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Religion und Toleranz
#16
(28-06-2014, 22:50)Mustafa schrieb: Und dieser Trend ist nur selten aufgezwungen, sondern entspricht dem Willen der Mehrheit der Bewohner islamisch dominierter Staaten. Zuletzt zeigte sich das glasklar in Ägypten, im Libanon und auch in Tunesien gibt`s diese Tendenz.

Ohne alles durchzuhecheln, in Ägypten sind die Leute ja nicht gegen den
Islam den Musi+ co. vor der Wahl propagiert haben, aber gegen
den Rückwärtssalto nach der Wahl, die meine ich in der Stichwahl
mit 1% gewonnen wurde.

Da wurde sozusagen erst Dünger für Fortschritt versprochen,
bis man feststellen musste, das aus dem Dünger Sprengstoff hergestellt wurde.

(28-06-2014, 22:50)Mustafa schrieb: In den Golfstaaten einschließlich Saudi-Arabien ist die Scharia ebenso Gesetz wie im Sudan, in Somalia, in von den Koranschülern (Taliban) beherrschten Teilen Afghanistans, in Provinzen Pakistans,......

Fragt sich immer welche Scharia, das ist ein Obergegriff
wie Getränk, geht von Wasser bis Strohrum oder vergiftende Substanzen.
Grob
-theokratische Identität von offiziellem Recht und Scharia
-Umsetzung im zivilrechtlichen Bereich beispielsweise in Algerien,
Indonesien und Ägypten
- garnicht Türkei

Die ganze Fiqh, die Rechtsbeurteilung der Scharia zählt genauso dazu.

Der Koran ist ja außerst dürftig in Bezug auf Scharia, steht noch nicht mal drin.
Die paar unklaren Regeln im Koran reichen unmöglich aus ein Staatswesen
zu leiten.
Schon ist die Sunna im Spiel. x- Rechtsschulen unterdenen am gleichen Ort
auch noch fallweise ausgewählt wird, mal Körperstrafen mal nein,
mal Hand amputiern, mal Finge, eine Lehre gleich Unterarm.

Ein grosser Unterschied bei der vollständigen Scharia ist wohl, das
alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Die steinalten Lehren auf heute zu übertragen läuft immer wieder auf Analogiesprüche raus oder beliebige Fatwas.
Dabei argumentieren doch einige, das die koranischen Verse und Mohammeds Weisheiten damas in bestimmten Situationen zu einem bestimmte Zweck entstanden sind.

Hier gehts jedenfalls nicht wegen des Ordre public,
Normen, die mit rechtlichen Grundvorstellungen unvereinbar sind
sind nicht anwendbar.

Gabs schon Krach, 2007 Eklat um das Verhalten einer Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Scheidungsverfahren zwischen zwei muslimischen Marokkanern.

"Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen. Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin.
Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"

Aber Scharia, Fiqh und spezielles Kriegsrecht wären einen eigenes Thema wert.

Jednfalls wurden die Regeln des Koran schon von Utman
verändert:
"
Im Koran heißt es (9:60): »Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen (bestimmt), (ferner für) diejenigen, die damit zu tun haben,
(für) diejeni- gen, die (für die Sache des Islams) gewonnen werden sollen (wörtlich: diejenigen, deren Herz vertraut ge- macht wird),
für (den Loskauf von) Sklaven, (für) die, die verschuldet sind,
für den Weg Gottes und für den, der unterwegs ist.
Dies gilt als Verpflichtung von Seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.«

Umar vertrat die Meinung, mit der in diesem Vers geregelten Zahlung an Ungläubige,
die für die Sache des Islams gewonnen werden sollten, aufzuhören
und machte in diesem Zusammenhang geltend, dass der Islam nun so kräftig wurde,
dass man keine Unterstüt- zung von den Ungläubigen mehr brauche.
Wichtig und lehrreich ist daran, dass er nicht von der wörtlichen Bestimmung des Koran,
sondern von der Idee dahinter ausging, die er festgestellt zu haben glaubte. "
*Prof. Dr. Ömer Özsoy in Die fünf Aspekte der Scharia und die Menschenrechte

Mit Macht fällt anscheinend öfter mal die liebliche Maske.
#17
Zitat:hätte es (das Christentum) die Brandstifter im Inneren (zB die Hussiten) freundlich bewirten sollen ?

Du hast Verständnis für die Inquisition? Jan Hus wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Eines der wenigen Opfer mittelalterlichen christlichen Terrors, von denen wir den Namen kennen.
#18
(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: "Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen. Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin.
Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"

Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wenn das in Marokko nicht so ist, gilt das nicht für Deutschland und für keinen anderen demokratischen Staat hier in Europa.

Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
#19
Hallo Lelinda
Ich glaube, kein vernünftiger Mensch hat heute Verständnis für die Inquisition.
Genausowenig wie für Guantanamo. Die moderne Form der christlichen Inquisition
Prinzipiell ist da kein Unterschied
Damals folterte man mit Feuer und glühendem Eisen, heute machen sie das mit Elektroschock. Mindestens genauso schmerzhaft, hinterläßt aber keine dauerhaften Spuren. Oder sie drücken den Kopf des Gefangenen unter Wasser, bis sein Wille gebrochen ist und er dann seine Mitverschwörer bekanntgibt. Hab mal vor einigen Jahren eine Dokumentation über Guantanamo im Fernsehen gesehen.
Das mit der Wasserfolter (Ertrinken) geht angeblich sehr schnell, da ist der Wille des Gefangenen bereits nach einer Stunde gebrochen. Genauso wie im Jahre 1500

Ich habe einmal gelesen, daß die Folter von Kriegsgefangenen gegen US Recht verstößt, ebenso die Mißhandlung von (gewöhnlichen kriminellen) Gefangenen.
Deshalb findet das auf exterritorialem Gebiet statt, das ist außerhalb des US Staatsgebiets, eine militärisch besetzte Insel irgendwo am weiten Meer. Dort gilt das US Recht nicht. Interessanter Trick, was ?
#20
(29-06-2014, 17:00)Geobacter schrieb:
(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: " . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "

Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.

Ich bin auch sicher, daß das so keinesfalls stimmen kann. Eine Ente

Ein Urteil mit einer derartigen Begründung würde sofort mit Erfolg angefochten werden.
#21
(29-06-2014, 17:08)Sinai schrieb:
(29-06-2014, 17:00)Geobacter schrieb:
(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: " . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "

Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.
Ich bin auch sicher, daß das so keinesfalls stimmen kann. Eine Ente

Ein Urteil mit einer derartigen Begründung würde sofort mit Erfolg angefochten werden.


Tja, war ja auch ein Eklat und das letze Wort war nicht gesprochen.
Wer sich informieren mag. Garnicht lange her.

*http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-gewalt-rechtfertigung-mit-koran-richterin-abgezogen-a-472966.html

Soweit kommts halt mal wenn man das Rechtssytem anderer Kulturen
Stück für Stück an unserem nagen lässt.
Wobei sich eine Richerin schon mal in Deutung und Anspruch fremder
Auffassungen gängeln lässt.

Hier herrscht eine Trennung von Religion und Staat. Hier ist und belibt das erstmal eine Körperverletzung.
Gerade ein Richter sollte mal die Hausordung lesen.

Was in irgendwelchen Büchern steht, kann man getrost ins Feuer schmeissen.
Mohammed hat auch gesagt, gegen jede Krankheit hilft Kümelöl und den Hintern soll man sich mit Blättern und Sand abwischen.
Klinkt sich hier ein Moslem aus dem Gesundheitssystem, aus ?
Kommen eher deswegen her, auch wegen der Rechtssicherheit und Schutz vor Verfolgung.
#22
Natürlich ist auch Guantanamo ein Verbrechen und für ein angeblich doch so tolerantes freies Land wie die USA unentschuldbar.

Aber Guantanamo hat mit Religion nichts zu tun (wenn auch die meisten Amerikaner Christen und die meisten Gefangenen Moslems sein werden), sondern mit der Politik. Den Gefangenen wird schließlich Terrorismus unterstellt und nicht unerwünschter Glaube oder die Verbreitung von nicht-erwünschten religiösen Überzeugungen.
#23
Zitat:Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen.
Wenn sie erfunden ist, dann jedenfalls nicht von einem Forumsmitglied, denn auch ich habe die Geschichte damals in der Zeitung gelesen.
#24
(29-06-2014, 17:27)Lelinda schrieb:
Zitat:Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen.
Wenn sie erfunden ist, dann jedenfalls nicht von einem Forumsmitglied, denn auch ich habe die Geschichte damals in der Zeitung gelesen.
In #21 steht die Referenz.
#25
Meine Quelle war nicht der Spiegel, sondern unsere lokale Tageszeitung. Wenn es eine Ente war, dann hat sie sich doch sehr weit verbreitet.
#26
Auch heutehaben wir noch eine Diskussion über
Migrationsbonus in Urteilen.

Geht garnicht.
Jedem religiösen Scheiss hinterherzulaufen ist nicht Toleranz sondern partielle
Unterwerfung.
Die Schweiz mit ihrem Minarettverbot wurde ja auch stark kritisiert.
Allerdings nur von der "schreibenden Klasse", nicht vom "gemeinen Volk",
das immer irgendwie noch als zu doof um selbst zu urteilen eingestuft wird.

Wenn Minarette zwingend religiös wären, warum haben dan die größten
Heiligtümer z.B. der Felsendom keine ?

Man muss auch sehen, das Schweiz einen Auländeranteil von ca. 20% hat,
hier weit weniger.
#27
(29-06-2014, 17:19)Harpya schrieb:
(29-06-2014, 17:08)Sinai schrieb: [quote='Geobacter' pid='163491' dateline='1404054034']
[quote='Harpya' pid='163443' dateline='1404006260']
" . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "

Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Eine Ehe die in Marokko geschlossen wurden, kann kein deutsches Gericht rechtsgültig scheiden. Auch dann nicht, wenn die "deutsche" Klägerin beklagt, regelmäßig von ihrem Ehemann geschlagen zu werden.

Da hilft auch kein Insistieren.

