19-06-2014, 14:20
Schalom allerseits :)
Nun, es laeuft doch vernnuenftig, dass jemand, der sich "irgendwie" juedischer als nicht-juedischer geboren weiss, darueber schlau macht, wie es "intern" genauer zugeht, u.auch die liberalere juedische Richtung, ebenso im 19.Jhd einerseits aus dem "ueberhaupt-Juedischen" ausgezweigt wie andererseits die "orthodoxeren"-Jid'n, enthalten alle Varianten von sehr fromm bis "weiss-nicht" - wie jede groessere Gruppierung religioes definierter Menschen.
Wenn die Ehe juedisch religioes geschlossen worden war, kann sie so, wie sie damals der Mann mit einer kleinen "Anheiligung" gestartet haette, nur von dem als "Autoren" dieser Ehe-Gruendung durch Ausstellen eines "Get" (Scheide-Briefs) getrennt werden, einfach juristisch kann B nicht aufheben, was A versprochen hatte, zu halten. Der hat ja auch einige Pflichten auf sich genommen gehabt.
- Wenn der "Urheber" sich untragbar aus Erleben der Ehefrau aufgefuehrt hat, wobei "unüberwindliche Abneigung" seitens der Gattin als Argument triftig genug waere, u.er verweigert die Scheidung, ginge man zur Gemeinde und die koennte es vermitteln, dass er den Get ausstellt u.fertig. Genauso wiezur Gueltigkeit noetig war, dass die Frau zustimmt, muss die Frau den Scheide-Brief annehmen - kann es aber auch verweigern.
- Falls sie dann einen andern Mann ehelichte, kann die erste Ehe nicht nochmal erneuert werden, falls beide keine neue Ehe eingingen, koennten sie nochmal heiraten (das ist im islam. Recht andersrum, meine ich gelernt zu haben, da kann man nach Scheidung die fruehere Ehe nur wieder beginnen, falls die Frau dazwischen eine neue Ehe hatte u.auch wieder geschieden wurde)
- Falls die vorherige Ehe nicht rituell-juedisch erworben wurde, trifft das Ganze aus rabbinisch-juristischer Sicht auch auf diese 2 Leute nicht zu. Waere er juedisch u.sie zuvor noch eine jued. Jungrau gewesen, muesste er sie geheiratet behalten, soweit ich das weiss - daher gibt es doch diese "Rechts-Kreis"-Erwerbs-Regeln, die vorzuziehn sind, weil niemand im Voraus ant, wie es verlaufen wird. -
- Das hat ja nicht direkt mit der Konversions-Frage zu tun.
Man sollte aber nicht grad zynisch ans Werk gehn u.von vorherein sagen "Den Kuchen will ich wohl, aber holt zuerst die Rosinen da raus" ....
Wenn liberal, dann bitte das im Ernst erlernen, ist auch schoen.
Schalom - Pax - Salaam
mfG
WiTaimre :)
Nun, es laeuft doch vernnuenftig, dass jemand, der sich "irgendwie" juedischer als nicht-juedischer geboren weiss, darueber schlau macht, wie es "intern" genauer zugeht, u.auch die liberalere juedische Richtung, ebenso im 19.Jhd einerseits aus dem "ueberhaupt-Juedischen" ausgezweigt wie andererseits die "orthodoxeren"-Jid'n, enthalten alle Varianten von sehr fromm bis "weiss-nicht" - wie jede groessere Gruppierung religioes definierter Menschen.
Wenn die Ehe juedisch religioes geschlossen worden war, kann sie so, wie sie damals der Mann mit einer kleinen "Anheiligung" gestartet haette, nur von dem als "Autoren" dieser Ehe-Gruendung durch Ausstellen eines "Get" (Scheide-Briefs) getrennt werden, einfach juristisch kann B nicht aufheben, was A versprochen hatte, zu halten. Der hat ja auch einige Pflichten auf sich genommen gehabt.
- Wenn der "Urheber" sich untragbar aus Erleben der Ehefrau aufgefuehrt hat, wobei "unüberwindliche Abneigung" seitens der Gattin als Argument triftig genug waere, u.er verweigert die Scheidung, ginge man zur Gemeinde und die koennte es vermitteln, dass er den Get ausstellt u.fertig. Genauso wiezur Gueltigkeit noetig war, dass die Frau zustimmt, muss die Frau den Scheide-Brief annehmen - kann es aber auch verweigern.
- Falls sie dann einen andern Mann ehelichte, kann die erste Ehe nicht nochmal erneuert werden, falls beide keine neue Ehe eingingen, koennten sie nochmal heiraten (das ist im islam. Recht andersrum, meine ich gelernt zu haben, da kann man nach Scheidung die fruehere Ehe nur wieder beginnen, falls die Frau dazwischen eine neue Ehe hatte u.auch wieder geschieden wurde)
- Falls die vorherige Ehe nicht rituell-juedisch erworben wurde, trifft das Ganze aus rabbinisch-juristischer Sicht auch auf diese 2 Leute nicht zu. Waere er juedisch u.sie zuvor noch eine jued. Jungrau gewesen, muesste er sie geheiratet behalten, soweit ich das weiss - daher gibt es doch diese "Rechts-Kreis"-Erwerbs-Regeln, die vorzuziehn sind, weil niemand im Voraus ant, wie es verlaufen wird. -
- Das hat ja nicht direkt mit der Konversions-Frage zu tun.
Man sollte aber nicht grad zynisch ans Werk gehn u.von vorherein sagen "Den Kuchen will ich wohl, aber holt zuerst die Rosinen da raus" ....
Wenn liberal, dann bitte das im Ernst erlernen, ist auch schoen.
Schalom - Pax - Salaam
mfG
WiTaimre :)