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Stellung drakonischer Strafen
(15-01-2013, 14:26)Keksdose schrieb: Und das alte Testament ? Enthält doch auch Gottes Wort. Und da stehen so schicke Sachen drin wie: Wenn du dein Kind schlägst und es immer noch nicht auf dich hört, sollst du es vor die Dorfgemeinschaft zerren und es steinigen lassen. (Gedächtniszitat, wenn du magst, guck ich es dir nach.)


Ich denke, hier liegt ein Mißverständnis vor !

Keksdose hatte geschrieben, daß das mit der Steinigung der Kinder im "Alten Testament" steht.

Ich habe um die Stellenangabe gebeten.

Denn im Alten Testament fand ich bloß: "Ehre Deinen Vater und Deine Mutter, auf daß es Dir wohl ergehe auf Erden." 2.Mose 20:12
Von der Steinigung schwererziehbarer Kinder steht da nichts geschrieben . . .

Daraufhin wurde von jemand anderem ein Text vorgezeigt, in dem tatsächlich angeordnet wird, daß die Eltern ein widerspenstiges Kind anzeigen sollen, damit es gesteinigt werde.

Aber Achtung !
Das steht nicht im Alten Testament.

Das steht in einem Kommentar zum Alten Testament.

Das haben Leute viele Jahrhunderte nach dem Tode Moses geschrieben.
Das darf man dem Alten Testament und dem Moses nicht in die Schuhe schieben !!!

Frage: Was ist das für ein Kommentar ?
Ich habe schon eine Idee, was es sein könnte.



PS Ich will hier nicht das Alte Testament oder Moses verteidigen. Aber ich meine, man sollte Verwechslungen vermeiden.
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Aufpassen, mitlesen (#179) und nicht herum drucksen! Es steht im 5. Buch Mose, also im Alten Testament. Mag sein, dass dies eine Art Kommentar oder Ausführungsbestimmung des Gebots zur Elternachtung ist. Aber nach heutigem Verständnis ist Steinigung unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Ja, habe das nachgeprüft. Das steht wirklich in 5. Mose 21:18-21

Vorher hast Du etwas anderes zitiert: 2.Mose 20:12
Konkret: "(a) Kap 27,16; 2.Mose 20,12"

Und das schaute so aus wie ein Talmudkommentar Kap 27,16 zu 2.Mose 20,12

OK – hast mich überzeugt.

Unglaublich, was da in "unserer" Bibel steht.
Langsam verstehe ich das Bibelverbot des Mittelalters . . .
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(20-09-2013, 23:43)Sinai schrieb: Ja, habe das nachgeprüft. Das steht wirklich in 5. Mose 21:18-21

Vorher hast Du etwas anderes zitiert: 2.Mose 20:12
Konkret: "(a) Kap 27,16; 2.Mose 20,12"

Und das schaute so aus wie ein Talmudkommentar Kap 27,16 zu 2.Mose 20,12

Nein. Zitiert wurde von Ekkard folgendermaßen:

Zitat:5. Mose 21,18-21
Todesstrafe für ungeratene Söhne
18 Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der (a)der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

(a) Kap 27,16; 2.Mose 20,12

Und das ist (in Luther 1984) ein Verweis auf Erläuterung durch die Verse: Dtn 27,16 und Ex 20,12.

Dtn 27,16:
Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verunehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
MfG B.
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