Shia
18-04-2003, 15:24
Im Namen Gottes,
des Allerbarmers, des Barmherzigen
Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam
Vorwort
Wir leben in einer Zeit, in der überall auf der Erde die islamische Befreiungsbewegung erwacht ist. In dieser Zeit versuchen die Unterdrückerregime der moslemisch bevِlkerten Lنnder, die schwindende Kontrolle über die Mosleme zurückzugewinnen: Sie versuchen die Mosleme gegeneinander aufzuhetzen. Nach dem Prinzip 'teile und herrsche', nutzen die Tyrannen die schlechte Bildung zahlreicher Menschen, um geringfügig unterschiedliche Riten innerhalb der islamischen Schulen zur Spaltung der Mosleme zu miكbrauchen. Ziel dieser teuflischen Methode ist es, die Mosleme in Streitereien um vِllig nebensنchliche Kleinigkeiten zu verwickeln, um von den Grundlagen des Islam, darunter der einheitliche Widerstand gegen Unterdrückermنchte abzulenken.
In dieser Reihe soll versucht werden, Riten und Gesetze der Mosleme aufzugreifen und diese anhand des Heilgen Qur'an und Sunna zu beleuchten, um Vorurteile abzubauen und um durch die Weitergabe von Wissen die von Allah geforderte Einheit der Mosleme zu bewahren.
In diesem Beitrag wird die islamische Erlaubnis zur Zeitehe, einer auf zeit berenzten Verbindung von Mann und Frau, beleuchtet.
Mِge Allah diesen bescheidenen Beitrag zur Wahrung der Einheit aller Mosleme annehmen und mِgliche Fehler vergeben.
Der Beitrag entstand ausgehend von einem Brief, den der Autor Mohammad Ali Ramin an zwei Brüder gerichtet hat, die die Zeitehe kritisierten:
Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam
Wenn jemand ohne ausreichende Erkenntnis eine "feste Meinung" bildet, kann Ihm nur durch Allah geholfen werden, weil er sowieso von vornherein "nichts anderes" wissen will. Allerdings ist es eine islamische Pflicht, daك die Mosleme sich gegenseitig ergنnzen und korrigieren. Es ist auch keine Schande, wenn jemand etwas nicht weiك; aber findest Du es nicht zu schade, wenn einer auf seine Unwissenheit stolz ist und darauf besteht? Solcher Stolz führt meist dazu, daك der Mensch- sich damit begnügt, was er bis jetzt schon gelernt hat. Weder forscht er weiter', noch macht er sich Gedanken. Und so hنlt er sein Herz und seine Vernunft gegenüber der Wahrheit weiterhin verschlossen, obwohl der Islam und Koran Aufforderungen zur Vernunft und Forschung sind.
Jetzt aber zurück zum Thema. Alle schiitischen Quellen sagen eindeutig, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, weil der Koran und der Prophet (s.) dies bestنtigen (Friede sei mit Ihm und mit seiner Familie)) Die Schiiten haben darüber einig sichere, klare und überzeugende Aussagen des Gottesgesandten (s.),die durch seine besten und nنchsten Personen überliefert worden sind. Jedenfalls ist es Euch vielleicht zunنchst noch nützlicher, wenn Ihr wiكt, daك auch fast alle wichtigsten sunnitischen Quellen darauf hinweisen, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt :
Imam Fachre Razi, einer der wichtigsten sunnitischen Koranausleger schreibt zu seiner Argumentation über den Vers der Zeitehe im Koran (4/24) folgendes: ضfters hat Omar (2.Khalif) auf dem Minbar (in seiner Kanzel) gesagt: "Zwei Muta (Zeitehen) waren in der Prophetenzeit erlaubt, die ich verbiete und ihren Tنter bestrafen werde, und sie sind die Zeitehe wنhrend der Hadschzeit und die (sonstige) Zeitehe mit den Frauen".
Imam Malik, einer der vier sunnitischen Imamen, bringt in seinem Buch "Al-Movatta" im Abschnitt über die Zeitehe eine Geschichte in der Zeit vom Khalifen Omar, da er einen Moslem (Rabiat Ibne Ommajj'a von Safwanstamm) wegen seiner Zeitehe nicht bestraft, obwohl die Frau dadurch schwanger wurde, weil dieser Mann schon vor Omars Verbot die Zeitehe vollzogen hatte.
Muslim in seinem Sahih, ohne Zweifel eins von den für die Sunniten sichersten ـberlieferungsbücher bringt mehrere ـberlieferungen von den bekannten Gefنhrten des Propheten (s.), wie z.B.Jabir Ibne Abdullah und Ibne Abbas, die klar und deutlich darauf bestehen, daك die Zeitehe als ewiges gِttliches Gebot in der Zeit des Propheten Mohammad (s.) und in der Khalifenzeit von Abu Bakr und eine Zeitlang von Omar praktiziert wurde .(Bevor die Geschichte mit Amr Ibne Harith geschah).
Sogar Omar selbst hatte auch mal Zeitehe gemacht . (Bitte überzeugt Euch selber in Sahih Moslem,Band l.Seite 555, 467, 77, über die Zeitehe)
Imam-Tabari, der zweifellos zu den grِكten sunnitischen Geschichtschreiber und Koranausleger gehِrt, hat auch in seinem groكen Tafssierbuch (Tafssier e Kabir) den 24.Vers der 4. Sure nach mehreren ـberlieferungen der Gefنhrten des Propheten (s.), wie Obei Ibne Kaنb und Ibn e Abbas und Said Ibn e Jobeir und Sodei und Ibn e Massud, als erlaubte Zeitehe erklنrt .(Siehe bitte Anfang des 5. Bandes und Seite 201 im 3. Band vom Tafssiere Kabire Tabari).
Bukhari hat in seinem Sahihbuch über die Erklنrung von 87. Vers aus der 5. Sure eine ـberlieferung vom Abdullah Ibn e Massud angeführt, bei der eine Geschichte in Kriegszeit erzنhlt wird, in der die Gefنhrten des Propheten (s) die Zeitehe praktiziert haben. Aber selbst auch diese ـberlieferung sagt nichts darüber aus, ob die Zeitehe eine Eigenschaft der Kriegszeit oder Prophetenzeit wنre, wonach irgend jemand dies verbieten dürfte.
Wer noch den geringsten Zweifel hat, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, dann soll er die Diskussion zwischen dem Khalifen Omar und dem Gefنhrten des Propheten(s.) Imran Ibn e Sawaderi im Geschichtbuch vom Tabari (Tarikhe Tabari) lesen. Er soll aber auch wissen, daك die Tochter vom Khalif Abu Bakr "Asmaa" mit Sobeir Ibn e Awwam die Zeitehe praktiziert hat, wodurch Orwat Ibn e Sobeir und Abdullah Ibn e Sobeir geboren wurden (Al-Mohazirat vom Raghib und Sahih e Moslem).ـber die sehr umstrittenen "ـberlieferungen" und "Interpretationen", die die Zeitehe als ungültig (Manssukh) darstellen, kann man in Tafssire Al-Mizan vom Allameh Tabatabaii ausführliche und allseitige Betrachtungen studieren, falls man die eindeutige Widersprüche solcher "ـberlieferungen" selbst erkennen will (Al-Mizan ist ein schiitisches Tafssierbuch in 20 Bنnder).
Es ist sehr peinlich dies überhaupt zu erwنhnen, daك sogenannte Gelehrte, die im Laufe der Geschichte die Zeitehe als "Zina" (Ehebruch) bezeichnet haben und deswegen die Mosleme wegen diesen islamischen Verhaltens bestraft haben, selbst viel schlimmer und sündiger waren als wirkliche Ehebrecher und Verdorbene. Z.B. Jahia Ibne Aktham der "Kadhi ul Kosat", der oberste Gerichtshofrichter bei dem Khalifen der Abbassitenzeit, hatte die Zeitehe verboten und die Mosleme bestraft, aber selbst war er u.a. ein Homosexueller, wie die sunnitischen Quellen dies berichtet haben (u.a.. Ibne-Khalakan. Abdulfaradsch in "Al-Ghani", Massudi in "Morug u Zahab", Tarikhe Baghdad und Riadh u Nazarah von Siuti.
