Ekkard
Diese Unterscheidung ist aber sehr wichtig, denn gestörte Personen werden aufgrund von Krankheit nicht bestraft, sondern bis zur Heilung in eine geschlossene psychiatrische Klinik verbracht, wo sie alle Annehmlichkeiten des Sozialversicherungssystems genießen können.
Tätern denen ideologische Verblendung als Motiv unterstellt werden, landen oft am Galgen (Hermann Göring bis Adolf Eichmann)
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Nun erscheint es auffällig, daß Bion die Einbindung eines Teils der Familie des Kindermörders erwähnt hat.
Eine Rechtfertigung durch "psychische Störung" scheint somit nicht gegeben zu sein; außer es gelingt der Nachweis, daß diese Verwandtschaft ebenfalls krank wäre. Daher meine Frage nach einer Erbkrankheit
(25-05-2017, 15:29)Sinai schrieb:Bion meinte das sicher nicht, aber wenn du ideologische Verblendung als Krankheit betrachtest: ja!(25-05-2017, 09:05)Bion schrieb: Eine offensichtlich gestörte Person hat unter dem Vorwand, religiöse Ziele zu verfolgen, ein Verbrechen begangen. Derzeit wird kolportiert, dass auch ein Teil der Familie des Mörders in die Tat eingebunden gewesen war.
Meinst Du eine Erbkrankheit ?
Diese Unterscheidung ist aber sehr wichtig, denn gestörte Personen werden aufgrund von Krankheit nicht bestraft, sondern bis zur Heilung in eine geschlossene psychiatrische Klinik verbracht, wo sie alle Annehmlichkeiten des Sozialversicherungssystems genießen können.
Tätern denen ideologische Verblendung als Motiv unterstellt werden, landen oft am Galgen (Hermann Göring bis Adolf Eichmann)
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Nun erscheint es auffällig, daß Bion die Einbindung eines Teils der Familie des Kindermörders erwähnt hat.
Eine Rechtfertigung durch "psychische Störung" scheint somit nicht gegeben zu sein; außer es gelingt der Nachweis, daß diese Verwandtschaft ebenfalls krank wäre. Daher meine Frage nach einer Erbkrankheit