31-08-2014, 23:25
(31-08-2014, 23:10)Harpya schrieb: "Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R. abgekürzt) ist ein mitgliedschaftlich verfasstes und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehendes Gebilde, das seine Rechtsfähigkeit einem Hoheitsakt verdankt. Seine Verfassung ist öffentliches Recht. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von einer Körperschaft des Privatrechts dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert ist und öffentlich-rechtlich handeln kann." wiki
Anmerkung:
Die von dir zitierte Legaldefinition aus dem Wikipedia beschreibt bundesdeutsches Recht. In Österreich wird es aber nicht unähnlich geregelt sein
Falls Interesse für die österreichische Legaldefinition besteht, kann ich das suchen