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Normale Version: Muta (Zeitehe) doch bei den Suniiten erlaubt ?
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Shia

Im Namen Gottes,

des Allerbarmers, des Barmherzigen

Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam

Vorwort

Wir leben in einer Zeit, in der überall auf der Erde die islamische Befreiungsbewegung erwacht ist. In dieser Zeit versuchen die Unterdrückerregime der moslemisch bevِlkerten Lنnder, die schwindende Kontrolle über die Mosleme zurückzugewinnen: Sie versuchen die Mosleme gegeneinander aufzuhetzen. Nach dem Prinzip 'teile und herrsche', nutzen die Tyrannen die schlechte Bildung zahlreicher Menschen, um geringfügig unterschiedliche Riten innerhalb der islamischen Schulen zur Spaltung der Mosleme zu miكbrauchen. Ziel dieser teuflischen Methode ist es, die Mosleme in Streitereien um vِllig nebensنchliche Kleinigkeiten zu verwickeln, um von den Grundlagen des Islam, darunter der einheitliche Widerstand gegen Unterdrückermنchte abzulenken.

In dieser Reihe soll versucht werden, Riten und Gesetze der Mosleme aufzugreifen und diese anhand des Heilgen Qur'an und Sunna zu beleuchten, um Vorurteile abzubauen und um durch die Weitergabe von Wissen die von Allah geforderte Einheit der Mosleme zu bewahren.

In diesem Beitrag wird die islamische Erlaubnis zur Zeitehe, einer auf zeit berenzten Verbindung von Mann und Frau, beleuchtet.

Mِge Allah diesen bescheidenen Beitrag zur Wahrung der Einheit aller Mosleme annehmen und mِgliche Fehler vergeben.

Der Beitrag entstand ausgehend von einem Brief, den der Autor Mohammad Ali Ramin an zwei Brüder gerichtet hat, die die Zeitehe kritisierten:



Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam

Wenn jemand ohne ausreichende Erkenntnis eine "feste Meinung" bildet, kann Ihm nur durch Allah geholfen werden, weil er sowieso von vornherein "nichts anderes" wissen will. Allerdings ist es eine islamische Pflicht, daك die Mosleme sich gegenseitig ergنnzen und korrigieren. Es ist auch keine Schande, wenn jemand etwas nicht weiك; aber findest Du es nicht zu schade, wenn einer auf seine Unwissenheit stolz ist und darauf besteht? Solcher Stolz führt meist dazu, daك der Mensch- sich damit begnügt, was er bis jetzt schon gelernt hat. Weder forscht er weiter', noch macht er sich Gedanken. Und so hنlt er sein Herz und seine Vernunft gegenüber der Wahrheit weiterhin verschlossen, obwohl der Islam und Koran Aufforderungen zur Vernunft und Forschung sind.

Jetzt aber zurück zum Thema. Alle schiitischen Quellen sagen eindeutig, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, weil der Koran und der Prophet (s.) dies bestنtigen (Friede sei mit Ihm und mit seiner Familie)) • Die Schiiten haben darüber einig sichere, klare und überzeugende Aussagen des Gottesgesandten (s.),die durch seine besten und nنchsten Personen überliefert worden sind. Jedenfalls ist es Euch vielleicht zunنchst noch nützlicher, wenn Ihr wiكt, daك auch fast alle wichtigsten sunnitischen Quellen darauf hinweisen, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt :

Imam Fachre Razi, einer der wichtigsten sunnitischen Koranausleger schreibt zu seiner Argumentation über den Vers der Zeitehe im Koran (4/24) folgendes: ضfters hat Omar (2.Khalif) auf dem Minbar (in seiner Kanzel) gesagt: "Zwei Muta (Zeitehen) waren in der Prophetenzeit erlaubt, die ich verbiete und ihren Tنter bestrafen werde, und sie sind die Zeitehe wنhrend der Hadschzeit und die (sonstige) Zeitehe mit den Frauen".
Imam Malik, einer der vier sunnitischen Imamen, bringt in seinem Buch "Al-Movatta" im Abschnitt über die Zeitehe eine Geschichte in der Zeit vom Khalifen Omar, da er einen Moslem (Rabiat Ibne Ommajj'a von Safwanstamm) wegen seiner Zeitehe nicht bestraft, obwohl die Frau dadurch schwanger wurde, weil dieser Mann schon vor Omars Verbot die Zeitehe vollzogen hatte.
Muslim in seinem Sahih, ohne Zweifel eins von den für die Sunniten sichersten ـberlieferungsbücher bringt mehrere ـberlieferungen von den bekannten Gefنhrten des Propheten (s.), wie z.B.Jabir Ibne Abdullah und Ibne Abbas, die klar und deutlich darauf bestehen, daك die Zeitehe als ewiges gِttliches Gebot in der Zeit des Propheten Mohammad (s.) und in der Khalifenzeit von Abu Bakr und eine Zeitlang von Omar praktiziert wurde .(Bevor die Geschichte mit Amr Ibne Harith geschah).
Sogar Omar selbst hatte auch mal Zeitehe gemacht . (Bitte überzeugt Euch selber in Sahih Moslem,Band l.Seite 555, 467, 77, über die Zeitehe)
Imam-Tabari, der zweifellos zu den grِكten sunnitischen Geschichtschreiber und Koranausleger gehِrt, hat auch in seinem groكen Tafssierbuch (Tafssier e Kabir) den 24.Vers der 4. Sure nach mehreren ـberlieferungen der Gefنhrten des Propheten (s.), wie Obei Ibne Kaنb und Ibn e Abbas und Said Ibn e Jobeir und Sodei und Ibn e Massud, als erlaubte Zeitehe erklنrt .(Siehe bitte Anfang des 5. Bandes und Seite 201 im 3. Band vom Tafssiere Kabire Tabari).
Bukhari hat in seinem Sahihbuch über die Erklنrung von 87. Vers aus der 5. Sure eine ـberlieferung vom Abdullah Ibn e Massud angeführt, bei der eine Geschichte in Kriegszeit erzنhlt wird, in der die Gefنhrten des Propheten (s) die Zeitehe praktiziert haben. Aber selbst auch diese ـberlieferung sagt nichts darüber aus, ob die Zeitehe eine Eigenschaft der Kriegszeit oder Prophetenzeit wنre, wonach irgend jemand dies verbieten dürfte.

Wer noch den geringsten Zweifel hat, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, dann soll er die Diskussion zwischen dem Khalifen Omar und dem Gefنhrten des Propheten(s.) Imran Ibn e Sawaderi im Geschichtbuch vom Tabari (Tarikhe Tabari) lesen. Er soll aber auch wissen, daك die Tochter vom Khalif Abu Bakr "Asmaa" mit Sobeir Ibn e Awwam die Zeitehe praktiziert hat, wodurch Orwat Ibn e Sobeir und Abdullah Ibn e Sobeir geboren wurden (Al-Mohazirat vom Raghib und Sahih e Moslem).ـber die sehr umstrittenen "ـberlieferungen" und "Interpretationen", die die Zeitehe als ungültig (Manssukh) darstellen, kann man in Tafssire Al-Mizan vom Allameh Tabatabaii ausführliche und allseitige Betrachtungen studieren, falls man die eindeutige Widersprüche solcher "ـberlieferungen" selbst erkennen will (Al-Mizan ist ein schiitisches Tafssierbuch in 20 Bنnder).

Es ist sehr peinlich dies überhaupt zu erwنhnen, daك sogenannte Gelehrte, die im Laufe der Geschichte die Zeitehe als "Zina" (Ehebruch) bezeichnet haben und deswegen die Mosleme wegen diesen islamischen Verhaltens bestraft haben, selbst viel schlimmer und sündiger waren als wirkliche Ehebrecher und Verdorbene. Z.B. Jahia Ibne Aktham der "Kadhi ul Kosat", der oberste Gerichtshofrichter bei dem Khalifen der Abbassitenzeit, hatte die Zeitehe verboten und die Mosleme bestraft, aber selbst war er u.a. ein Homosexueller, wie die sunnitischen Quellen dies berichtet haben (u.a.. Ibne-Khalakan. Abdulfaradsch in "Al-Ghani", Massudi in "Morug u Zahab", Tarikhe Baghdad und Riadh u Nazarah von Siuti.

Es ist leider ِfters so, daك diejenigen die ein Gottesgebot verbieten, es sich erlauben ein Gottesverbot anzubieten. Auch in unserer Zeit ist es so: Diejenigen Regierungen, die in islamischen Lنndern die Zeitehe verbieten, obwohl es Gott und sein Prophet erlaubt haben, erlauben oft selbst offiziell die ِffentlichen Hurenhنuser, obwohl dies Gott und sein Prophet verboten haben. Was die Kِnige und Prinzen in Saudi-Arabien, Marokko, Jordanien, ؤgypten, Iraq usw. selbst gegen Gott und seinen Propheten (s.) betreiben, ist meist noch viel schlimmer als das, was ab und zu mal als ein kleiner Teil von ihren Unverschنmtheiten in die ضffentlichkeit durchkommt .

Fakhre Razi im 5.Band seines Tafssierbuchs so wie Tabari und Thaalabi haben eine Aussage vom Imam Ali Ibne Abi Talib (a. gebracht, wo der Imam sagt: "Wenn Omar die Zeitehe nicht verboten hنtte, hنtten nur die Schlimmsten (Unglücklichsten) Ehebruch begangen. Eine andere نhnliche Aussage hat auch Moslem in seinem Sahih von Ibne Abbas gebracht.

Es gab aber auch immer wieder groكe sunnitische Gelehrte, die die Zeitehe als erlaubte islamische Ehe anerkannt haben wie z.B. u. a. Kazi Ejadh und Ibne Abdul Bir in "Al-Estiab" (Siehe auch 6. Band Seite 220 bis 240 des Al-Ghadir in schiitischen Quellen) .

Sogar Abdullah der eigene Sohn von Omar war gegen das Verbot der Zeitehe, und protestierte gegen seinen Vater, warum er denn verbiete, was Gott und sein Prophet erlaubt haben (Musnade Ahmad, Seite 95 und Nahdsch u Sidk , und Schahide Thani in Raudhat ul Bahiiah) .

Wer das wertvolle Buch "AI Wahdate Ummatel Islami" von Imam Scharaf ud-Din Al Mussawi liest, kann sich selber überzeugen, daك fast alle wichtigsten und bekanntesten sunnitischen Quellen direkt oder indirekt verِffentlicht haben, warum groكe Gefنhrten des Propheten (s.) wie Imam Ali, Jabir Ibne Abdullah, Ibne Abbas, Abdullah Ibne Massud, Imran Ibne Hessin aber auch andere wie Abdullah Ibne Omar, Maamun Ar Raschid und Askari gegen das Zeiteheverbot durch Omar eindeutig ausgesagt haben.

Wahrscheinlich ist es oft unbequem und manchmal unangenehm nach Wahrheit zu forschen und ihr zu folgen und sich selbst von den gewِhnlichen Vorstellungen zu trennen; aber wenn wir überzeugt sind, daك jeder von uns im Jenseits ganz alleine dafür verantwortlich sein wird, was er geglaubt oder nicht geglaubt hat, dann sollten wir alle die .Empfehlung von Imam Jafar a Sadiq akzeptieren, und nicht so leichtsinnig etwas annehmen oder ablehnen, selbst wenn dabei manchen unserer Vorvنter widersprochen wird.

Meine verehrten lieben Brüder l Es war (m)eine islamische Pf licht, Euch diese kurze Zusammenfassung über die Zeitehe in den sunnitischen Quellen zu erwنhnen . Ich habe aus keiner schiitischen Quelle ـberlieferungen gebracht. um von vornherein jedes eventuell vorkommende Miكverstنndnis zu verhindern.

ـber die Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und den Nutzen der Zeitehe im Islam haben wir noch gar nichts erwنhnt, aber das kann teilweise in dem Buch "Stellung der Frau im Islam" von Ayatollah Motahhari (Islamisches Zentrum Hamburg) nachgelesen werden....

Quelle: Islamischer Weg e.V.

Gast

Die Ehe auf Zeit ist im Islam verboten.der Prophet selbst diese Ehe auf Zeit verboten .Sie ist absolut verwerflich und ladet dazu ein,die eigenen Sünden zu legitimieren.Wenn die Muslime diese verbotene Ehe auf Zeit akzeptieren würden ,dann würde es keinen Unterschied mehr zwischen uns und den westlichen Nichtmuslimen geben,denn dann wären solche Dinge wie ein One-Night-Stand oder Kurzaffären nichts schlimmes mehr,denn man wäre ja "verheiratet" und wenn es nur für eine Stunde ist.keinen Unterschied zu den Nichtmuslimen,die kurze Beziehungen und Affären führen,in die Disko gehen und eine Nacht mit jemandem verbringen.Es ist unmenschlich und führt nur noch dazu,dass Menschen als Konsumgut gesehen werden.Hinzu kommt,dass wenn man diesen Vers so versteht,dass es die Ehe auf Zeit meint,dann würde es vielleicht sogar die Prostitution fördern und es tut es ja auch in anderen Ländern. Dort sind Familien so arm,dass sie Abmachungen treffen und ihre Tochter kurz verheiraten und der Mann gibt ihnen Geld dafür.Dieses könnte man genauso gut hier machen . Damit legalisiert nicht nur Kurzbeziehungen und Affären sondern zugleich wirklich die Prostitution in legaler Form.Jede Prostituierte kann behaupten,dass sie mehrere Ehen auf Zeit führt und das Geld ,was sie bekommt wäre genau,das was in diesem Vers als "Brautgabe" bezeichnet wird.
Zum Glück ist diese verwerfliche unmenschliche Gesetz bei uns sunniten verboten.Im Shiitischen Iran wurden übrigens viele Keuchheitshäuser eingerichtet,sprich Bordelle!

http://www.g26.ch/texte_prostituirte_iran.html

Allahu3lem! :x

Zehra

Selam,

ehrlich gesagt geht mir diese ständige anfechterei Schiiten gegen die Sunniten auf den Keks.
Ich glaube bald ihr sprecht euch selbst bald nur als Gläubige und Heilige aus.
Mir persönlich liegt solch eine Anfechterei fern und ich werde mich daran auch in Zukunft nicht mehr beteiligen.
Ich bin Sunnit und erledige meine Aufgaben so gut ich kann vor Allah und hoffe das eines Tages wenn ich sterbe vor solchen Streitigkeiten endlich meinen Frieden finde.
Auch fällt diese Anmacherei Schiiten gegen die Sunniten hier ganz schön ins Gewicht.
Na dann wünsch ich noch viel Spaß !

Jazzter

Ich verstehe die Situation nicht?!

Ehe auf Zeit scheint auch mir nicht richtig zu sein, und aus buddhistischer Sicht kann eine Ehe sowieso nicht primär formell geschlossen werden, sondern ist erst wirksam wenn bei beiden Partnern der wirkliche Wunsch vorhanden ist.

Nun vertehe ich nicht, warum es solche Feindschaft zwischen Schiiten und Sunniten gibt, und warum ein theologisches Thema auf eine solch destruktive Weise abgehandelt wird? Ich weiß nichts über den Unterschied zwischen den beiden Schulen und deren Gebote und Auffassungen. Aber ich denke doch das beide Moslems sind, oder?

Also, ich bedanke mich schon jetzt mal für eure Antworten.

Danke,

Jazzter

Gast

Selam Zehra,

Es ist unsere islamische Pflicht,einige Dinge richtig zu stellen,damit unsere Moslemgeschwister nicht in die irre geleitet werden! :wink:

Weselam

Zehra

Selam Gast,

wie ich sehe hast du diese Pflicht ja schon in einem Beitrag geleistet und hast es richtig gestellt, danke dir! :lol:

Wa salam
Zehra

Gast

Shia's altegeliebte Thema...

Gast

Salamu alaikum,
Zitat:ehrlich gesagt geht mir diese ständige anfechterei Schiiten gegen die Sunniten auf den Keks.
Liebe Zehra du sprichst mir aus dem Herzen! :twisted: :cry: nur eine kleine Korréktur:irgendwelche Gäste die unsinn und Lügen posten, und streit provozieren posten sind nicht shiitisch!
Zitat:Mir persönlich liegt solch eine Anfechterei fern und ich werde mich daran auch in Zukunft nicht mehr beteiligen.
Dann die Antwort auf Gast der irgendwas ohne Belege schreibt:
Zitat:wie ich sehe hast du diese Pflicht ja schon in einem Beitrag geleistet und hast es richtig gestellt, danke dir!
Das finde ich aber nicht besonderes Friedensfördernd![Bild: tsts.gif]
Wenn man irgenetwas nicht weiß,dann muß man fragen,und nichts anderes fordert der Islam

"Wissen ist die Quelle des Friedens"
kein Schatz ist wertvoller als Wissen
Ich bin die Stadt des Wissens,Ali ist das Tor dazu,wer in die Stadt will,muß durch das Tor hinein"
Von Proheten(s.a.w.s.)

Mein Plädoyer:Wissen statt urteilen!
Auf daß der Frieden Herrscht!
[Bild: taubee007.gif]

Zehra

Selam,

wie man erkennen kann kam wie du lieber Gast schreibst "unsinn , streit provozieren " nicht von irgendeinem Gast.
Warum sollte meine Antwort nicht Friedesfördernd sein ? Soll ich noch einen Roman schreiben? Es ist damit richtiggestellt worden.
Und wie du so schön schreibst die Worte unseres Propheten, so würde ich das auch anderen empfehlen anstatt dauernd anzufechten. Schließlich gibt es heute an jeder Ecke wissenswertes, wenn man es möchte.
Frieden hat genau aus diesen vielen Gründen noch nie exestiert und wird es auch nicht , solange die Menschheit lebt.
Was nützt es sein Wissen ständig zu wiederholen, wenns doch nicht wirklich interessiert, und wie ich schon sagte, einmal sagen ist meine Pflicht darüber hinaus meine zusätzlichen Pluspunkte.

Deshalb verstehe ich nicht ganz was du lieber Gast mir damit sagen möchtest

Wa salam
Zehra

Elma

Oops,hatte vergessen mich einzulogen

Zum Zeitehe noch mal:

Sie ist im Koran eindeutig erlaubt,sie wurde aber von Omar verboten,für uns ist das nicht akzeptabel,kann ein Hadith etwas verändern was im Koran steht?Weiß Allah nicht(estagfurlilah)was er offenbart?
was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur'an 4:24)
Nach allen Rechtschulen,sind die Gelehrten einig,daß es um diesen Vers um die Zeitehe geht,und legitim ist,aber wie gesagt sie wurde von Omar per Hadith verboten.

Die Zeitehe mit Prostitution zu vergleichen,das regt mich jetzt langsam richtig auf! :twisted:

Das geht nicht,
weil auch bei der Zeitehe muß die Frau ihre Idahh einhalten!

Sie wird selten praktieziert,aber die folgende "hauptanwendungsziele" sind:
-Wenn eine Frau nicht reisen kann ohne Mahram(muß nicht zum Akt kommen!)
-Wenn eine Geschiedene Frau kein ansicht auf heirat hat,und sich nicht binden möchte
-Zur verlobungszeit ,art überganszeit wird dann gleich im
Niqah umgewandelt

Hat auch folgende Phlichten
-Beide Partner müssen einvertsanden sein
-müßen Gläubig sein-also nicht atheist
-die Frau muß ihre Idahh einhalten,das heißt bevor sich trennen,muß der Mann warten bis sie ihre Periode fertig hat,damit sie sich vergewissern,daß sie nicht schwanger ist-entseht ein Kind sind sie verpfhlichtet sofort zu heiraten

Dieser Link ist alles ein Gerücht,denn bei uns ist zwangsehe verboten!!
Mißbrauch gibt es überall,bei einigen sunniten wird die Tochter
gegen ihren willen verheiratet,und fast verkauft!wenn ich jetzt behaupte,bei den sunniten is´t es so,das wäre nicht die feine Art,eine Diskiusion zu führen!!

Mustafa

Asalamualeikum.

Alle Muslim erachten den Quran als geschützt. Will sagen, daß kein Herrschaftsregime in der Lage war, ist oder sein wird, den Quran zu verändern.

Genaugenommen besteht bei jenen Herrschaftregimen gar nicht ein so ausgeprägtes Verlangen, den Quran zu verändern, und auch dieses Beispiel taugt dafür, dies zu verdeutlichen.

Es gibt sehr viele Muslime die glauben ganz offensichtlich, daß ein Vers im Quran durch eine Hadith abrogiert werden kann. Und obgleich es ihren Verstand in die Wüste treibt, halten sie daran fest, was einst Umar verboten hat und ergänzen dies durch ein erfundenes Verbot des Propheten (s.).

Das ändert jedoch nichts daran, daß sowohl das reale Verbot des Umar, als auch daß vermeintliche Verbot des Propheten (s.), nur Verbote auf der Hadithebene sind. Wohl gemerkt, es sind keine Tefsir oder dergleichen. Und es gibt keinerlei Abrogation dieses Verses im Quran selbst, und kein Sunni kam je ernsthaft auf die Idee dies zu behaupten.

Was soll man also tun mit einer Hadith, die dem Quran derart diametral widerspricht?

Nun, keine gute Lösung ist wohl den Shiiten die Köpfe einzuschlagen, nicht wahr?
Aber was tut man nicht alles, wenn einem die Argumente fehlen.

wasalam.
Mustafa

Mahmoud

salam an alle,

ich war lange nicht mehr in diesem Board und habe wohl einiges verpaßt...

@shia

shia, erinnerst du dich an das alte religionsforum, als jemand genau dieses Thema zur Diskussion geöffnet hatte?
Ich hatte damals kontra gegeben und hatte es vermieden weit auszuholen. Weißt Du wer mich davon abgelassen hat? Du!!!! und ein sehr belesener Sunnit (du weißt wen ich meine).
Du wolltest keine Shia-Sunniten-Diskussion! Keiner wollte es, deswegen haben wir das thema einfach sein lassen!
Ich bin überzeugt davon gewesen und bin es immer noch, daß wir unsere Unterschiede, wenn überhaupt, respektvoll diskutieren sollten.
Jeder sollte seine Sicht darstellen ohne den anderen in den Dreck zu ziehen!

Ist dir was aufgefallen shia? Deine oft zitierten Worte "in den Dreck ziehen"

shia, weißt du wie ich Dich (und alle Shiiten) mal im religionsforum unter Schutz genommen habe, weil jemand eines der shiitischen Werte in den "Dreck gezogen" hat?

