(03-06-2021, 20:45)Gundi schrieb: . . . da es lediglich um Beamte während der Dienstzeit geht.
Ich bezweifle das. Die Frau Elementarschuldirektorin darf nach Feierabend mit Niqab نقاب spazieren gehen ??
In der Schule ist sie brav und unauffällig, außerhalb des Schulgebäudes in der Öffentlichkeit kann sie machen was sie will ??
Schauplatz Elementarschule: die Christenkinder sind in der Minderheit, somit fordern die Moslems islamische LehrerInnen und DirektorInnen.
Wenn nun die Frau Schuldirektor in der Kleinstadt nach Dienstschluß um 13 Uhr den Gesichtsschleier und den arabischen Mantel anlegt, und so einkaufen geht, sieht der Kaufmann mit Grausen, in was für eine Schule sein achtjähriger Sohn geht . . . sofort Getuschel und Gezischel
Die Familienrichterin stolziert um 20 Uhr im Minirock mit knallroten high heels in der Stadt herum, der Polizist liegt mit nacktem Oberkörper im Stadtbad und alle können seine Brusttätowierung bewundern ?
Frau Merkel trägt nach Feierabend ein unchristliches Symbol an der Halskette ?
Der Chef des Ordnungsamtes raucht Gras auf der Stadtparkbank ?
Der Herr Minister wandelt verliebt Händchenhaltend mit einem jungen Homosexuellen durch die Innenstadt ?
Eine demaskierte Republik - na ja, könnte zu einem unverhofft raschen Prozeß der Heilung führen