Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beginen und Begarden
#1
Im ausgehenden ↗Hochmittelalter begannen sich in nahezu allen Ländern der mittelalterlichen Christenheit Gemeinschaften von Frauen und Männern zu bilden, die in klosterähnlichen Häusern religiöses Leben pflegten und sich dem Dienst am Nächsten verpflichtet fühlten. Besonders in den Niederlanden, in Deutschland, Frankreich und Italien gewannen diese Vereinigungen bald hohes Ansehen und regen Zulauf, von der Kirchenobrigkeit hingegen wurden sie mit Argwohn beobachtet.

Der ↗Häresie verdächtigt, wurden diese Gemeinschaften durch das ↗Konzil von Vienne (1311) verboten. Die "Rechtgläubigen" unter ihnen erlangten aber später die päpstliche Erlaubnis, ihr Leben in der gewünschten Form gestalten zu dürfen.

Die Männergemeinschaften (Begarden) erloschen bereits im ↗Mittelalter. Die Frauengemeinschaften (Beginen), die sich vornehmlich der geistlichen Betreuung und der Versorgung bedürftiger Frauen widmeten, bestanden in sog. Beginenhöfen – in größerer Zahl in den Niederlanden und am Niederrhein – fort. Einige dieser Beginenhöfe haben sich in den Niederlanden bis heute erhalten.

Zur Sicherung ihres Bestandes hatten sich viele dieser Beginengemeinschaften der geistlichen Aufsicht von Klöstern, vornehmlich solcher der ↗Franziskaner, ↗ Dominikaner, ↗Zisterzienser und ↗Prämonstratenser unterstellt, aber ohne klösterlich abgeschlossen - nach den ↗Regeln des Dritten Ordens des hl. Franz v. Assisi oder nach der ↗Augustinerregel - zu leben.


● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste