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Heirat einer Muslima mit einem Nicht-Muslim
#1
+http://tavhid.de/?p=533
Zitat:“Während es muslimischen Männern erlaubt ist, Frauen von den Anhängern einer anderen Offenbarungsreligion zu heiraten, dürfen muslimische Frauen keine Nichtmuslime heiraten.

Wenn eine Muslima einen Nicht-Muslimen heiraten möchte, wird das nicht erlaubt.
Muß der Mann dann die Religion der Frau annehmen, selbst wenn er bereits einer Religion angehört ?

Welche Zeremonien gelten in diesen Fällen zwei verschiedener Religionen ? Eusa_think

Wenn eine Muslima einen Mann einer anderen Religion heiratet, welche traditionelle Zeremonie gilt vordergründig ?

Muß die Muslima in punkto Religion der Religion des Mannes folgen und wie feiern sie die Feste und Riten der jeweiligen Kultur.

Welche Gesetze gelten bei einer eventuellen Scheidung ?
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#2
(11-10-2013, 13:15)Klaro schrieb: Welche Gesetze gelten bei einer eventuellen Scheidung ?

in d: das familienrecht lt. bgb
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#3
Das ist eine interessante Frage. Also nicht das mit dem dünnflüssigen ... Icon_smile

Es gibt einige prominente Beispiele, die das wohl untereinander arrangiert haben. So zB der Sohn des Altkanzlers Helmut Kohl: Peter Kohl ist ja mit einer Türkin verheiratet und sie haben die Zeremonie beiderseits gestaltet.

Welche Zeremonie vordergründig gelten soll, weiß ich nicht, aber wenn keiner der beiden konvertiert, also beide ihren "religiösen Hintergrund" behalten, wird man sich entweder für eines entscheiden oder eben beides durchführen. Man wird sich wohl arrangieren lernen. Zeremonien haben eher was mit Tradition zu tun.

Ich denke, dass bei den richtig Strenggläubigen es wohl lieber so gesehen wird, wenn der Nicht-Muslim ebenfalls konvertieren soll. Es gibt ja einen Spruch, dass man eigtl. auch die Familie heiratet.
Bei den Gemäßigten wird es wohl lockerer sein. Aber selbst wenn die Familien das lockerer sehen, sind wohl immer noch kulturelle - und eben nicht einfach nur religiöse - Unterschiede schwieriger zu bewältigen, weil manche Traditionen und Sitten schwieriger zu überwinden sind.

Bei einer Scheidung müssen wir juristisch differenzieren. Wenn die Ehe in einem anderen Land geschlossen wurde, kann auch das Recht dieses Landes bei der Scheidung herangezogen werden, außer dieses steht mit den leitenden Prinzipien in Deutschland in Widerspruch. Auch solch eine Ehe kann natürlich auch nach deutschem Recht geschieden werden, wobei das aber nicht automatisch dazu führt, dass die Ehe auch im ursprünglich geschlossenen Land auch als geschieden gilt. Dies wird selbst in der EU derzeit versucht einheitlich zu gestalten, so dass nicht immer eine nachträgliche Anerkennung für die Geschiedenen im Ausland nötig werden soll.
(Ich weiß es jetzt nicht auswendig, aber es kann auch noch nach dem Personalstatut, also nach der Staatsbürgerschaft differenziert werden.)
Wurde die Ehe aber in Deutschland vollzogen, dann ist die Scheidung natürlich nach deutschem Recht vorzunehmen.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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#4
Wenn also in D. standesamtlich geheiratet wird und im Herkunftsland der Braut muslimisch, dann standesamtlich geschieden wird, gilt also die Heirat nach muslimischen Regeln noch ?

Also, nach den Regeln kann eine Muslima eher einen Christ oder Juden heiraten, eher nicht einen Buddhisten oder Hinduisten, weil die Inhalte der Religionen so verschieden sind ?

Wenn also ein Muslim nach seiner Religion 4 Ehefrauen über den Imam heiraten kann, aber in D. oder in den anderen europäischen Ländern per Standesamt nur eine Ehefrau - welche Ehefrau zählt dann und wie sehen die gesetzlichen Regeln in
besonderen Notfällen für die Frau aus ? Falls Scheidung oder so ?

Wenn also manche Religion über Zeremonien verheiratet werden, müßten sie z.b. beide Zeremonien realisieren, was aber heißt, daß die maßgebenden Organe der Religionen einverstanden sein, was aber auch hieße, diese Organe befänden sich in einem gewissen Einverständnis miteinander.

Was, wenn nicht ?

Gesetz den Fall, eine Deutsche heiratet einen Muslim nur standesamtlich, aber mit den muslimischen Zeremonien will sie nichts zu tun haben - naja - ich glaube, das ginge gar nicht - da entstünden unüberwindbare Barrieren.

Eigenartig, wie doch Religionen das Miteinander hemmen können.
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#5
(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Wenn also in D. standesamtlich geheiratet wird und im Herkunftsland der Braut muslimisch, dann standesamtlich geschieden wird, gilt also die Heirat nach muslimischen Regeln noch ?

das dürfte darauf ankommen, was die "muslimischen Regeln" sein sollen

(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Also, nach den Regeln kann eine Muslima eher einen Christ oder Juden heiraten, eher nicht einen Buddhisten oder Hinduisten, weil die Inhalte der Religionen so verschieden sind ?

nach wessen regeln?

deinen - damit du so richtig schön über den islam ablästern kannst?

(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Wenn also ein Muslim nach seiner Religion 4 Ehefrauen über den Imam heiraten kann, aber in D. oder in den anderen europäischen Ländern per Standesamt nur eine Ehefrau - welche Ehefrau zählt dann und wie sehen die gesetzlichen Regeln in besonderen Notfällen für die Frau aus ? Falls Scheidung oder so ?

in d: bgb

habe ich aber schon mal gesagt, und versteht sich auch von selbst

kanns sein, daß du gesetzliche regelungen und persönliche religiöse anschauungen und traditionen nicht auseinader halten kannst?
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#6
(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Wenn also in D. standesamtlich geheiratet wird und im Herkunftsland der Braut muslimisch, dann standesamtlich geschieden wird, gilt also die Heirat nach muslimischen Regeln noch ?

In Deutschland wäre sie auf jeden Fall geschieden. Im Herkunftsland kommt es dann auch noch darauf an, ob die rein muslimische Ehe auch staatlich anerkannt ist. In der Türkei - so glaube ich es zu wissen - gilt zb ebenfalls nur eine Ehe vor dem Standesamt. Es ist aber sowieso egal, denn selbst in der Türkei wäre die Ehe noch nicht geschieden. Dazu wäre entweder ein neuerliches Scheidungsverfahren nötig, oder die in Deutschland vorgenommene Scheidung müsste in einem Anerkennungsverfahren anerkannt werden.
Es macht so gesehen keinen Unterschied. Die rein muslimisch geschlossene Ehe müsste ebenfalls im Herkunftsland geschieden werden.

Zitat:Also, nach den Regeln kann eine Muslima eher einen Christ oder Juden heiraten, eher nicht einen Buddhisten oder Hinduisten, weil die Inhalte der Religionen so verschieden sind ?


Ich habe mal eine Doku gesehen, wo eine Muslima im Norden von Indien mit mehreren Männern verheiratet war. Im Grunde sollte so etwas nach den "Regeln" gar nicht gehen, aber kulturelle Dinge gehen eben vor.

Es kommt wohl eher darauf an, wie die Familie dies alles aufnimmt. Wenn man seinem Glauben sehr streng nachgeht, so wird wohl keines der anderen Religionen "kompatibel" sein.
Stell dir mal vor, du wärst ein fundamental gläubischer Vater, der nur seine Religion und Sitten als die wahren Werte sieht. Wie würdest du dann deiner Tochter entgegnen?
Wenn man das ganze aber halb so streng sieht, so wird es auch die Familie eher tolerieren, wenn mal ein Anders- oder Nichtgläubiger geheiratet werden soll.
Ich habe in Diskussion zumindest mit einem Türken erfahren, dass dieser es viel schlimmer empfand, wenn jemand komplett gottlos ist, als wenn er eben Jude oder Christ sei. Wie er das dann in Bezug auf Hindus oder Buddhisten sieht, weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass er zb ggü Vielgötterei ebenfalls eher ablehnend gegenüberstehen könnte, wobei das nur eine Vermutung meinerseits ist.

Zitat:Wenn also ein Muslim nach seiner Religion 4 Ehefrauen über den Imam heiraten kann, aber in D. oder in den anderen europäischen Ländern per Standesamt nur eine Ehefrau - welche Ehefrau zählt dann und wie sehen die gesetzlichen Regeln in
besonderen Notfällen für die Frau aus ? Falls Scheidung oder so ?

In Deutschland gilt die Mehrehe ja nicht, was ich ehrlich gesagt nicht verstehe. Da würde man doch vll. so manche Scheidung verhindern können... Icon_smile
Der Ehemann hätte dann die Qual der Wahl welche Frau er sich als offizielle Ehefrau nimmt. Welche gesetzlichen Regeln für besondere Notfälle der Frau, verstehe ich jetzt nicht, was du damit genau meinst. Als anerkannte Ehefrau hätte sie dann eben auch nach hiesigem Recht die Möglichkeit die Scheidung zu beantragen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Zitat:Wenn also manche Religion über Zeremonien verheiratet werden, müßten sie z.b. beide Zeremonien realisieren, was aber heißt, daß die maßgebenden Organe der Religionen einverstanden sein, was aber auch hieße, diese Organe befänden sich in einem gewissen Einverständnis miteinander.

Was, wenn nicht ?

Gesetz den Fall, eine Deutsche heiratet einen Muslim nur standesamtlich, aber mit den muslimischen Zeremonien will sie nichts zu tun haben - naja - ich glaube, das ginge gar nicht - da entstünden unüberwindbare Barrieren.

Eigenartig, wie doch Religionen das Miteinander hemmen können.

Du lernst ja nicht jemanden erst kenne, wenn du dann die Heirat mit der Person planst. Wenn man so weit ist, werden sich die beiden schon einen Weg ausgesucht haben.
Das Problem ist eher, ob die Familien damit einverstanden sind. Durch eine Zeremonie gilt die Ehe hierzulande bspw ja nicht.
In der Türkei wurden anscheinend des öfteren - vor allem in östlichen Gegenden - die Ehen auch ohne das Einverständnis der Eltern geschlossen, auch wenn alle die gleiche Religion haben und gleiche Zeremonien usw. durchgeführt hätten. Da wurde dann quasi die Frau "entführt" und wurde dann gelichzeitig von ihrer Familie als ausgestoßen angesehen und später als verheiratete Tochter akzeptiert.

Wenn eine Deutsche in Deutschland einen Moslem heiratet, so ist natürlich die Ehe auch ohne Zeremonie gültig. Das ist keine Voraussetzung. Ob solche Ehen halten, weiß ich nicht. Ich kann mir natürlich vorstellen, dass man so seine Differenzen hat, aber kann mir auch vorstellen, dass sich beide trotz mancher Differenzen dennoch gut verstehen.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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#7
@petronius, das ist mir bei Dir manchmal zu albern, weshalb ich merke, daß Du jegliche ganz normale Kritik dem Islam gegenüber gleich als Lästerung oder was weiß ich bezeichnen willst.

@paradox, Deine Verwunderung über das Nicht gestatten der Mehrehe in Deutschl. wundert mich, denn bei einer Mehrehe ist nur die Zweckgebundenheit enthalten, weil ich der Meinung bin, daß keine Liebe von seiten des Mannes oder der Frauen vorhanden ist, wenn man so durcheinander "macht". Es gilt also doch das Nützlichkeitsdenken diesbezüglich, aufgrund der Erwartung in bezug auf Fortpflanzungsergebnissen.

Weil eine Frau, die ihren Mann aufrichtig liebt, ihn kaum mit einer anderen Frau teilen wird, nicht das Intime, nichts anderes. Die Frau aber, die zusammengetan wird, weil man ihr das von Kindesbeinen an beigebracht hat, die Untergebene zu sein, sich in ihr Schicksal fügen muß, weil die Familie es so verlangt und der Familienverband, der sehr stark sein kann, einem gewissen Druck ausgesetzt ist. Aus dieser Situation kommen die Frauen dann kaum heraus, um ihr Leben eigenständig zu führen.

Kommt denn so ein Paar aus dem bestimmenden Familienclan nie heraus ?

Familienverbände sind aber nicht nur in islamischen Familien sehr stark.

+http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/2282381/
"Die mächtigen Clan-Oberhäupter kontrollieren das Leben in vielen Gettos, erzählt der Kriminologe. Sie entscheiden, welche Frau zur Prostitution ins Ausland geschifft wird, wer sein Kind verkaufen muss, um Schulden abzubezahlenn."

