Bion schrieb:"Nein!
Fatwas müssen nicht einmal von den Personen befolgt wenden, die sie bestellt haben.
Für einen sunnitischen Muslim gilt, dass sich niemand zwischen ihm und Gott stellen darf. Ratschläge, Gutachten etc. muss er nicht entgegennehmen, wenn sie seiner Auffassung, was den Islam ausmacht, widersprechen.
Das ist unzulässig so verkürzt das die Aussage die sich nur auf einen Speziealfall bezieht,
grundsätzlich falsch ist.
Eine Fatwa kann den Charakter einer unverbindlichen Beratung , bis hin zum allgemeingültigen Rechtsurteil haben.
Es ist ein Unterschied ob eine Fatwa von einer EInzelperson bestellt oder ein Schiedespruch von 2 Parteien
eingeholt wird.
EIne Fatwa ist auch eine Gerichtsurteil, da kümmert es wenig ob der Verurteilte das mit seinem Glauben vereinbart sieht.
Genauso gibts staatliche Fatwas, Gesetze.
Es gibt auch spezielle Anforderungen, das sie zB nicht unter Zwang erstellt werden dürfen.
In Saudi Arabien gibt es Regelungen für als verbindlich anzuerkennende Gelehrtensprüche wenn sie einen entsprechenden
Status haben und mit ausreichenden islamischen Beweisen untermauert sind.
EIn einfaches "Nein" zum befolgen müssen ist Unsinn.
Irgendwann ist man immer beim höchsten Gelehrten, will man den anzweifeln ?
Mal ne unverbindliche Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt einzuholen die sien Meinung widerspiegelt ist eine Sache,
eine Auskunft die er mit ensprechenden Grundsatzurteilen in gleich Fällen belgen kann eine andere.
Das so verkürzt darzustellen ist irreführend, die Mehodik ( Manhadj) des islamischen Rechtssystems
wird da nicht dargestellt.
Die Verbindlichkeit leiegt öfter mal mit dem säkularen Recht im Clinch:
"1855 lösten Bewegungen, die
den Sklavenhandel im Osmanischen Reich verhindern wollten, vor allem in Saudi Arabien eine Welle der
Entrüstung aus. Schaich
- Anführer der muslimischen Gemeinde in Mekka - erstelle eine Fatwa, in
welcher er erklärte, dass das Verbot des Sklavenhandels eine Verletzung der Scharia darstelle und dass die
Türken somit allesamt als Apostaten und Ungläubige zu bezeichnen sind, gegen die der Heiliger Krieg
geführt werden müsse.
Die Sklaverei selbst - abgeschafft durch die Regierung im Jahr 1889, aber weiterhin legal unter den
Gesichtspunkten des islamischen Rechts - verlor dadurch ihren letzten Schutz."
*http://othes.univie.ac.at/15102/1/2011-06-12_0505981.pdf
Saudi-Arabien schaffte erst 1963 die Sklaverei offiziell ab.
Noch immer laufen Sklavenprozesse in arabischen Staaten, zB Sudan ,Dubai.
Auch gegen das Islamverständnis der Bevölkerung.
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