29-06-2017, 21:28
Hallo Logonat,
deiner Meinung nach sollte es die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern nicht geben oder wenigstens nicht im kirchlichen Rahmen.
Diese Meinung kann man haben. Sie ist kulturell vorgeprägt und nicht leicht abzulegen.
Einverstanden. Das ist gutes, rechtsstaatliches Recht!
Aber das ist ja bei dir nicht alles. Du konstruierst alle möglichen Vorstellungen, die mit der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht das Geringste zu tun haben. Angeblich soll das überzeugen. Aber diese Konstrukte sprechen weder für noch gegen die rechtliche Gleichstellung mit der traditionellen Ehe, die ebenfalls nur ein gesellschaftliches Konstrukt ist.
Deine ganzen Einwendungen zielen auf Diskriminierung derartiger Beziehungen - übrigens auch in der traditionellen Ehe! Es geht doch die Gesellschaft nichts an, wie diese Beziehung in ihrem Inneren abläuft!
Ergeben sich z. B. Gewaltexzesse, dann ist das Strafgesetzbuch zuständig und nicht das Standesamt!
deiner Meinung nach sollte es die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern nicht geben oder wenigstens nicht im kirchlichen Rahmen.
Diese Meinung kann man haben. Sie ist kulturell vorgeprägt und nicht leicht abzulegen.
Einverstanden. Das ist gutes, rechtsstaatliches Recht!
Aber das ist ja bei dir nicht alles. Du konstruierst alle möglichen Vorstellungen, die mit der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht das Geringste zu tun haben. Angeblich soll das überzeugen. Aber diese Konstrukte sprechen weder für noch gegen die rechtliche Gleichstellung mit der traditionellen Ehe, die ebenfalls nur ein gesellschaftliches Konstrukt ist.
(29-06-2017, 20:59)Logonat schrieb: Wie wäre es wenn der Vater seinen Sohn oder die Mutter Ihre Tochter mal heiraten will welche sich auf die Legalisierung der Homoehe berufen. Usw. usw.Du vermengst Inzest (oder auch Sodomie) mit der anstehenden Gesetzesänderung bzw. Entscheidung. Hier geht es, wie bei der Ehe auch, darum, dass erwachsene, mündige Menschen aus freier Entscheidung ein gemeinsames Leben in einer familiären (vertrauten, intimen, rechtlich abgesicherten) Beziehung führen wollen, und aus gesellschaftlichen Gründen bisher nicht dürfen (sollen).
Deine ganzen Einwendungen zielen auf Diskriminierung derartiger Beziehungen - übrigens auch in der traditionellen Ehe! Es geht doch die Gesellschaft nichts an, wie diese Beziehung in ihrem Inneren abläuft!
Ergeben sich z. B. Gewaltexzesse, dann ist das Strafgesetzbuch zuständig und nicht das Standesamt!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard