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Licht und Schatten
#1
Angeregt von Karla versuche ich hier mal meine “Sicht der Dinge” in Sachen Baha'i-Religion zu präzessieren - “Licht und Schatten” sozusagen. Einiges ist bereits in Baha'i-Threads enthalten, jedoch sind diese ziemlich unsystematisch “verstreut”. Ich gliedere das ganze in kurze (!) Kapitel, lasse es eine Woche stehen – und wenn sich dann keine Diskussion ergibt kommt halt das nächste “Kapitel”....


Wir Baha'i haben im Prinzip zwei Grundlagenbücher: Den Kitab-i-Iqan (“Buch der Gewissheit”) und den Kitab-i-Aqdas (man könnte es als “Buch des Gesetzes” übersetzen). Das Buch der Gewissheit beschäftigt sich im Wesentlichen um die theologische Legitimation der Baha'i-Religion als jüngste Offenbarungsreligion. Der Kitab-i-Aqdas ist eine Sammlung der “Baha'i-Gesetze”, die nach der Offenbarung Baha'u'llah's die Grundlage einer von der Baha'i-Religion inspirierten globalen Weltordnung sind.

Vorneweg – misst man den Kitab-i-Aqdas an den derzeit gültigen Gesetzen der Staaten dieser Welt, an der Deklaration der internationalen Menschenrechte – dann ist er in einigen Teilen “Verdassungwidrig” (würde man in Deutschland sagen). Das trifft so allerdings auch auf die Gesetze im Qur'an und die aus dem Neuen Testament abgeleiteten “Gesetze” einiger freikirchklichen Bewegungen auch zu – ist also “nichts Besonderes”.

Die Frage die sich hier zur Diskussion aufwirft: Werden Baha'i-Gesetze grundsätzlich im Hinblick auf die derzeit gültigen Staatsverfassungen und Menschenrechtserklärungen abgelehnt und – damit verbunden – kann irgendein Gesetzessystem, egal ob religiös oder weltanschaulich motiviert – einen “allzeit gültigen statischen Rahmen” beanspruchen?
#2
Würde hilfreich sein, wenn du hier präzisieren könntest, inwiefern, und vor allem welche Gesetze hievon betroffen sind,....

Im allgemeinen kann ich nur davon ausgehen, daß die Wertvorstellungen sich im Laufe der Jahrhunderte ändern,..dementsprechend kann es keinen statischen Rahmen geben,..sondern immer eine Bewegung entlang des allgemeinen Wertegefühls,..

Wenn etwas verfassungswidrig ist, bedeutet das in meinen Augen, das es gegen den Wunsch/Willen der absoluten Mehrheit der Bevölkerung ist,..um es verfassungsrechtlich akzeptabel zu machen, müßte dementsprechend eine 2/3 Mehrheit von der Richtigkeit dieses Gesetzes überzeugt sein, um die Verfassung entsprechend abändern zu können,...
Aut viam inveniam aut faciam
#3
d.n. hat hes schon gesagt.
Bitte zeige ein Stück Text. Ich bin gespannt darauf.
#4
Aber gerne doch:

19.
Mord und Totschlag¹, der uneheliche Beischlaf², üble Nachrede und Verleumdung³ sind euch verboten. So haltet euch fern von dem, was in den heiligen Büchern und Tafeln verboten ward.

45.
Verbannung und Gefängnis sind verfügt für den Dieb¹, und nach der dritten Tat bringt ihm ein Mal auf seiner Stirn an, damit er, so gezeichnet, in den Städten Gottes und in Seinen Ländern keine Aufnahme finde.² Habt acht, daß Mitleid euch nicht davon abhalte, das Gesetz der Religion Gottes anzuwenden. Tut, was euch geboten ist von Ihm, der mitleidig und barmherzig ist. Wir erziehen euch mit der Rute der Weisheit und der Gesetze, wie ein Vater seinen Sohn erzieht, zu keinem anderen Zweck als zu eurem eigenen Schutz und zur Erhöhung eurer Stufe. Bei Meinem Leben, entdecktet ihr, was Wir bei der Offenbarung Unserer heiligen Gesetze für euch wünschten, ihr opfertet eure Seele für diesen geheiligten, diesen mächtigen, höchst erhabenen Glauben.

49.
Gott unterwirft den, der außerhalb der Ehe den Beischlaf vollzieht - Mann oder Frau - einer Geldstrafe, die an das Haus der Gerechtigkeit zu entrichten ist:¹ neun Mithqál Gold, und im Wiederholungsfalle das Doppelte.² Das ist die Strafe, die Er, der Herr der Namen, ihnen in dieser Welt zugemessen hat. In der künftigen Welt hat Er ihnen eine erniedrigende Qual bestimmt. Quält jemanden eine Sünde, so soll er sie bereuen und zu seinem Herrn zurückkehren. Er schenkt wahrlich Vergebung, wem immer Er will, und niemand sollte in Zweifel ziehen, was Er zu gebieten wünscht. Er ist in Wahrheit der Immervergebende, der Allmächtige, der Allgepriesene.

