Religionsforum (Forum Religion)

Normale Version: Metöken
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Metöken (μέτοικος = Ansiedler; μέτηλυς = einwandernder Fremdling), Fremde, die auf dem Staatsgebiet der ↗Polis einen festen Wohnsitz hatten.

In Athen war jeder Fremde, der sich länger als einen Monat im Staatsgebiet der Polis aufhielt, verpflichtet, sich als Metöken registrieren zu lassen. Damit erwarb er ein Aufenthaltsrecht, war gleichzeitig zur Wahl eines Vollbürgers als Patron (gr. προστάτης, prostates) und zur Entrichtung eines Schutzgeldes bzw. einer Fremdensteuer (μετοίκιον) verpflichtet. Der prostates vertrat den Metöken vor der Bürgerschaft. Wer sich der Pflicht entzog, seine Person in die Metökenliste eintragen zu lassen und einen prostates zu wählen, riskierte eine Anklage (ἀπροστασίου) und den Verkauf in die Sklaverei.

Auch Sklaven, die freigelassen wurden, wechselten in den Stand eines Metöken. Im Gegensatz zu zugezogenen Fremden konnten sich ehemalige Sklaven ihren prostates nicht selbst wählen, sondern mussten ihre ehemaligen Besitzer als Patrone annehmen.

Metöken zahlten Steuern, leisteten Kriegsdienst, hatten am politischen Leben sonst aber keinen Anteil. Grunderwerb war ihnen untersagt.


● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons