Religionsforum (Forum Religion)

Normale Version: Todenbegleitung von Konfessionslosen
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Guten Tag,

... wenn ein Konfessionsloser stirbt ist zwar ein ordentliches Begräbnis gewährleistet. Jedoch eine kirchliche Trauerfeier bleibt meines Wissens ihm verwehrt. Für mich ist in diesem Zusammenhang wissenswert, ob das auch dann gilt wenn der Lebenspartner / Ehepartner einer Konfession angehört, also bspw. katholisch oder evanglisch ist.

Immerhin werden meines Wissens ja zu Allerheiligen auch Konfessionslose in die Gebete der Gläubigen mitbedacht. Das deutet auf eine deutlich liberalere Haltung der Kirchen hin. Das dürfte jedoch noch eine relativ junge Entwicklung sein.

Harpya

Warum sollte ein Konfessionsloser sowas erwünschen.
Das Gedenken findet in Kopf und der Überlieferung statt,
nicht in Grabgebühren für qm mit schicken Testimonalien.

In die Gebete wird das Leben an sich eingeschlossen,
ohne Spezialisierung auf Ungläubige,Elefanten etc.
(30-12-2013, 10:48)Kreutzberg schrieb: [ -> ]Jedoch eine kirchliche Trauerfeier bleibt meines Wissens ihm verwehrt.


Wie stellst Du Dir das vor ?
Wenn jemand aus seiner Religion austritt, darf kein Geistlicher dieser Religion am Grab reden und er darf kein Begräbnisritual auführen. Das ist eine Rechtsfrage

Herr X ist reformiert (AB). Aus irgendwelchen Gründen ist er entrüstet über seine Religion (da gibt es allerlei gegenteilige Gründe) und er tritt aus. Ein atheistischer Verwandter hat ihm dazu geraten. In den Augen des atheistischen Verwandten ist X zum "Atheisten" geworden – was allerdings weder verifizierbar noch falsifizierbar ist.

Sagen wir so X ist aus der Kirche ausgetreten und wurde zu einer Art Atheist, vielleicht wurde er aber ein Agnostiker oder was weiß ich . . .

X stirbt plötzlich an einem Herzinfarkt.

Wenn jetzt aufgrund des Wunsches der christlich gebliebenen Ehefrau ein evangelischer Geistlicher kommt und gnadenhalber ein christliches Begräbnis macht, ist doch sofort Feuer am Dach.

Wenn ich mir die aggressiven Beiträge mancher Atheisten hier im Forum ansehe, dann ist zu erwarten, daß der atheistische Verwandte einen Rechtsanwalt nehmen wird, um die Kirche zu klagen.

Es würde lautstark der Vorwurf erhoben werden, daß das eine "Vergewaltigung" des Toten sei. Es würde der Vorwurf erhoben, daß die religiöse Ausrichtung des Verstorbenen nicht respektiert würde. Ein gefundenes Fressen für Atheistenclubs (die warten schon auf so einen Fall), ein gefundenes Fressen für Anwälte, ein gefundenes Fressen für irgendwelche Hetzblätter.

Eine Klagsflut wäre die Folge !

"Die religiöse Ausrichtung des Toten wird nicht respektiert!"

Bei 100 gnadenhalber gewährten Begräbnissen für Ausgetretene wären wahrscheinlich 30 bis 40 Prozesse die Folge.

Mit Deinem Vorschlag einer gnadenhalber gewährten kirchlichen Beerdigung tust Du den Kirchen keinen guten Dienst.

Es sind keine religiösen Gründe.
Aus juristischen Gründen ist so etwas unmöglich.
Naja
... und wenn der Wunsch von dem Lebensgefährten ausgeht der einer Konfession angehört, zählt das denn nicht ?
Man kann auch nicht bei Herrn C eine Ausnahme machen, weil die Ehegattin eine kirchliche Beerdigung wünscht und "die" Verwandten damit einverstanden sind.

Denn man weiß nie, welche entfernte Verwandte und Freunde dann beim Begräbnis auftauchen. Das Begräbnis würde unter einer Rechtsunsicherheit leiden, denn was ist wenn zu Beginn der Trauerrituale ein Anwesender ein Theater macht ?

Und außerdem stellt sich das Problem der "Gleichheit"

Der eine Verstorbene hat friedliche Verwandte, zumindest diejenigen die zum Geistlichen gehen und ein kirchliches Begräbnis erbitten. Er bekommt ein kirchliches Begräbnis.

Bei einem anderen Verstorbenen ist das nicht so. Seine Gattin und seine Kinder bitten um ein kirchliches Begräbnis, aber ein Parteifreund des Toten ist strikt dagegen. Was nun ?
Die Kirche wird kein kirchliches Begräbnis machen. Nun haben wir das Problem der Ungleichheit. Denn die christliche Frau des Toten wird jetzt ein furchtbares Theater machen. Sie wird sagen, daß der ausgetretene Herr A ein kirchliches Begräbnis erhielt, aber daß ihr der Wunsch eines christlichen Begräbnisses ihres Gatten nicht erfüllt wurde.

Kreutzberg, Du solltest Deinen Vorschlag nochmal genau überdenken.

Das Ganze ist aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich.
(30-12-2013, 14:10)Kreutzberg schrieb: [ -> ]Naja
... und wenn der Wunsch von dem Lebensgefährten ausgeht der einer Konfession angehört, zählt das denn nicht ?

Nein. Geht leider nicht.
Weil dann sofort die Atheisten die Kirche klagen.

Die warten doch nur darauf.
Das Ganze ist keine religiöse Frage, sondern eine Rechtsfrage.

Da müßte erst gesetzlich gewährleistet sein, daß der Wunsch der Lebensgefährtin gegen den Willen der übrigen Verwandten (Geschwister, Kinder) erfüllt werden darf.

Diesen Vorschlag solltest Du nicht an die Kirchen richten, sondern an den Bundestag. Denn der macht die Gesetze.

In der derzeitigen Rechtslage ist Deine Idee nicht durchführbar.
Na ja, in der Praxis bestimmt der, der zahlt, Bestimmungen hin oder her. Es kann hoechstens sein, dass man sich einen Laienprediger oder einen aus einer liberaleren Kirche nehmen muss.
Ich bin nicht sicher, dass dies eine Rechtsfrage ist. Bei uns Protestanten jedenfalls wird immer der Wunsch des verbliebenen Partners oder der Familie berücksichtigt. Komplikationen wären mir neu. Wir haben sogar einen Alt-Pfarrer, der so genannte Grabreden im Sinne gerade von Atheisten oder Konfessionslosen hält. Er ist der Überzeugung, dass bei der Trauerbewältigung das religiös-transzendente Element keine Rolle spielen sollte, sondern der Lebens- und vielleicht Leidensweg des Verstorbenen mit seinen Angehörigen.
(30-12-2013, 19:11)Ekkard schrieb: [ -> ]Ich bin nicht sicher, dass dies eine Rechtsfrage ist.
( . . . )
Wir haben sogar einen Alt-Pfarrer, der so genannte Grabreden im Sinne gerade von Atheisten oder Konfessionslosen hält. Er ist der Überzeugung, dass bei der Trauerbewältigung das religiös-transzendente Element keine Rolle spielen sollte, sondern der Lebens- und vielleicht Leidensweg des Verstorbenen mit seinen Angehörigen.

(30-12-2013, 16:35)Ulan schrieb: [ -> ]Na ja, in der Praxis bestimmt der, der zahlt, Bestimmungen hin oder her.

So und jetzt stellt Euch vor, ein Enkel des lieben Toten ist der Herr mit dem Lieblingswort "Schlimmste Feind der Religionsfreiheit" . . .

Da hat der Geistliche gleich einen Anwalt am Hals.

Da geht es nicht um "Trauerbewältigung" und das "religiös-transzendente Element" – sondern einzig und allein um ein Gerichtsverfahren.
Das kirchliche Begräbnis für den Konfessionslosen spielt in den Themenbereich "Religion und Recht"

Eine zweischneidige Angelegenheit heutzutage . . .

Das ist so, wie wenn ein Arzt in Befolgung des hippokratischen Eides einem schwer verletzten und stark blutenden erwachsenen Zeugen Jehovas eine Blutkonserve gibt, obwohl er in der Brieftasche des bewußtlosen Mannes die entsprechende Erklärung gefunden hat. Der Arzt wird geklagt werden.
(30-12-2013, 10:48)Kreutzberg schrieb: [ -> ]Guten Tag,

... wenn ein Konfessionsloser stirbt ist zwar ein ordentliches Begräbnis gewährleistet. Jedoch eine kirchliche Trauerfeier bleibt meines Wissens ihm verwehrt

die dürfte wohl auch kaum in seinem sinne sein

die verabschiedung meiner mutter z.b. fand zwar in einer kirche statt (ich bin der rkk auch ausgesprochen dankbar für das großherzige zurverfügungstellen dieses würdigen rahmens), war aber keine kirchliche angelegenheit und kam völlig ohne geistliche, gebete etc. aus
(30-12-2013, 14:03)Sinai schrieb: [ -> ]dann ist zu erwarten, daß der atheistische Verwandte einen Rechtsanwalt nehmen wird, um die Kirche zu klagen.

Es würde lautstark der Vorwurf erhoben werden, daß das eine "Vergewaltigung" des Toten sei. Es würde der Vorwurf erhoben, daß die religiöse Ausrichtung des Verstorbenen nicht respektiert würde. Ein gefundenes Fressen für Atheistenclubs (die warten schon auf so einen Fall), ein gefundenes Fressen für Anwälte, ein gefundenes Fressen für irgendwelche Hetzblätter.

Eine Klagsflut wäre die Folge ! .

quatsch

wenn keine entsprechende testamentarische verfügung vorliegt, ist auch kein "atheistischer Verwandter" bevollmächtigt, im namen des verstorbenen dessen angebliches "recht" einzufordern

ich wünschte mir, du würdest nicht ständig deine mehr als laienhaften juristischen ansichten in einem brustton der überzeugung vortragen, als wärst du mindestens verfassungsrichter
Grummel - aber ich widerspreche dem nicht!

indymaya

(30-12-2013, 23:35)petronius schrieb: [ -> ]quatsch
Das trifft den Kern der Sache.
Typische Probleme einer Wohlstandsgesellschaft die Massengräber, mit Toten aller "Konfessionen", ignorieren. Jeder Verstobene wird heute bestattet, wie die Angehörigen es anordnen oder es testamentarisch festgelegt ist. Wilkommen in der Gegenwart.
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