Und einem solchen Insistieren wird sich dann unter Umständen damit entledigt, dass man der Klägerin auch mal was Grundlegendes erklärt, wie, dass sie ja auch nicht in Marokko heiraten hätte müssen und sich darüber im klaren hätte sein können, dass in anderen Kulturen auch oft ganz anderes Sitten gelten...
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
#28
Dock kann, wie Anerkennung einer ausländischen Ehe.
Einfach nur ein paar "Vertoße dich" riecht natürlich nicht,
das kann einer brüllen, bis ihm die Zunge aus dem Hals hängt.

Sehr kompliziert, da ist die Bibelinterpretation eine Fingerübung.
Wer sich das antum will, hier eine Einstieg.
"m 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.

Gerichte in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen (seit 21.11.2012), Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn werden Rom III künftig zur Grundlage der Frage machen, welches Recht sie auf eine Scheidung anwenden. Weitere Länder können folgen. Gerichte in anderen Staaten werden diese Frage - wie bisher - nach den Regeln ihres eigenen Internationalen Privatrechts beurteilen.

Angesichts der erhöhten Mobilität der Bürger und der wachsenden Zahl sowohl von bi-nationalen Ehen wie auch von Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten will Rom III einheitliche Regeln schaffen, welches Recht auf eine Scheidung Anwendung findet. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft.

Rom III will außerdem die Möglichkeit der Rechtswahl stärken. Die Ehegatten können das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Ist einer der Ehegatten Deutscher, kann also deutsches Recht gewählt werden."

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertret...idung.html
#29
(29-06-2014, 17:24)Lelinda schrieb: Natürlich ist auch Guantanamo ein Verbrechen und für ein angeblich doch so tolerantes freies Land wie die USA unentschuldbar.

Aber Guantanamo hat mit Religion nichts zu tun (wenn auch die meisten Amerikaner Christen und die meisten Gefangenen Moslems sein werden), sondern mit der Politik. Den Gefangenen wird schließlich Terrorismus unterstellt und nicht unerwünschter Glaube oder die Verbreitung von nicht-erwünschten religiösen Überzeugungen.

Wenn heute ein unbewaffneter islamischer Haßprediger in die USA reist und dort beginnt, den Heiligen Krieg (Dschihad) zu predigen, wird es ihm ähnlich gehen wie einem Hussiten, der vor 600 Jahren die Apokalypse zu predigen begann.
Der islamische Haßprediger wird in Guantanamo landen und dort nicht mehr lebend herauskommen. Die Amis leben auch gern und schauen nicht zu, wenn da Gefährliches gepredigt wird.

Wenn die religiöse Überzeugung zu Mord und Brand aufruft, kennen auch die Amis kein Pardon. Ob da nun in den USA das arabische Wort Dschihad verwendet wird oder in Europa vor 600 Jahren das althebräische Wort Harmagedon spielt anscheinend keine Rolle. Die Hussiten würden auch heute in den USA bekämpft werden.

In den Vier Prager Artikeln forderten die Hussiten "die Freiheit von ungerechter weltlicher Herrschaft". Klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn als "ungerechte" weltliche Herrschaft bezeichneten sie den Kaiser. Was glaubst Du was passiert, wenn ein islamischer Hetzprediger heute in den USA mit unschuldiger Mine sagt, er fordert "die Freiheit von ungerechter weltlicher Herrschaft" und blickt dabei auf Präsident Obama. Dies mit der Begründung, daß nur der Islam gerecht sei und die christliche Herrschaft der USA eben nicht. Obama hatte ja seinen Amtseid auf die Bibel geschworen.

Die Hussiten würden auch heute in den USA sehr rasch verboten werden mit ihrer Anschauung. Sie würden den Gottesstaat fordern und so wie damals "die Freiheit von ungerechter weltlicher Herrschaft" fordern. Und sie würden sagen, daß damit die US Regierung gemeint sei.
#30
(29-06-2014, 17:19)Harpya schrieb: Was in irgendwelchen Büchern steht, kann man getrost ins Feuer schmeissen.
Mohammed hat auch gesagt, gegen jede Krankheit hilft Kümelöl und den Hintern soll man sich mit Blättern und Sand abwischen.
Klinkt sich hier ein Moslem aus dem Gesundheitssystem, aus ?
Kommen eher deswegen her, auch wegen der Rechtssicherheit und Schutz vor Verfolgung.

Toleranz ist wenn man trotzdem lacht.
Wir kommen sonst immer wieder auf das Gleiche zurück.

Religion ist (k)ein Buch und Atheismus auch keine vielen Bücher. Außerdem ist die Welt auch noch jeden Tag um ein kleines Bisschen dichter besiedelt und

die Besten von den Guten sind ohnehin immer die, die sich selber in die Pfanne hauen und auf den Teller legen und dabei sehr wahrscheinlich gar nicht mal wissen, was sie tun.
Die, die daraus ihre Vorteile ziehen, sind bestimmt die Letzten, welche ein Interesse daran haben, dass die Besten von den Guten selbst zur Erkenntnis über Gut uns Böse gelangen. Und sie gegebenen Falles auch mit allen Mitteln davor schützen. Icon_lol
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........


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