56.
So jemand einen anderen schlägt oder verwundet, hängt die Strafe von der Schwere der Körperverletzung ab. Für jeden Grad der Verletzung hat der Herr des Gerichts eine bestimmte Entschädigung vorgeschrieben.¹ Er ist in Wahrheit der Gesetzgeber, der Mächtige, der Erhabenste. Wir werden, so es Unser Wille ist, diese Zahlungen in ihrem rechten Maß festlegen. Dies ist Unser Versprechen, und Er ist es wahrlich, der Sein Versprechen hält und alle Dinge kennt.

62.
Wer ein Haus vorsätzlich durch Feuer zerstört, den sollt ihr auch verbrennen. Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, den sollt ihr auch töten.¹ Haltet euch an Gottes Gesetz mit eurer ganzen Kraft und Macht und verlasset die Wege der Unwissenden. So ihr sie zu lebenslangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft.² Er hat wahrlich die Macht zu bestimmen, was immer Er wünscht.

147.
Betteln ist verboten, und es ist verboten, dem Bettler zu geben.¹ Alle sind gehalten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, und was die anbelangt, die dazu außerstande sind, so ist es die Pflicht der Bevollmächtigten Gottes und der Wohlhabenden, in angemessenem Umfang für sie zu sorgen. Haltet euch an Gottes Satzung und Befehl, nein, schützet sie, wie ihr eure Augen schützet, und gehört nicht zu denen, die schweren Verlust erleiden.

155.
Glücksspiel¹ und Opium sind euch verboten. Haltet euch fern von beidem, o Menschen, und gehört nicht zu den Übertretern. Hütet euch vor allen Stoffen, die den Tempel des Menschen stumpf und träge machen und dem Leib schaden.² Wir wünschen wahrlich nur, was euch nützt. Dies bezeugt alles Erschaffene - wenn ihr doch Ohren hättet zu hören!

188.
Wer einem anderen ohne Vorsatz das Leben nimmt, ist verpflichtet, der Familie des Verstorbenen ein Sühnegeld von hundert Mithqál Gold zu zahlen. Beachtet, was euch auf dieser Tafel geboten ward, und zählt nicht zu denen, die ihre Grenzen überschreiten.

Wer den Kitab-i-Aqdas (und andere religiöse Schriften der Baha'i, des Islams, des Christentums, des Hinduismuses - in deutsch - sowie die Schriften Zoroasters, Buddha's, des Taoismus - in englisch - vollständig lesen will, sei auf den "interfaith explorer" hingewiesen. Hier kann man online "schmökern" und sich aber auch die genannten Schriften kostenlos herunter laden.

#5
Erst einmal Respekt, Thomas, dass Du Deine eigene Religion in dieser Weise darzulegen imstande bist.


Ich selber erinnere mich an folgende Forderungen an einen neuen Staat, den die Bahai ja errichten wollen:

- Diskriminierung der Frau
- Todesstrafe

Ersteres wurde - nach meiner damaligen Lektüre - in öffentlichen Blättern anders dargstellt: die Frau sei gleichberechtigt.
In internen Blättern hingegen wurde das dann erläutert: "gleichberechtigt" sei sie auf Grund ihrer Natur: und die sei eine andere als die des Mannes, also sei die Frau "natürgemäß" von gewissen Berufen und Tätigkeiten ausgeschlossen.

#6
Nun Karla, ich bin Baha'i UND Demokrat. Und es hat schon seinen Grund warum meine "Oberen" mich seit über 10 Jahren ignorieren - nur ist die Taktik nicht erfolgreich. Es tut sich derzeit eine ganze Menge innerhalb der Baha'i-Gemeinschaft, und gerade die Jüngeren Baha'i, die "Nachgewachsenen" sozusagen, sehen einige entscheidende Punkte anders als die "Administration". Es wird noch ein paar Jahre dauern - aber dann sitzen die kritischen Jungen auf den Plätzen der jetzt nicht ganz so kritischen Alten - und dann wird sich unsere Religion vielleicht zum Positiveren hin verändern ("Alt" und "Jung" hat in diesem Zusammenhang nichts mit dem biologischen Alter, sondern eher mit dem "geistigen Alter" zutun...).

Die Argumentation dass die Frau "nur aufgrund ihrer Biologie" gleichberechtigt sei - hat viel Anklang bei konservativen religiösen Kreisen ausserhalb der Baha'i-Religion gefunden. Wenn man sich aber intensiv mit der Baha'i-Religion un ihren Aussagen beschäftigt, dann kommt man zu dem Schluss dass diese konservative Les- und Deutungsart nicht richtig ist und nicht der Offenbarung Baha'u'llah's entspricht.

Das Grundproblem ist dass die Baha'i-Religion eine völlig neue Weltordnung aufbauen will, die sowohl parlamentarische Basisdemokratie, konstitiunelle Monarchie und "religiöse Rechtleitung" miteinander verbinden will. Alle drei Elemente für sich genommen schliessen einander weitgehend aus - das was die Baha'i erreichen wollen ist sozusagen die "Verschmelzung" von Öl und Wasser.... Dabei gelten die "Leitlinien" der Baha'i-Religion die Erfahrungen, Weisheiten und zivilisatorischen Errungenschaften der vorhergehenden "Ordnungen" dürfen aber keinesfalls "unter den Tisch fallen".

Daraus ergibt sich für uns Baha'i ein Spannungsverhältnis: Gleichberechtigung - ja, aber Frauen im höchsten religiösen Gremium der Baha'i - nein. Eine Welt in der alleine der Gedanke an Mord schon schlimmer wäre als der Mord an sich - aber gleichzeitig unbarmherzige Todesstrafe für Mörder - wie verträgt sich sowas miteiander?
#7
-2

Derzeit wird das Frauenbild in der Baha'i-Religion von zwei Paradigmen bestimmt: Erstens "Mann und Frau sind wie die Flügel eines Vogels. Mit nur einem Flügel kann der Vogel (Menschheit) nicht fliegen" (frei nach Baha'u'llah).
Zweitens: "Auf den Schultern der Frau lasstet die Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder. Die Mutter ist für die Kinder allzeit prägend" (frei nach Shoghi Effendi).

Der Forderung "Kinder, Küche, Kirche" erteilt die Baha'i-Religion jedoch eine klare Absage. Beide Geschlechter sind ausdrücklich dazu aufgerufen, ein Höchstmass an Bildung, Wissen und Weisheit zu erwerben und dieses auch im taglichen Leben, in Arbeit, Beruf, Entspannung und Freizeit umzusetzen und anzuwenden.

Soweit ich weiss existiert keine Statistik darüber, wie hoch der Frauenanteil an und in Aktivitäten der Baha'i (Welt) ist. Es fällt jedoch aud dass die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu den verschiedensten Sachgebieten durch Frauen die der Baha'i-Religion angehören, gestiegen ist. Es fällt auf das innerhalb der Baha'i-Religion Initiativen und Projekte zunehmend von Frauen gestartet und durchgeführt werden. Innerhalb der grundlegenden Baha'i-Verwaltungsordnung ist die Zahl der in die Gremien gewählten Frauen schwankend; dies liegt nicht zuletzt daran dass Baha'i in Gremien aufgrund ihrer Befähigung gewählt werden und es bei dieser Wahl keine "Frauenquote" gibt. Einzige Ausnahme ist - wie erwähnt - die Wahl zum obersten globalen Leitungsgremium, zum "Universalen Haus der Gerechtigkeit". Hier dürfen nur Männer gewählt werden, wahlberechtigt sind aber alle Mitglieder der "Nationalen Geistigen Räte" unabhängig ihres Geschlechtes.

In den letzten Jahrzehnten nach Beendigung des II.Weltkrieges haben die Baha'i weltweit ihre administrative Führungstruktur aufgebaut. Dieser Prozess ist aber noch längst nicht abgeschlossen. Da eine Grundvoraussetzung dieser Struktur die Basisdemokratie ist, sind die demokratischen Mechanismen zur Wahl und Wählbarkeit zwar weitgehend in Kraft gesetzt und erprobt; die demokratischen Möglichkeiten sich z.B gegen ungerechtfertigte Beschlüsse der Gremien zur Wehr zu setzen, sind aber noch längst nicht zufriedenstellend eingerichtet. Hier spielen die "Beratergremien" eine wichtige Rolle, und diese werden seit einiger Zeit bevorzugt von Frauen besetzt. Im Moment existieren nur zwei wichtige Beratergremien, einmal das Gremium "zum Schutz des Glaubens" und einmal das Gremium "zur Förderung der Lehrarbeit". Was noch völlig fehlt, aber längst überfällig ist, ist ein Gremium als "Appelationsgericht" bei dem sich der einzelne Gläubige gegen ihn beschwerende Anordnungen der Administration zur Wehr setzen kann.
#8
-3

Geradezu drakonisch muten die Strafbestimmungen zu Diebstahl, Brandstiftung und Mord an.