Ich hatte mich mit ihm und mit anderen angeleget, was zur Konsequenz hatte, daß sich diese Person vom Board (zumindest eine Zeit lang) zurückgezogen hat.

Was will ich damit sagen shia?

Findest Du es so besser?
Shia und Sunna gegeneinander aufhetzen?
überleg mal shia... :cry:

Mustafa

Asalamualeikum Mahmoud und herzlich willkommen zurück :)

ich kann zwar nicht im Namen von "Shia" sprechen und ich möchte auch gar nicht kommentieren, was zuvor und warum gesagt wurde, vielleicht erlaubst Du mir dennoch folgende Ausführung.

Da ich früher selbst Sunni war behaupte ich einfach mal, daß ich einigermaßen damit vertraut bin und mir die Hintergründe der Diskussion durchaus geläufig sind.

Das absolut und mit überwältigendem Abstand beste Mittel zur Vermeidung ungerechtfertigter Anschuldigungen ist Wissen.
Das hat nichts mit "fitna" zu tun oder "Dreck", insbesondere und gerade dann nicht, wenn Diskussionen im Rahmen gegenseitigen Respektes verlaufen.

Wenn ich auch dafür kein gutes Vorbild bin, dann möchte ich dafür nicht nur um Entschuldigung bitten, sondern fordere jeden auf, mir meine Schwächen aufzuzeigen und vor Augen zu führen.

Gekränkte Eitelkeiten sind sicher keine Grundlage für eine fruchtbare Diskussion und ohne ein gegenseitiges Kennenlernen sind Respekt und Zusammenarbeit nicht echt.

Es ehrt Dich, daß Du Dich für die Shia einsetzt. Das reiht Dich ein mit Anderen auf eine hohe Stufe. Ich kann nicht wissen, warum Du so handelst, doch würde ich mir wünschen, daß Dein Handeln auf sicherem Wissen basiert.

Was nun dies Thema angeht, so würde ich mich freuen, wenn Du dem neue Aspekte hinzufügen könntest.
Ich gründe meine Überzeugung zwar auf Wissen, aber ich bin weit davon entfernt zu behaupten, daß ich viel oder gar alles an Wissen habe. Ich lerne sehr gerne dazu.

wasalam.
Mustafa
1. Einleitung
Mut'a oder Genussehe bedeutet, dass ein Mann eine Frau für eine festgelegte Zeitdauer heiratet, und sei es nur für eine Nacht, und dass die Frau hierfür eine bestimmte Summe Geld erhält. Schiiten sehen diese Form der "Ehe" als legitim, ja sogar als empfohlen und wünschenswert an, wohingegen sie bei den Leuten der Sunnah durchweg als Unzucht und als verboten gewertet wird. Da diese Praxis den Schiiten viele Schmähungen und viel Kritik einbringt, gehen die Propagandisten dieser Religion dazu über, zu behaupten die Genussehe sei eigentlich auch bei den Sunniten erlaubt und sie sagen, dies ließe sich anhand der sunnitischen Bücher und anhand des Qurans beweißen.

Wollen wir zunächst den allgemeinen Standpunkt von Ahlu-Sunnah darlegen:
Das Grundprinzip welches für die Ehe gilt ist, dass sie fortwährend und dauerhaft sein soll. Die zeitlich begrenzte Genussehe (Mut'a) war etwas, was in der Anfangszeit des Islams, während des Übergangs aus der Zeit der Ignoranz, erlaubt war, ähnlich wie auch Alkohol zu Beginn noch nicht verboten war. Doch mit der Etablierung des Islams wurde dieses Relikt der vorislamischen Zeit bis zum jüngsten Tag verboten.

Von Ali (ra) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (saws) die Genussehe und das Fleisch zahmer Esel am Tag von Khaybar verbot.
Überliefert von Bukhari (3979) und Muslim (1407)

Von ar-Rabi' ibn Sabrah al-Juhani wird überliefert, dass sein Vater ihm sagte, dass er mit dem Gesandten Allahs (saws) war als dieser sagte: "Oh ihr Menschen, ich pflegte euch das Eingehen von Genuss ehen zu elrauben, doch nun hat Allah es bis zum jüngsten Tag verboten, und wer noch irgendeine Frau in einer Genussehe hällt, der soll sie gehen lassen und nichts von dem was er ihr gegeben hat von ihr nehmen."
Überliefert von Muslim (1406)

Allah hat die Ehe zu einem seiner Zeichen gemacht, welches uns zum nachdenken und staunen aufruft. Er setzte zwischen die Partner Liebe und Zuneigung und machte die Frau zu einem Quell der Ruhe für ihren Mann. Er ermuntert uns dazu, Kinder zu haben und er legte für Frauen fest, dass sie ihre Frist abwarten, und dass sie erben sollen. Nichts von all dem existiert in jener verboteten Form der Ehe.

Selbst nach den Schiiten ist eine Frau, welcher man in einer Genussehe beiwohnt, weder eine richtige Ehefrau, für die dann auch das Limit von vier Frauen gelten würde, noch zählt sie zum Besitz der Rechten. Doch Allah der Hohe und Erhabene sagt:
Und jene die ihre Schamteile bewahren, außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die ihre Rechte besitzt, denn dann sind sie nicht zu tadeln. Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas begehren, dies sind die Übertreter. [23:5-7]

2. Der Quran erlaubt keine Genussehe
Die Schiiten bringen als Beweis für die Genussehe folgenden Vers des edlen Qurans:
Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihren Lohn. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. [4:24]

Es wird nun damit argumentiert, dass ja Hadithe nicht einfach Quranverse aufheben könnten, und es wird gesagt, dass somit der sunnitische Standpunkt falsch sei. Es gibt also zwei anfängliche Annahmen, nämlich dass erstens dieser Vers sich zwangsweise auf die Genussehe beziehen muss, und dass zweitens keine Abrogation der Genussehe im Quran zu finden ist. Beide Annahmen sind falsch wie wir gleich sehen werden.

Wollen wir zur Klärung die verschiedenen existierenden Aussagen betrachten, wie sie im Tafsir von al-Qurtubi zu diesem Vers zu finden sind. Der erste Standpunkt ist, dass dieser Vers sich gar nicht auf die Genussehe bezieht:
al-Hassan, Mujahid und andere sagte: Die Bedeutung ist: Die Frauen, mit denen ihr eine richtige Ehe eingegangen seid, von welchen ihr Nutzen zogt und die ihr durch den Beischlaf genossen habt.

Die Interpretation ist also hier, dass der Genuss der Genuss der ehelichen Vorzüge ist, und der Lohn die Brautgabe. Dass die Brautgabe als Lohn (Ajr) bezeichnet wird, findet sich auch an anderen Stellen des Buches Allahs, so z.B. im Vers 33:50. Ein Indiez für die Richtigkeit dieser Deutung ist auch der Kontext der Aussage Allahs. So sagt er am Anfang des Verses, welche Frauen zur Heirat erlaubt und welche verboten sind. Es macht Sinn, dass Allah der Erhabene hernach dazu auffordert, den Frauen ihre Brautgabe zu geben,

Nichtsdestotrotz existiert auch die Meinung, dass sich dieser Vers auf die Genussehe bezieht. So lesen wir weiter im Tafsir von al-Qurtubi:
Ein Großteil der Gelehrten sagte: Damit ist die Genussehe gemeint, die in der Anfangszeit des Islam gestattet war.

Diese Aussage findet sich auch in zahlreichen anderen klassischen Tafsirwerken und wird gerne von der schiitischen Propaganda zitiert, wobei jedoch verschwiegen wird, dass jene Gelehrten auch die Abrogation dieser Regelung im Quran sahen.
Ibn Abbas und Ibn Jubair laßen: "Und gebt denen, die ihr für eine bestimmte Zeit genossen habt, ihren Lohn." Sodann verbot sie der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm.

Hier wird also die Aufhebung eines Teils des ursprünglichen Textes im Vers bestätigt, nämlich die des Teiles "für eine bestimmte Zeit". Desweiteren wurde die Zeitehe noch anderweitig im Quran aufgehoben:
Said bin Al-Mussaib sagte: "Sie wurde vom Erbvers aufgehoben, da die Zeitehe kein Erben beinhaltet."

Von Ali (ra) wird berichtet, dass er sagte: "Das Fasten im Monat Ramadan hob jedes Fasten auf, die Sozialabgabe hob jede Spende auf und die Scheidung, die Scheidungsfrist und das Erbe hoben die Zeitehe auf..."

Von Ibn Masoud wird berichtet, dass er sagte: "Die Zeitehe wurde durch die Scheidung, die Scheidungsfrist und das Erbe aufgehoben."
(Tafsir al-Qurtubi)

Man kann es also drehen und wenden wir man will, in keinem Fall kann die Zeitehe noch als erlaubt und gültig angesehen werden, zumindest nicht nach den Lehren von Ahlu-Sunnah. Selbstverständlich wird kaum ein Schiite dies so akzeptieren und sie werden versuchen es durch abwegige Deutungen und Wortklauberei doch noch so zu drehen, wie es ihnen passt. Wir jedoch verbleiben dabei das Mehrdeutige im Lichte des Eindeutigen zu sehen, und nicht andersherum.

