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Scharia - Bion - 29-08-2009 Hanifa schrieb:Scharia ist Quran.wie könnte ich als Muslimin dagegen sein? Scharia = Koran!? Darf man das so einfach sehen? Ein paar Anmerkungen zur islamischen Rechtsgeschichte: Vorerst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff "Scharia" im Sinne von Gesetz im Koran nicht vorkommt! Als Wort ist "scharia" im Koran ein einziges Mal, und zwar in Sure 45,18 vorzufinden. Über Gabriel wird Mohammed versichert: "…haben wir dich […] auf einen Weg [scharia, zur Errettung] festgelegt…" Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes, "die nie versiegende Quelle im ausgedörrten Land" bzw. "der Weg, der zu ihr hinführt" ist hier im Gebrauch: Das Heil, zu dessen Erwerb Gott die Gelegenheit bietet, gleicht einer Tränke in der Wüste. Erst nachdem sich die Hadithliteratur einigermaßen entwickelt hatte, gewann der Begriff "scharia" eine juristische Bedeutung. In der Gesamtheit der göttlichen Kategorien menschlichen Handelns wird mitgeteilt, was missbilligt und bestraft werden muss. Die Scharia beinhaltet Rechtselemente aber auch solche Elemente, die dem Oberbegriff "Recht" nicht zuzuordnen sind. Die Beurteilung menschlichen Handelns vollzieht sich (grob gesagt) im Rahmen von fünf Kategorien: 1. Verpflichtend (waǧib, farḍ) 2. Empfehlenswert (mandūb, mustaḥabb) 3. Neutral (mubāh) 4. Abzulehnen (makrūh) 5. Verboten (ḥarām, muḥarram, maḥẓur) Zwei dieser Kategorien lassen sich unter dem Oberbegriff "Recht" einordnen: verpflichtend und verboten. Die drei anderen sind nicht rechtsrelevant, sie sind eindeutig keine Regeln. Dennoch sind sie Teil der Scharia, nicht aber Rechtselement im eigentlichen Sinn. Für die Entwicklung eines islamischen Rechtssystems war es nötig, dem Recht ein tragfähiges Fundament zu schaffen. Die Rechtsgelehrten waren (und sind) der Ansicht, dass sich das Recht auf autoritative Texte stützen müsse. Dafür bot sich vor allem der Koran an, dessen Authentizität nicht bezweifelt werden darf. Dazu noch die Hadithe. Diese dürfen (in gut begründeten Fällen) durchaus bezweifelt werden, sind aber dennoch in immer höherem Maß in die Ausgestaltung islamischer Rechtssätze eingebunden. Da nicht zu allen Dingen (insbesondere jenen der modernen Welt) Entscheidungen mit Begründung durch autoritative Texte möglich sind, war nach weiteren Rechtsquellen zu suchen. Als Beispiele sind der Analogieschluss und die Präzedenzwirkung von Fatwasammlungen, die in Rechtshandbüchern ihren Niederschlag fanden, zu nennen. Dass muslimische Rechtssuche durchaus auch dynamisch sein kann, ist den Debatten innerhalb des "Europäischen Rates für Fatwa und Forschung" zu entnehmen, die zum Teil recht kontrovers geführt werden. MfG E. RE: Scharia - Joe - 29-08-2009 das zum thema das nur christen was hineindichten der islam ist auch nicht besser LG Joe |