29-06-2014, 03:44
(28-06-2014, 22:50)Mustafa schrieb: Und dieser Trend ist nur selten aufgezwungen, sondern entspricht dem Willen der Mehrheit der Bewohner islamisch dominierter Staaten. Zuletzt zeigte sich das glasklar in Ägypten, im Libanon und auch in Tunesien gibt`s diese Tendenz.
Ohne alles durchzuhecheln, in Ägypten sind die Leute ja nicht gegen den
Islam den Musi+ co. vor der Wahl propagiert haben, aber gegen
den Rückwärtssalto nach der Wahl, die meine ich in der Stichwahl
mit 1% gewonnen wurde.
Da wurde sozusagen erst Dünger für Fortschritt versprochen,
bis man feststellen musste, das aus dem Dünger Sprengstoff hergestellt wurde.
(28-06-2014, 22:50)Mustafa schrieb: In den Golfstaaten einschließlich Saudi-Arabien ist die Scharia ebenso Gesetz wie im Sudan, in Somalia, in von den Koranschülern (Taliban) beherrschten Teilen Afghanistans, in Provinzen Pakistans,......
Fragt sich immer welche Scharia, das ist ein Obergegriff
wie Getränk, geht von Wasser bis Strohrum oder vergiftende Substanzen.
Grob
-theokratische Identität von offiziellem Recht und Scharia
-Umsetzung im zivilrechtlichen Bereich beispielsweise in Algerien,
Indonesien und Ägypten
- garnicht Türkei
Die ganze Fiqh, die Rechtsbeurteilung der Scharia zählt genauso dazu.
Der Koran ist ja außerst dürftig in Bezug auf Scharia, steht noch nicht mal drin.
Die paar unklaren Regeln im Koran reichen unmöglich aus ein Staatswesen
zu leiten.
Schon ist die Sunna im Spiel. x- Rechtsschulen unterdenen am gleichen Ort
auch noch fallweise ausgewählt wird, mal Körperstrafen mal nein,
mal Hand amputiern, mal Finge, eine Lehre gleich Unterarm.
Ein grosser Unterschied bei der vollständigen Scharia ist wohl, das
alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Die steinalten Lehren auf heute zu übertragen läuft immer wieder auf Analogiesprüche raus oder beliebige Fatwas.
Dabei argumentieren doch einige, das die koranischen Verse und Mohammeds Weisheiten damas in bestimmten Situationen zu einem bestimmte Zweck entstanden sind.
Hier gehts jedenfalls nicht wegen des Ordre public,
Normen, die mit rechtlichen Grundvorstellungen unvereinbar sind
sind nicht anwendbar.
Gabs schon Krach, 2007 Eklat um das Verhalten einer Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Scheidungsverfahren zwischen zwei muslimischen Marokkanern.
"Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen. Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin.
Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"
Aber Scharia, Fiqh und spezielles Kriegsrecht wären einen eigenes Thema wert.
Jednfalls wurden die Regeln des Koran schon von Utman
verändert:
"
Im Koran heißt es (9:60): »Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen (bestimmt), (ferner für) diejenigen, die damit zu tun haben,
(für) diejeni- gen, die (für die Sache des Islams) gewonnen werden sollen (wörtlich: diejenigen, deren Herz vertraut ge- macht wird),
für (den Loskauf von) Sklaven, (für) die, die verschuldet sind,
für den Weg Gottes und für den, der unterwegs ist.
Dies gilt als Verpflichtung von Seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.«
Umar vertrat die Meinung, mit der in diesem Vers geregelten Zahlung an Ungläubige,
die für die Sache des Islams gewonnen werden sollten, aufzuhören
und machte in diesem Zusammenhang geltend, dass der Islam nun so kräftig wurde,
dass man keine Unterstüt- zung von den Ungläubigen mehr brauche.
Wichtig und lehrreich ist daran, dass er nicht von der wörtlichen Bestimmung des Koran,
sondern von der Idee dahinter ausging, die er festgestellt zu haben glaubte. "
*Prof. Dr. Ömer Özsoy in Die fünf Aspekte der Scharia und die Menschenrechte
Mit Macht fällt anscheinend öfter mal die liebliche Maske.