01-06-2021, 20:03
(31-05-2021, 18:40)Gundi schrieb:(31-05-2021, 15:38)petronius schrieb: sprich: der polizist darf tätowiert sein, die lehrerin hijab tragen, der finanzbeamte einen spd-sticker tragen
Ich sehe das anders. Beamte sollten auch nach außen hin weltanschaulich neutral erscheinen um bereits den Verdacht der Voreingenommenheit nicht aufkommen zu lassen. Wenn jemand meint seine weltanschauliche Ansicht über Symbole jedem zeigen zu müssen sollte er nicht in den Staatsdienst gehen. Wenn der Staat sich Neutralität auf die Fahnen schreibt, sollte sich das auch in seinen Stellvertretern widerspiegeln. Ich möchte auch keinen Richter mit Afd-Logo am Revers.
ja, da sind wir unterschiedlicher meinung
aber: wo fängt es an, wo hört es auf?
der finanzbeamte muß ja gar keinen spd-sticker am revers haben - er könnte sich aber auf spd-ticket in den gemeinderat wählen lassen haben, und davon war dann ein bild in der zeitung, auf dem er gut zu erkennen ist. sodaß die von ihm betreuten steuerpflichtigen eben genau wissen, wie er politisch tickt
müßte deiner meinung nach streng verboten werden?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)