#11
(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Per se, lieber Petronius - stört uns am Pluralismus garnix...

Was und "stört" beziehungsweise was wir für grundfalsch halten, ist der rechthaberische Hick-Hack zum Beispiel zwischen den Parteien

um den gings mir aber nicht

ich wollte wissen, was euch an einer pluralistischen rechtsstaatlichen demokratie stört, sodaß "innerhalb der lokalen, nationalen und globalen Gesellschaftsordnungen zahlreiche Gesetze, Bestimmungen, sogar Verfassungen geändert werden" müßten

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Wenn sich Parteien als Interessenvertreter mündiger Bürger so verhalten würden, als das sie ihre jeweils eigene Psoition sorgfältig ausformulieren um dann gemeinsam mit allen anderen demokratischen Parteien einen Weg zur Verwirklichung guter Politik zu finden - dann hätten wir mit den verschiedenen Parteien überhaupt kein Problem...

es geht nicht um die parteien

was wollt ihr warum ändern?

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Eine nationale Regierung setzt sich grundsätzlich aus den Fachleuten aller demokratischen Parteien zusammen

wer soll die nach welchen kriterien bestimmen?

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Das Parlament beschliesst mit absoluter Mehrheit Annahme oder Ablehnung der Gesetze

haben wir doch jetzt auch schon

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Alle Gesetzgebung muss vom Bundesrat nach gleicher Regelung (absolute Mehrheit, dann einfache Mehrheit) bestätigt werden

wieso und wozu?

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: Dem Parlament muss eine zusätzliche Kammer der "Parteilosen"/Unabhängigen beigeordnet werden

wieso und wozu?

wie soll die besetzt werden, durch wen und nach welchen kriterien?

(29-09-2010, 07:14)t.logemann schrieb: über die Beteidigung an einer nationalen Regierung durch Fachleute dieser Kammer entscheidet die Qualifikation der Unabhängigen und das gesamte Parlament durch Mehrheitsbeschluss

über die regierung entscheidet doch jetzt auch schon das parlament


mir ist das alles zu wischi-waschi, zu kompliziert und nicht plausibel begründet
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#12
(29-09-2010, 07:36)t.logemann schrieb: nein, Du irrst nicht. Allerdings steht in unserem Heiligen Gesetzbuch ausdrücklich, das  es statthaft ist die Todesstrafe in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umzuwandeln.

Im Forum "Geistige Nahrung" hatten wir vor so etwa 5 Jahren gerade darüber eine intensive Diskussion (kannst mal den Admin dort (Klarname gelöscht) fragen, ob der Dir den ganzen Thread mal kopiert und per pdf zuschickt) darüber.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also so wie Rechtssysteme, Rechtsfindung und Rechtssprechung weltweit ist, ist die Anwendung der Todesstrafe für die meisten Baha'i ebenfalls inakzeptabel. Die Anwendung der Baha'i-Gestze bezieht sich aber auf einen Zeitraum der Zukunft - also so in 300 bis 500 Jahren etwa. Bis dahin muss Verbrechen als das angesehen und behandelt werden, was es ist - eine geistige, psychische Störung. Und da wird der Schwerpunkt auf Therapie liegen - nicht aber auf "Verwahrvollzug" von Haftstrafen oder auf Todesurteilen.

was jetzt?

todesstrafe ja, nein, vielleicht?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#13
Lieber petronius (alter Urlauber auf der Route 66...:icon_cheesygrin:)

Zitat:
Mord und Totschlag¹, der uneheliche Beischlaf², üble Nachrede und Verleumdung³ sind euch verboten. So haltet euch fern von dem, was in den heiligen Büchern und Tafeln verboten ward.

Verbannung und Gefängnis sind verfügt für den Dieb¹, und nach der dritten Tat bringt ihm ein Mal auf seiner Stirn an, damit er, so gezeichnet, in den Städten Gottes und in Seinen Ländern keine Aufnahme finde.² Habt acht, daß Mitleid euch nicht davon abhalte, das Gesetz der Religion Gottes anzuwenden. Tut, was euch geboten ist von Ihm, der mitleidig und barmherzig ist. Wir erziehen euch mit der Rute der Weisheit und der Gesetze, wie ein Vater seinen Sohn erzieht, zu keinem anderen Zweck als zu eurem eigenen Schutz und zur Erhöhung eurer Stufe.

So jemand einen anderen schlägt oder verwundet, hängt die Strafe von der Schwere der Körperverletzung ab. Für jeden Grad der Verletzung hat der Herr des Gerichts eine bestimmte Entschädigung vorgeschrieben.¹ Er ist in Wahrheit der Gesetzgeber, der Mächtige, der Erhabenste.

Wer ein Haus vorsätzlich durch Feuer zerstört, den sollt ihr auch verbrennen. Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, den sollt ihr auch töten.¹ Haltet euch an Gottes Gesetz mit eurer ganzen Kraft und Macht und verlasset die Wege der Unwissenden. So ihr sie zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft.² Er hat wahrlich die Macht zu bestimmen, was immer Er wünscht.


Was ist daran misszuverstehen?


Zum gegenwärtigen Pluralismus:

Ich lebe hier in Berlin im Stadtteil "Mitte", gebildet aus den Bezirken Mitte, Tiergarten/Moabit und Wedding. Der Bezirk Mitte umfasst etwa 330.000 Einwohner, die kommunal durch ein einziges kommunales Parlament vertreten sind. Innerhalb des kommunalen Parlamentes sitzen alle demokratischen Parteien; der Bezirksbürgermeister gehört der CDU an. Die Besonderheit Berlins - ich sage nur: 63 Milliarden € Schulden... erlaubt keinem Bezirksbürgermeister auch nur ein wenig seine eigenen parteiüpolitischen Ziele anzugehen; es ist ziemlich egal ob der Bezirksbürgermeister der CDU oder den LINKEN angehört - richtig "machen" können sie wegen der Geldnot der Bezirke sowieso nix....

Eine Baha'i-Strukturierung würde folgendermassen aussehen: Jeweils 500 bis 1.000 Bürger wählen aus iheren Reihen ein neunköpfgiges Verwaltungsgremium. Und diese Verwaltungsgremium kümmert sich genau um die Probleme genau dieses Gebietes in dem diese 500 oder 1000 (oder auch 2000) Bürger leben. Und alle solcherart gewählten Bürgervertretungen beraten gemeinsam über die Regelungen, die eben alle Bürger in dem Bezik Mitte betreffen.

Der jetzige Bezirk Mitte hat 4 Wahlkreise. Hier können - nach erst- und Zweitstimmenregelung entweder Listenkandidaten per Parteiwahl oder Direktkandidaten gewählt werden. In einer Baha'i-Gesellschaft gäb's keine Parteikandidaten, wohl aber Direktkandidaten - ohne Wahlwerbung. Im Gegensatz zum jetzigen System müsste hier der Gesamtbevölkerung insoweit Rechnung getragen werden, als das man für 50.000 Bürger einen Abgeordneten nach Baha'i-Prinzipien zur Wahl stellt. Das Ziel der Sache ist,dassdie Anliegen der Bürger vermehrt Eingang in die Beratungen der Verwaltung finden

In der gegenwärtigen parlamentarischen Parteiendemokratie haben wir die aus Parteienkoalitionen gebildete Regierung, das Bundestagsparlament mit festgefügten Mehrheiten, die Kammer des Bundesrates mit ebenso festgefügten Mehrheiten - und das war's. Was zur Aufhebung, ja zum Aufbrechen der Parteienstruktur fehlt - ist eine Kammer der Unabhängigen, die frei von jeglicher parteipolitischen Beeinflussung gewählt werden und für die tatsächlich "das Gewissen des Abngeordneten" zur Entscheidungsfindung zählt, und nicht die "Parteidisziplin" oder der "Fraktionszwang".
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#14
t.logemann schrieb:Was ist daran misszuverstehen?

t.logemann schrieb:Mord und Totschlag¹,…

Also Hinrichtung auch bei Totschlag! Ich denke, wir sollten bei dem in Europa vorherrschenden Strafrechtsverständnis bleiben.

t.logemann schrieb:Wer ein Haus vorsätzlich durch Feuer zerstört, den sollt ihr auch verbrennen. Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, den sollt ihr auch töten.

Gibt’s wenigsten mildernde Umstände, wenn bei dem Band niemand zu schaden gekommen ist? Oder ist man in jedem Fall von der Gnade des Richters abhängig?

t.logemann schrieb:Habt acht, daß Mitleid euch nicht davon abhalte, das Gesetz der Religion Gottes anzuwenden.

Diese Anweisung ist eindeutig!

t.logemann schrieb:…der uneheliche Beischlaf²,…

Haltet euch an Gottes Gesetz mit eurer ganzen Kraft und Macht und verlasset die Wege der Unwissenden. So ihr sie zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft.

Ist das bei euch noch so, dass gleichgeschlechtlicher Sex dem unehelichen Beischlaf entsprechend zu bestrafen ist?

Lebenslänglich für unehelichen Beischlaf und gleichgeschlechtlichen Sex! Hier stellt sich wahrhaft "humanes Rechtsverständnis" vor.

Mir jedenfalls kann die Weltordnung des Baha'u'llah gestohlen bleiben.
MfG B.
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#15
Woraus liest Du das?

Mord und Totschlag sind euch verboten - wo steht da was von Hinrichtung?

Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, den sollt ihr auch töten..
So ihr sie zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft.
- wo steht hier das bei Totschlag die Hinrichtung oder die lebenslange Haft zu erfolgen hat?

Du liest offensichtlich das, was Du lesen willst lieber Bion - aber nicht das was dort steht...
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