24-07-2011, 21:22
Hallo Gerhard,
im Prinzip gebe ich dir Recht. Allerdings weise ich auf den Zeitpunkt hin (oder den Verfahrenspunkt).
War die Entscheidung "falsch"? Wenn ja, gemessen an was, wenn man das schreckliche Ende (noch) nicht im Blick hatte. Die Frage lautet also: War eine Panik voraus zu sehen? Oder gab es Expertenmeinungen, die z. B. die Art des Zu- oder Ausgangs als zu eng bemängelt hatten. Lt. Kölner Stadtanzeiger gab es ein solches Monitum. Darauf wurde aber nicht Rücksicht genommen. Die Entscheidung trifft doch der Rat, nicht der OB (oder übersehe ich da etwas?)
Daher bleiben "Warum wurde pro Loveparade entschieden?", "Wer hat die Bedenken ausgeräumt?" und "Wer hatte dies zu bestimmen?" Erst wenn diese Fragen hinreichend beantwortet sind, sehe ich Gründe und Zeitpunkt zurück zu treten oder gar für Strafanträge. Vorher halte ich an der Unschuldsvermutung fest.
im Prinzip gebe ich dir Recht. Allerdings weise ich auf den Zeitpunkt hin (oder den Verfahrenspunkt).
War die Entscheidung "falsch"? Wenn ja, gemessen an was, wenn man das schreckliche Ende (noch) nicht im Blick hatte. Die Frage lautet also: War eine Panik voraus zu sehen? Oder gab es Expertenmeinungen, die z. B. die Art des Zu- oder Ausgangs als zu eng bemängelt hatten. Lt. Kölner Stadtanzeiger gab es ein solches Monitum. Darauf wurde aber nicht Rücksicht genommen. Die Entscheidung trifft doch der Rat, nicht der OB (oder übersehe ich da etwas?)
Daher bleiben "Warum wurde pro Loveparade entschieden?", "Wer hat die Bedenken ausgeräumt?" und "Wer hatte dies zu bestimmen?" Erst wenn diese Fragen hinreichend beantwortet sind, sehe ich Gründe und Zeitpunkt zurück zu treten oder gar für Strafanträge. Vorher halte ich an der Unschuldsvermutung fest.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard