19-03-2017, 10:55
(19-03-2017, 10:18)Sinai schrieb: Dann versuch einmal einem Bauern das automatische Recht streitig zu machen, daß sein Sohn wieder Bauer wird.
Und nicht Lohnarbeiter
Ein Bauer besitzt einen eigenen Betrieb der weiter vererbt werden kann.
Ein Bildungsweg ist in diesem sinne, ein Betrieb den alle Kinder jedes Bürgers erben können. Alle Staatskinder sind "Erben".
Ein Bauer der mehrere Söhne hat, kann seinen Betrieb auch nicht immer auf alle seine Kinder aufteilen, wenn der Betrieb zu klein ist.
Auch da muß der Bauer einen Sohn auswählen.
Am besten nimmt man den der das wahre Interesse am Betrieb hat, und nicht den der im Betrieb nur das Vermögen sieht.
Die Arbeit soll und muß dem Kind gefallen, nur so macht ein Erbe wahrhaftig SINN.
Die anderen Kinder können das nur verstehen wenn sie vernünftig sind.
Die vernüftige Auswahl und die vernünftige Einsicht.
Der Unterschied ist, dass ein Bildungsweg eine Möglichkeit für alle ist. Er ist nicht der eigene Betrieb für einzelne.
Darum dürfen nicht nur bestimmte Kinder ein "BildungsErbrecht" haben.