07-09-2015, 23:15
(07-09-2015, 22:25)Ekkard schrieb: Tatsächlich ist es so, dass der Gehaltstopf durch die Zahlungen nach dem Reichsdeputationshauptausschuss aufgebessert wird.
Mit der Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluss (1803) wurden in einem Akt Völker- und staatsrechtlicher Annexion die geistlichen Reichsfürstentümer aufgehoben und der Besitz von Klöstern enteignet.
Der Rechtstitel für die Inanspruchnahme von Staatsleistungen durch die Kirchen wird bis heute mit dem Einzug des Kirchengutes begründet, zumal eine Entschädigung nicht umfassend und abschließend erfolgt ist.
Zu diskutieren wäre, ob solche Ansprüche für alle Zeit weiterbestehen sollen.
MfG B.