3. Die Hadithe erlauben keine Genussehe
In Sahih al-Bukhari findet sich folgendes Hadith:
Imran bin Hussain sagte: Der Vers der Mut'a wurde im Buche Allahs offenbart und wir begingen sie zusammen mit dem Gesandten Allahs und es wurde nichts vom Quran offenbart, was sie verboten hätte und auch er selbst hat sie nie verboten bis er starb, doch ein Mann vertrat hierin die Meinung die ihm passte.

Einige Schiiten behaupten, dieses Hadith beziehe sich auf die Genussehe und sei ein Beweis dafür, dass sie niemals verboten wurde. Um zu verstehen, warum diese Argumentation widersinng ist muss man zunächst wissen was Mut'a bedeutet. Im islamrechtlichen Kontext gibt es zwei Dinge die verkürzt als Mut'a bezeichnet werden, nämlich die Mut'a al-Hajj und die Zawaaj al-mut'a. Letzteres ist die bekannte Genussehe, ersteres hingegen ist die Zusammenlegung von Hajj und Umrah, wörtlich das Nutzen ziehen hieraus. Die Bezeichnung Mut'a al-Hajj leitet sich aus folgender Aussage Allahs des Erhabenen ab, in welcher er das zu Mut'a gehörige Verb tamata' benutzt:
Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hadsch vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. [2:196]

Die "Vers der Mut'a" in dem genannten Hadith bezieht sich auf genau diesen Vers, und nicht etwa auf 4:24 wie es die Schiiten behaupten, weshalb al-Bukhari es auch im Kapitel des Tafsirs zu Vers 2:196 untergebracht hat. Der Beweis hierfür ist, dass dieses Hadith von Imran bin Hussain auch in Sahih Muslim in verschiedenen Wortlauten überliefert wird, welche eindeutig klar machen, dass es nicht um die Genussehe ging. Einer dieser Wortlaute ist beispielsweise der folgende, ebenfalls über Imran bin Hussain:
Der Gesandte Allahs (saws) legte Hajj und Umrah zusammen und bis er starb verbot er nicht dies zu tun, und auch wurde nichts vom Quran offenbart, was dies verboten hätte.
(Sahih Muslim)


4. Die Gefährten haben keine Genussehe erlaubt
An den Berichten einiger Gefährten lässt sich ablesen, das diese die Genussehe als erlaubt ansahen. Besonders häufig ins Feld geführt wird dabei Ibn Abbas (ra). Prinizpiell lässt sich sagen, dass jene welche diese Meinung vertraten lediglich jene waren, die die Nachricht vom Verbot nicht erreicht hatte, wohingegen jene unter den Gefährten die sie erreicht hatte einen klaren Standpunkt bezogen und sie jene welche die Genussehe für erlaubt ansahen zurechtwießen:
Es wird von Ali (ra) berichtet, dass er hörte wie Ibn Abbas die Genussehe für erlaubt erklärte und so sagte er: "Langsam oh Sohn des Abbas! Ich hörte wie der Gesandte Allahs (saws) sie am Tag von Khaybar verbot..."
(Sahih Muslim 1407)

Hernach änderte Ibn Abbas seine Ansicht:
Von Ibn Abbas wurde die Erlaubnis der Genussehe überliefert, sodann kehrte er von seiner Aussage um, als ihn die Nachricht vom Gesandten Allahs (saws) erreichte.
(Sunan At-Tirmidhi / Sahih nach al-Albani)

Ibn Abbas starb nicht, bevor er nicht von seiner Auffassung umgekehrt war.
(Berichtet von Al-Bayhaqi)

5. Fazit
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass an der Behauptung sunnitische Quellen würden die Zulässigkeit der Genussehe beweisen, keine Grundlage haben, vielmehr erzeugen die Schiiten ihre Beweismittel durch das annehmen einiger und weglassen anderer Beweise. Sie versuchen eindeutiges durch mehrdeutiges und authentisches durch schwaches zu widerlegen. Sie gehen sogar soweit zu sagen, man müsse die Meinung von Ibn Abbas entgegen der Meinung von Ali (ra) annehmen, was bei der sog. Partei Alis doch schon sehr verwundert.

Am Ende ist die Genussehe genau das, für was sie Ahlu-Sunnah stets gehalten hat - ein Relikt der Jahillyah. Ein Relikt, welches heute im Schiitentum weiterlebt und den Ruf des Islams und die Ehre der Frauen beschmutzt. Möge Allah uns vor diesem Irrsin aus grauer Vorzeit bewahren, und die schiitischen Frauen aus dieser Prostitution im Namen der Religion befreien.

Byron

Der Text stammt aber nicht von dir, oder?
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