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Arius, Arianismus
#1
Arius (≈260-336) war ↗Presbyter in der Kirchengemeinde von Alexandrien gewesen. Nach seiner Auffassung waren ↗Jesus und der ↗Hl. Geist Geschöpfe Gottes und dem Vater (nach- bzw.) untergeordnet. Arius wurde vorgeworfen, die wahre Gottheit Jesu (die Wesenseinheit von Vater und Sohn, ↗Homoousie) zu leugnen und das göttliche Erlösungswirken zu verkürzen.

Der dem Arius vorgesetzte Gemeindebischof (Alexandros) verwarf die Lehren seines Presbyters als ↗Häresie und enthob ihn seines Amtes.

Allerdings gewann die Auffassung des Arius unter den ↗Bischöfen Kleinasiens und Palästinas bald viele Unterstützer, sodass es ↗Konstantin nach seinem Sieg über ↗Licinius nötig fand, in den inzwischen sehr heftig gewordenen Streit einzugreifen. Zu diesem Zweck berief er für 325 eine Bischofssynode (↗Konzil von Nizäa) ein.

Das Konzil verurteile die Lehren des Arius und enthob eine Reihe von Bischöfen, die die Ansichten des Arius teilten, ihres Amtes. Arius selbst wurde nach Illyrien in Verbannung geschickt.

Konstantin, der für die Lehren des Arius zeitweise durchaus Sympathie gezeigt hatte, ordnete 333 die Vernichtung seiner Texte an.

Der Streit war aber noch nicht ausgestanden. Auf dem ↗Konzil von Tyros (335) wurde Arius für rechtgläubig erklärt (und ↗Athanasius, Nachfolger des Alexandros im Bischofsamt von Alexandrien und erbitterter Gegner der Arius, abgesetzt). Ob Arius voll rehabilitiert wurde und wieder als ↗Priester wirken durfte, ist aus dem Quellenbestand nicht zu klären. Jedenfalls befahl Konstantin (336) dem Bischof von ↗Konstantinopel, Arius wieder in die Kirchengemeinschaft aufzunehmen. Als Arius kurz danach plötzlich verstarb, wurde das von seinen Gegnern als ↗Gottesurteil gegen das arianische Glaubensbekenntnis (das wohl in mehreren Fassungen vorlag, die voneinander abwichen) gedeutet und propagandistisch verwertet.

Von Athanasius stammt eine ↗Legende zum Tod des Arius, die stark an das ↗Judasschicksal erinnert.

391 bestimmte Kaiser ↗Theodosius das Christentum nach dem ↗Glaubensbekenntnis von Nizäa per Edikt zur einzig legalen Religion im Reich. Auf dem ↗Konzil von Konstantinopel (381) war dieses Glaubensbekenntnis nochmals dogmatisch bekräftigt worden.

Im Osten war der Arianismus (der Terminus ist allerdings erst ab dem 17. Jh nachweisbar) gegen Ende des 5. Jhs ohne Bedeutung. Im Westen hingegen waren die Germanenvölker, sofern sie Christen gewesen waren, mit Ausnahme der ↗Merowinger (siehe ↗Chlodwig I., er nahm das Nicänische Glaubensbekenntnis um etwa 500 an) noch bis Ende des 6. Jhs Arianer gewesen.

Im ↗Sozianismus und bei den ↗Unitariern fanden und finden Ideen des Arius (insbesondere seine kritische Distanz zur göttlichen ↗Trinität) ihren Fortbestand.


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MfG B.
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