Es ist leider ِfters so, daك diejenigen die ein Gottesgebot verbieten, es sich erlauben ein Gottesverbot anzubieten. Auch in unserer Zeit ist es so: Diejenigen Regierungen, die in islamischen Lنndern die Zeitehe verbieten, obwohl es Gott und sein Prophet erlaubt haben, erlauben oft selbst offiziell die ِffentlichen Hurenhنuser, obwohl dies Gott und sein Prophet verboten haben. Was die Kِnige und Prinzen in Saudi-Arabien, Marokko, Jordanien, ؤgypten, Iraq usw. selbst gegen Gott und seinen Propheten (s.) betreiben, ist meist noch viel schlimmer als das, was ab und zu mal als ein kleiner Teil von ihren Unverschنmtheiten in die ضffentlichkeit durchkommt .
Fakhre Razi im 5.Band seines Tafssierbuchs so wie Tabari und Thaalabi haben eine Aussage vom Imam Ali Ibne Abi Talib (a. gebracht, wo der Imam sagt: "Wenn Omar die Zeitehe nicht verboten hنtte, hنtten nur die Schlimmsten (Unglücklichsten) Ehebruch begangen. Eine andere نhnliche Aussage hat auch Moslem in seinem Sahih von Ibne Abbas gebracht.
Es gab aber auch immer wieder groكe sunnitische Gelehrte, die die Zeitehe als erlaubte islamische Ehe anerkannt haben wie z.B. u. a. Kazi Ejadh und Ibne Abdul Bir in "Al-Estiab" (Siehe auch 6. Band Seite 220 bis 240 des Al-Ghadir in schiitischen Quellen) .
Sogar Abdullah der eigene Sohn von Omar war gegen das Verbot der Zeitehe, und protestierte gegen seinen Vater, warum er denn verbiete, was Gott und sein Prophet erlaubt haben (Musnade Ahmad, Seite 95 und Nahdsch u Sidk , und Schahide Thani in Raudhat ul Bahiiah) .
Wer das wertvolle Buch "AI Wahdate Ummatel Islami" von Imam Scharaf ud-Din Al Mussawi liest, kann sich selber überzeugen, daك fast alle wichtigsten und bekanntesten sunnitischen Quellen direkt oder indirekt verِffentlicht haben, warum groكe Gefنhrten des Propheten (s.) wie Imam Ali, Jabir Ibne Abdullah, Ibne Abbas, Abdullah Ibne Massud, Imran Ibne Hessin aber auch andere wie Abdullah Ibne Omar, Maamun Ar Raschid und Askari gegen das Zeiteheverbot durch Omar eindeutig ausgesagt haben.
Wahrscheinlich ist es oft unbequem und manchmal unangenehm nach Wahrheit zu forschen und ihr zu folgen und sich selbst von den gewِhnlichen Vorstellungen zu trennen; aber wenn wir überzeugt sind, daك jeder von uns im Jenseits ganz alleine dafür verantwortlich sein wird, was er geglaubt oder nicht geglaubt hat, dann sollten wir alle die .Empfehlung von Imam Jafar a Sadiq akzeptieren, und nicht so leichtsinnig etwas annehmen oder ablehnen, selbst wenn dabei manchen unserer Vorvنter widersprochen wird.
Meine verehrten lieben Brüder l Es war (m)eine islamische Pf licht, Euch diese kurze Zusammenfassung über die Zeitehe in den sunnitischen Quellen zu erwنhnen . Ich habe aus keiner schiitischen Quelle ـberlieferungen gebracht. um von vornherein jedes eventuell vorkommende Miكverstنndnis zu verhindern.
ـber die Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und den Nutzen der Zeitehe im Islam haben wir noch gar nichts erwنhnt, aber das kann teilweise in dem Buch "Stellung der Frau im Islam" von Ayatollah Motahhari (Islamisches Zentrum Hamburg) nachgelesen werden....
Quelle: Islamischer Weg e.V.
des Allerbarmers, des Barmherzigen
Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam
Vorwort
Wir leben in einer Zeit, in der überall auf der Erde die islamische Befreiungsbewegung erwacht ist. In dieser Zeit versuchen die Unterdrückerregime der moslemisch bevِlkerten Lنnder, die schwindende Kontrolle über die Mosleme zurückzugewinnen: Sie versuchen die Mosleme gegeneinander aufzuhetzen. Nach dem Prinzip 'teile und herrsche', nutzen die Tyrannen die schlechte Bildung zahlreicher Menschen, um geringfügig unterschiedliche Riten innerhalb der islamischen Schulen zur Spaltung der Mosleme zu miكbrauchen. Ziel dieser teuflischen Methode ist es, die Mosleme in Streitereien um vِllig nebensنchliche Kleinigkeiten zu verwickeln, um von den Grundlagen des Islam, darunter der einheitliche Widerstand gegen Unterdrückermنchte abzulenken.
In dieser Reihe soll versucht werden, Riten und Gesetze der Mosleme aufzugreifen und diese anhand des Heilgen Qur'an und Sunna zu beleuchten, um Vorurteile abzubauen und um durch die Weitergabe von Wissen die von Allah geforderte Einheit der Mosleme zu bewahren.
In diesem Beitrag wird die islamische Erlaubnis zur Zeitehe, einer auf zeit berenzten Verbindung von Mann und Frau, beleuchtet.
Mِge Allah diesen bescheidenen Beitrag zur Wahrung der Einheit aller Mosleme annehmen und mِgliche Fehler vergeben.
Der Beitrag entstand ausgehend von einem Brief, den der Autor Mohammad Ali Ramin an zwei Brüder gerichtet hat, die die Zeitehe kritisierten:
Die Erlaubnis zur Zeitehe im Islam
Wenn jemand ohne ausreichende Erkenntnis eine "feste Meinung" bildet, kann Ihm nur durch Allah geholfen werden, weil er sowieso von vornherein "nichts anderes" wissen will. Allerdings ist es eine islamische Pflicht, daك die Mosleme sich gegenseitig ergنnzen und korrigieren. Es ist auch keine Schande, wenn jemand etwas nicht weiك; aber findest Du es nicht zu schade, wenn einer auf seine Unwissenheit stolz ist und darauf besteht? Solcher Stolz führt meist dazu, daك der Mensch- sich damit begnügt, was er bis jetzt schon gelernt hat. Weder forscht er weiter', noch macht er sich Gedanken. Und so hنlt er sein Herz und seine Vernunft gegenüber der Wahrheit weiterhin verschlossen, obwohl der Islam und Koran Aufforderungen zur Vernunft und Forschung sind.
Jetzt aber zurück zum Thema. Alle schiitischen Quellen sagen eindeutig, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, weil der Koran und der Prophet (s.) dies bestنtigen (Friede sei mit Ihm und mit seiner Familie)) Die Schiiten haben darüber einig sichere, klare und überzeugende Aussagen des Gottesgesandten (s.),die durch seine besten und nنchsten Personen überliefert worden sind. Jedenfalls ist es Euch vielleicht zunنchst noch nützlicher, wenn Ihr wiكt, daك auch fast alle wichtigsten sunnitischen Quellen darauf hinweisen, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt :
Imam Fachre Razi, einer der wichtigsten sunnitischen Koranausleger schreibt zu seiner Argumentation über den Vers der Zeitehe im Koran (4/24) folgendes: ضfters hat Omar (2.Khalif) auf dem Minbar (in seiner Kanzel) gesagt: "Zwei Muta (Zeitehen) waren in der Prophetenzeit erlaubt, die ich verbiete und ihren Tنter bestrafen werde, und sie sind die Zeitehe wنhrend der Hadschzeit und die (sonstige) Zeitehe mit den Frauen".
Imam Malik, einer der vier sunnitischen Imamen, bringt in seinem Buch "Al-Movatta" im Abschnitt über die Zeitehe eine Geschichte in der Zeit vom Khalifen Omar, da er einen Moslem (Rabiat Ibne Ommajj'a von Safwanstamm) wegen seiner Zeitehe nicht bestraft, obwohl die Frau dadurch schwanger wurde, weil dieser Mann schon vor Omars Verbot die Zeitehe vollzogen hatte.
Muslim in seinem Sahih, ohne Zweifel eins von den für die Sunniten sichersten ـberlieferungsbücher bringt mehrere ـberlieferungen von den bekannten Gefنhrten des Propheten (s.), wie z.B.Jabir Ibne Abdullah und Ibne Abbas, die klar und deutlich darauf bestehen, daك die Zeitehe als ewiges gِttliches Gebot in der Zeit des Propheten Mohammad (s.) und in der Khalifenzeit von Abu Bakr und eine Zeitlang von Omar praktiziert wurde .(Bevor die Geschichte mit Amr Ibne Harith geschah).
Sogar Omar selbst hatte auch mal Zeitehe gemacht . (Bitte überzeugt Euch selber in Sahih Moslem,Band l.Seite 555, 467, 77, über die Zeitehe)
Imam-Tabari, der zweifellos zu den grِكten sunnitischen Geschichtschreiber und Koranausleger gehِrt, hat auch in seinem groكen Tafssierbuch (Tafssier e Kabir) den 24.Vers der 4. Sure nach mehreren ـberlieferungen der Gefنhrten des Propheten (s.), wie Obei Ibne Kaنb und Ibn e Abbas und Said Ibn e Jobeir und Sodei und Ibn e Massud, als erlaubte Zeitehe erklنrt .(Siehe bitte Anfang des 5. Bandes und Seite 201 im 3. Band vom Tafssiere Kabire Tabari).
Bukhari hat in seinem Sahihbuch über die Erklنrung von 87. Vers aus der 5. Sure eine ـberlieferung vom Abdullah Ibn e Massud angeführt, bei der eine Geschichte in Kriegszeit erzنhlt wird, in der die Gefنhrten des Propheten (s) die Zeitehe praktiziert haben. Aber selbst auch diese ـberlieferung sagt nichts darüber aus, ob die Zeitehe eine Eigenschaft der Kriegszeit oder Prophetenzeit wنre, wonach irgend jemand dies verbieten dürfte.
Wer noch den geringsten Zweifel hat, daك die Zeitehe zum Islam gehِrt, dann soll er die Diskussion zwischen dem Khalifen Omar und dem Gefنhrten des Propheten(s.) Imran Ibn e Sawaderi im Geschichtbuch vom Tabari (Tarikhe Tabari) lesen. Er soll aber auch wissen, daك die Tochter vom Khalif Abu Bakr "Asmaa" mit Sobeir Ibn e Awwam die Zeitehe praktiziert hat, wodurch Orwat Ibn e Sobeir und Abdullah Ibn e Sobeir geboren wurden (Al-Mohazirat vom Raghib und Sahih e Moslem).ـber die sehr umstrittenen "ـberlieferungen" und "Interpretationen", die die Zeitehe als ungültig (Manssukh) darstellen, kann man in Tafssire Al-Mizan vom Allameh Tabatabaii ausführliche und allseitige Betrachtungen studieren, falls man die eindeutige Widersprüche solcher "ـberlieferungen" selbst erkennen will (Al-Mizan ist ein schiitisches Tafssierbuch in 20 Bنnder).
Es ist sehr peinlich dies überhaupt zu erwنhnen, daك sogenannte Gelehrte, die im Laufe der Geschichte die Zeitehe als "Zina" (Ehebruch) bezeichnet haben und deswegen die Mosleme wegen diesen islamischen Verhaltens bestraft haben, selbst viel schlimmer und sündiger waren als wirkliche Ehebrecher und Verdorbene. Z.B. Jahia Ibne Aktham der "Kadhi ul Kosat", der oberste Gerichtshofrichter bei dem Khalifen der Abbassitenzeit, hatte die Zeitehe verboten und die Mosleme bestraft, aber selbst war er u.a. ein Homosexueller, wie die sunnitischen Quellen dies berichtet haben (u.a.. Ibne-Khalakan. Abdulfaradsch in "Al-Ghani", Massudi in "Morug u Zahab", Tarikhe Baghdad und Riadh u Nazarah von Siuti.
Es ist leider ِfters so, daك diejenigen die ein Gottesgebot verbieten, es sich erlauben ein Gottesverbot anzubieten. Auch in unserer Zeit ist es so: Diejenigen Regierungen, die in islamischen Lنndern die Zeitehe verbieten, obwohl es Gott und sein Prophet erlaubt haben, erlauben oft selbst offiziell die ِffentlichen Hurenhنuser, obwohl dies Gott und sein Prophet verboten haben. Was die Kِnige und Prinzen in Saudi-Arabien, Marokko, Jordanien, ؤgypten, Iraq usw. selbst gegen Gott und seinen Propheten (s.) betreiben, ist meist noch viel schlimmer als das, was ab und zu mal als ein kleiner Teil von ihren Unverschنmtheiten in die ضffentlichkeit durchkommt .
Fakhre Razi im 5.Band seines Tafssierbuchs so wie Tabari und Thaalabi haben eine Aussage vom Imam Ali Ibne Abi Talib (a. gebracht, wo der Imam sagt: "Wenn Omar die Zeitehe nicht verboten hنtte, hنtten nur die Schlimmsten (Unglücklichsten) Ehebruch begangen. Eine andere نhnliche Aussage hat auch Moslem in seinem Sahih von Ibne Abbas gebracht.
Es gab aber auch immer wieder groكe sunnitische Gelehrte, die die Zeitehe als erlaubte islamische Ehe anerkannt haben wie z.B. u. a. Kazi Ejadh und Ibne Abdul Bir in "Al-Estiab" (Siehe auch 6. Band Seite 220 bis 240 des Al-Ghadir in schiitischen Quellen) .
Sogar Abdullah der eigene Sohn von Omar war gegen das Verbot der Zeitehe, und protestierte gegen seinen Vater, warum er denn verbiete, was Gott und sein Prophet erlaubt haben (Musnade Ahmad, Seite 95 und Nahdsch u Sidk , und Schahide Thani in Raudhat ul Bahiiah) .
Wer das wertvolle Buch "AI Wahdate Ummatel Islami" von Imam Scharaf ud-Din Al Mussawi liest, kann sich selber überzeugen, daك fast alle wichtigsten und bekanntesten sunnitischen Quellen direkt oder indirekt verِffentlicht haben, warum groكe Gefنhrten des Propheten (s.) wie Imam Ali, Jabir Ibne Abdullah, Ibne Abbas, Abdullah Ibne Massud, Imran Ibne Hessin aber auch andere wie Abdullah Ibne Omar, Maamun Ar Raschid und Askari gegen das Zeiteheverbot durch Omar eindeutig ausgesagt haben.
Wahrscheinlich ist es oft unbequem und manchmal unangenehm nach Wahrheit zu forschen und ihr zu folgen und sich selbst von den gewِhnlichen Vorstellungen zu trennen; aber wenn wir überzeugt sind, daك jeder von uns im Jenseits ganz alleine dafür verantwortlich sein wird, was er geglaubt oder nicht geglaubt hat, dann sollten wir alle die .Empfehlung von Imam Jafar a Sadiq akzeptieren, und nicht so leichtsinnig etwas annehmen oder ablehnen, selbst wenn dabei manchen unserer Vorvنter widersprochen wird.
Meine verehrten lieben Brüder l Es war (m)eine islamische Pf licht, Euch diese kurze Zusammenfassung über die Zeitehe in den sunnitischen Quellen zu erwنhnen . Ich habe aus keiner schiitischen Quelle ـberlieferungen gebracht. um von vornherein jedes eventuell vorkommende Miكverstنndnis zu verhindern.
ـber die Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und den Nutzen der Zeitehe im Islam haben wir noch gar nichts erwنhnt, aber das kann teilweise in dem Buch "Stellung der Frau im Islam" von Ayatollah Motahhari (Islamisches Zentrum Hamburg) nachgelesen werden....
Quelle: Islamischer Weg e.V.