Im Übrigen, paradox, es wäre Gleichberechtigung, wenn Frauen sich auch 4 Männer halten könnte, so gesehen gibt es auch Traditionen, in denen das möglich ist.
+http://www.pm-magazin.de/r/gute-frage/wo-d%C3%BCrfen-frauen-mehrere-m%C3%A4nner-haben

Wenn schon, denn schon.

Nehmen wir mal an, das Paar hat bereits standesamtlich geheiratet, dann noch im Heimatort muslimisch, aber die Zeremonien der Religion des Mannes wird nicht mehr beachtet und der Mann sieht das mit seinem Glauben nicht so eng, dann werden sie standesamtlich geschieden, und doch wären sie nach islamischen Regeln noch verheiratet ?

Welche schriftlichen Urkunden gibt es für Muslime, wenn sie heiraten oder genügt nur der Imam bei der Verheiratung und vor wem muß der Mann seine Scheidung ausrufen, wenn es nach islamischen Regeln geht ? Gegenüber der Familie, dem Imam oder der Gemeinde ?

du wirst ersucht, dich an die Bestimmungen bezüglich nicht anklickbarer links zu halten,..andernfalls werden Beiträge mit Verlinkungen kmmentarlos gelöscht,... d.n.
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#8
(11-10-2013, 20:40)Klaro schrieb: @petronius, das ist mir bei Dir manchmal zu albern, weshalb ich merke, daß Du jegliche ganz normale Kritik dem Islam gegenüber gleich als Lästerung oder was weiß ich bezeichnen willst

wenn du den islam kritisieren willst, dann tu das - auf sachlicher ebene und mit argumenten - ich werde dir dann schon auf gleicher ebene antworten

wenn du aber verschwiemelt herumfragst, wie denn die ehe zwischen einer muslima und einem nichtmuslim gesetzlich geregelt sei, dich aber das gesetzliche ehe- und scheidungsrecht überhaupt nicht interessiert, weil es dir ja nur darum geht, "dem" islam was anzuhängen - dann werde ich mich genau so blöd stellen für wie du mich verkaufen willst
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#9
Sehr Effektiv auch:

Unterschiedliche Nationalitäten.
Unterschiedliche soziale Schichten.
Etc.



(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Eigenartig, wie doch Religionen das Miteinander hemmen können.
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#10
Warum soll ich dem Islam was anhängen ? Er ist, wie er ist, und er wird nicht besser, wenn man ihn in seiner ganzen Breite auf der Skala von positiv bis negativ betrachtet. Deine Verteidigung macht ihn nicht besser oder schlechter.
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#11
(11-10-2013, 21:18)Klaro schrieb: Warum soll ich dem Islam was anhängen ?

wenn du selber es nicht weißt - woher soll ich das dann wissen?

ich könnte mir so einige gründe vorstellen, aber das tut ja nichts zur sache
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#12
Betrachten dich alle Menschen aus deinem Umfeld für durchweg Positiv? Wusste gar nicht, das wir einen Heiligen unter uns haben...


(11-10-2013, 21:18)Klaro schrieb: Er ist, wie er ist, und er wird nicht besser, wenn man ihn in seiner ganzen Breite auf der Skala von positiv bis negativ betrachtet.
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#13
@Artist, kleiner Scherzkeks....

so, so - petronius könnte sich Gründe denken...so, so...
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#14
Und jetzt alle bitte wieder zurück zum Thema!
Aut viam inveniam aut faciam
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#15
Ich habe mal bei ahlu-sunnah.com nach dem Scheidungsrecht der Frau vorgesehen, aber es scheint, daß man sich aufgrund der Hadithe und Adithe nicht so recht einig ist, wie in manchen Fällen zu verfahren ist.

Logisch wäre auch, wenn man die Inhalte der Religionen kennt und weiß, warum diese oder jene Sache gar nicht gehen kann.

Bei der Frage könnte man auch nachfragen, wie es Helmut Kohl`s Sohn so hält, weil er als Nicht-Muslim eine Muslima geheiratet hat. Eigentlich müßte er doch zum Islam übergetreten sein, wenn man an die Anforderungen bezüglich Heirat denkt.

Oder an einige Manager oder Medien-Intendanten, die türkische Frauen geheiratet haben, wie man aus der Presse erfährt.
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