Hierzu muss man wissen das dezeit die Baha'i davon ausgehen, dass diese Bestimmungen nur dann umgesetzt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bevölkerung einer Nation, eines Kontinentes oder gar der ganzen Welt sich zur Baha'i-Religion bekennt. Damit ist aber kein "Lippenbekenntnis" gemeint, sondern das aufrichtige und erhrliche Bemühen der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, die ethischen und moralischen Prinzipien der Religionen (nicht alleine der Baha'i-Religion) in praktisches und pragmatisches Handeln umzusetzen. In den "Offenbarungen des Johannes" im NT wird m.E. eine solche Handlungsweise treffend damit beschrieben, das "Löwe und Lamm beieinander liegen werden".

In einer Gesellschaft in der Alle miteinaner arbeiten und das Wohlergehen Aller ebenso wie das Wohlergehen des Einzelnen Lebensprinzip darstellt, müsste Diebstahl und Mord eigentlich ausgeschlossen sein. Bezüglich der "Brandstiftung" sei zusätzlich angemerkt, das man unter Brandstiftung im Kiatb-i-Aqdas den "Weltenbrand", also die Entfesselung des Krieges versteht. Dieser ist nach der Massgabe Baha'u'llah's nur dann statthaft, wenn sich eine Nation willkürlich über eine andere Nation erhebt. In diesem Falle ist die Weltgemeinschaft aller verbliebenen Nationen dazu aufgerufen, den Aggressor in seine Schranken zu weisen. Es ist zu bezweifeln dass die Strafvorschrift "wer vorsätzlich ein Haus anzündet, den sollt auch ihr verbrennen" auf das Verbrechen der Brandstiftung nach den derzeitigen Strafbestimmungen der derzeitigen Nationen zutreffend ist.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, das die "lebenslange Freiheitsstrafe" anstelle eines judikativen Tötungsaufrufes treten kann. Dabei muss jedoch zwingend beachtet werden, dass der Mensch der vorsätzlich zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils, zur Erlangung materiellen Gutes und zur materiellen Bereicherung mordet, immer noch ein Mensch ist. Seine Straftat darf nicht - wie heute noch üblich - dazu führen, das man zwar die Tat als solches tadelt, den Mensch aber aus Rache in Betonsärgen oder Stahlkäfigen einmauert. Lebenslange Haft ist die lebenslange aktive Absonderung von der friedliebenden Mehrheit der Gesellschaft; unter Beachtung der grösstmöglichen persönlichen Freiheit jedes Deliquenten. In der Baha'i-Geschichte haben Baha'u'llah, Abdul'Baha und Shoghi Effendi mehrfach auf die absolut unwürdigen und menschenverachtenden Bestimmungen der einzelnen Strafgesetze und der Strafvollstreckungsinstutionen hingewiesen; es kann in einer - zukünftigen - Baha'i-Gesellschaft nicht angehen, diese Barbarei der wir uns heute noch befleissigen, einfach zu wiederholen.

Rätselhaft ist "das Mal (des Diebes) an Hand oder Stirn". Ich glaube kaum das damit ein "Transponderchip" gemeint ist und man zukünftig in einer Baha'i-Gesellschaftsordnung dem so "gekennzeichneten" Menschen den Zutritt zur Gesellschaft uniso verweigert. Ich denke auch nicht das analog zu den Offenbarungen des Johannes im NT hier das "Mal des Tieres" gemeint ist, wenngleich die Baha'i-Religion die "Verhaftung" des menschlichen Geistes an den Materialismus als "Kennzeichen des Tieres" beschreibt. Man wird wohl hier sich intensiv darum bemühen müssen, die Bedeutung der Worte "Mal" und "Kennzeichnung" aus philosophischer Sicht in den Religionen zu erforschen, um daraus entwickeln zu können, was tatsächlich mit diesem Vers gemeint ist.

Der Verweis auf "Hand" und "Stirn" deutet jedoch auf folgende Möglichkeit hin: Die "Hand" ist ausführendes "Organ" des Diebstahles, die "Stirn" Hinweis auf das Denken das einer Handlung vorausgeht. Ähnlich wie im Qur'an soll "die Hand" am Diebstahl gehindert werden - jedoch nicht in Form des "Abschneidens" wie das im saladitischen Islam praktiziert wird. Eine solche Handlung widerspricht dem Menschenbild in der Baha'i-Religion. Wie also verhindert man dass "die Hand" zum Diebstahl ausgestreckt wird? In em man den Grund für Diebstahl verhindert. Wie verhindert man das "die Stirn" den Dienstahl plant? In dem man den Menschen dazu erzieht, den Diebstahl als Form der Bereicherung zutiefst abzulehnen.
#9
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