03-03-2009, 23:13
Bernard Lewis schrieb:die ihnen neben anderen Rechten das Recht auf den Besitz von Eigentum gab;
außerdem erhielten sie eine Reihe von Rechtsmitteln zu ihrem Schutz gegen
Misshandlungen durch ihre Ehemänner oder Eigentümer.
offensichtlich hatte Khadija dieses Recht auf Besitz von Eigentum bereits vor
der islamischen Gesetzgebung, und auch keine Rechtsmittel gegen Misshandlung
nötig - die Regeln des Islam beschnitten diese Rechte bereits - von späteren
Beeinträchtigungen gar nicht erst zu reden...
() qilin