17-10-2013, 21:50
Ich komme mal wieder auf das eigentlich Thema.
Ich bin zwar generell dafür, dass das Kopftuch Ausdruck der eigenen Überzeugung ist und womit zum peroehnlichkeitsrecht gehört, solche Frauen müssen sich jedoch damit abfinden, dass sie ihre Berufswahl damit hart einschränken. Wie soll zb ein Geschäft für markenkleidung eine Muslims mit Kopftuch oder gar kompletter verschleierung für den Verkauf einstellen? Die Kunden erwarten, dasselbe verkäufer Ahnung von ihrem Produkt haben und dafür einstehen bzw es in diesem Falle selbst tragen. Eine verschleierte fRau würde da doch nie vom Kunden ernst genommen werden, denn sie trägt die Kleidung die sie verkauft offensichtlich niemals selbst.
Also kurz gesagt: tragen sollte jeder was er möchte, aber die Konsequenzen die andere daraus ziehen müssen dann ebenso getragen werden.
Ich bin zwar generell dafür, dass das Kopftuch Ausdruck der eigenen Überzeugung ist und womit zum peroehnlichkeitsrecht gehört, solche Frauen müssen sich jedoch damit abfinden, dass sie ihre Berufswahl damit hart einschränken. Wie soll zb ein Geschäft für markenkleidung eine Muslims mit Kopftuch oder gar kompletter verschleierung für den Verkauf einstellen? Die Kunden erwarten, dasselbe verkäufer Ahnung von ihrem Produkt haben und dafür einstehen bzw es in diesem Falle selbst tragen. Eine verschleierte fRau würde da doch nie vom Kunden ernst genommen werden, denn sie trägt die Kleidung die sie verkauft offensichtlich niemals selbst.
Also kurz gesagt: tragen sollte jeder was er möchte, aber die Konsequenzen die andere daraus ziehen müssen dann ebenso getragen werden.
Gruß
Motte
Motte