Bezeichnung des Vorstehers eines noch nicht als ↗Diözese eingerichteten Missionsbezirkes, der sein Amt stellvertretend in Namen des ↗Papstes ausübt (c. 371 §1 CIC).
In der Regel ist eine Apostolische Präfektur die frühe, ein Apostolisches Vikariat die fortgeschrittene Phase eines Missionsbezirkes auf dem Weg zur selbständigen Diözese. Im Gegensatz zum Apostolischen Präfekten, hat der Apostolische Vikar zumeist schon die Bischofsweihe erhalten.
Kirchenrechtlich sind Apostolische Präfekten und Apostolische Vikare den Diözesanbischöfen gleichgestellt (c. 368 CIC) und Mitglieder der ↗Bischofskonferenz (c 450 §1 CIC).
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In der Regel ist eine Apostolische Präfektur die frühe, ein Apostolisches Vikariat die fortgeschrittene Phase eines Missionsbezirkes auf dem Weg zur selbständigen Diözese. Im Gegensatz zum Apostolischen Präfekten, hat der Apostolische Vikar zumeist schon die Bischofsweihe erhalten.
Kirchenrechtlich sind Apostolische Präfekten und Apostolische Vikare den Diözesanbischöfen gleichgestellt (c. 368 CIC) und Mitglieder der ↗Bischofskonferenz (c 450 §1 CIC).
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MfG B.