(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Ist doch mit Verlaub Unsinn.
Der Gedanke kommt mir bei Deiner, mit Verlaub, etwas verwirrten Antwort.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Unsere "christlichen" Feiertage, sofern gesetzlich auf Bundes- oder Landesebene verankert, sind längst keine religiösen Feiertage mehr.
Wie viele nichtreligioese Feiertage gibt es denn? Fuer Deutschland fallen mir da Neujahr, Tag der Arbeit und Tag der deutschen Einheit ein. Das sind drei. Der Rest sind religioese Feiertage, genaugenommen christliche Feiertage. Die stehen zwar jedem zu, aber ein Christ hat natuerlich damit automatisch eine Bevorzugung aufgrund seiner Religion. Dass die Natur dieser Feiertage tatsaechlich, entgegen Deiner Behauptung, religioes ist, sieht man z.B. an den bayerischen Regelungen, wonach einige Feiertage nur dann gesetzliche Feiertage sind, wenn in einer Kommune eine bestimmte christliche Konfession die Mehrheit hat. Es ist dort also sehr direkt und offensichtlich an die Religion geknuepft.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Zumindest mir wäre nicht bekannt das diese Feiertage nur Christen zustehen und geschweige ein bestimmtes religiöses Verhalten gefordert ist.
Hat irgendwer irgendwo behauptet, religioeses Verhalten waere gefordert, weder jetzt noch in dem Vorschlag? Dieser Punkt spielt in der bisherigen Diskussion keinerlei Rolle. Allerdings wird hier ein gewisses religioeses Verhalten automatisch bedient, und ein davon abweichendes religioeses Verhalten wird es nicht.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Also was sollen immer diese Diskussionen? Unsere bezahlten freien Tage unabhängig vom Urlaub sind historisch gewachsen aber längst ihrer "historischen" Wurzeln befreit.
Selbst unser staatliches Fernsehprogramm straft derlei Aussagen Luege.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Die Nanzahl der Unternehmen an denen auch an den Feiertagen gearbeitet wird, sind doch Legion.
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die mit Religion tatsaechlich nichts zu tun hat.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, jeder Minderheit gleiche Rechte einräumen. Im Gegenteil, diese Büchse öffnen anderen Religionen solche Feiertage gesetzlich einzuräumen, ist genau der falsche Weg.
Nun ja, Demokratie als "Diktatur der Mehrheit" ist natuerlich immer noch Demokratie, wenn auch eine haessliche Form davon. Ansonsten ist Minderheitenschutz natuerlich auch in der Verfassung verankert. Bevor da wieder eine unpassende Antwort kommt: dass die Verfassung dem Angehoerigen jeder Religion die hier im Thread diskutierten Rechte einraeumt, hat niemand behauptet. Was ja nicht ausschliesst, dass man trotzdem diskutieren kann, wie man das gerechter gestaltet.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Mir persönlich ist gerade auch kein Gesetz im deutschen Recht bekannt das die bezahlte Freistellung aus religiösen Gründen zwingend vorschreibt.
Alles ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.
Der 616er BGB ist es jedenfalls nicht, welcher im übrigen auch grundsätzlich abdingbar ist.
Hat das irgendwer behauptet? Ganz im Gegenteil, die Diskussion geht darueber, wo und wie das sinnvoll ist. Bei so einer Diskussion kann durchaus auch herauskommen, dass man das den Tarifpartnern ueberlaesst. Trotzdem muesste in so einem Fall das erst einmal grundsaetzlich gesetzlich ermoeglicht werden, dass so eine Vereinbarung ueberhaupt getroffen werden kann, also das Feiertagsgesetz flexibler wird. Es kann naemlich gut sein, dass den Arbeitgebern dass ebenfalls zupass kommt.
(05-03-2016, 15:31)Smiler schrieb: [ -> ]Dieses Beispiel mit den Studenten, Land u. Quelle für eine zwingende gesetzliche Freistellung?
Da das Deine Behauptung ist, wuerde ich vorschlagen, dass Du diese Quelle lieferst.