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Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Druckversion +- Religionsforum (Forum Religion) (https://religionsforum.de) +-- Forum: Allgemeines (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=25) +--- Forum: Politik und Soziales (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=22) +--- Thema: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? (/showthread.php?tid=6117) |
Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 18-10-2012 Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? Ja, nein, warum? RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - schmalhans - 18-10-2012 Frag ein Juristenforum oder einen Genetiker. Was sollte das irgendwie mit Religion zu tun haben? Das ist wirlich ein Problem - das viele meinten, Religionen hätten die Antwort auf alles (oder Theologen oder der Klerus) - statt die Fachmenschen zu befragen. RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 18-10-2012 Wie kommst du auf Religion? Dies ist das Unterforum für Politik und Soziales. Und ein Jurist bringt mir nichts. Die juristische Lage ist mir bekannt, aber Recht und Recht sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe... Und inwiefern hier Genetik eine Rolle spielt, erschließt sich mir leider auch nicht. Gruß RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Gerhard - 18-10-2012 Hallo, ich denke, man kann sich durchaus in einem Religionsforum über gesellschaftliche Fragen wie Adoptionsrecht oder einzelne Bereiche dazu diskutieren. Mit Rechtsberatung oder ähnlichem wäre sicherlich ein solches Forum überfordert, da gebe ich auch Schmalhans durchaus Recht. Da würde auch ich empfehlen, lieber einen Rechtsanwalt aus diesem Gebiet zu befragen. Die Eingangsfrage ist jedoch so ungezielt und dilletantisch gestellt, das man m. E. überhaupt nicht erkennen kann, was überhaupt gefragt ist, noch fehlt jeglicher hinweis, wie nun tatsächlich das geltende Recht ist. Gruß Gerhard RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Ekkard - 18-10-2012 Ich stelle mir das so vor, dass Geschwister, die platonisch einen gemeinsamen Haushalt führen (häufig im Alter), von den rechtlichen Privilegien (Steuer, Adoption) so gestellt werden, wie "eingetragene Lebensgemeinschaften" oder Ehepaare. Dagegen spricht im Grunde nichts, außer dass unsere Gesellschaft die biologisch vollzogene Ehe heterosexueller Paare aus historischen Gründen besonders "schützt" also Privilegien gewährt. Ziel ist der Anreiz, zu heiraten und Kinder aufzuziehen. Nun könnte man ja argumentieren: Na schön, sobald irgendwelche Paarungen einen gemeinsamen Haushalt bilden u n d Kinder aufziehen, erhalten sie grundsätzlich diese Privilegien. RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 18-10-2012 Naja, ich meinte schon zwei Geschwister die in einer typischen Beziehung leben. Ob, wie und wann sie ihre Sexualität ausleben, nun... das weiß man auch bei einer 'normalen' Ehe nicht immer so genau. Aber dass hier eine stärke emotionale Bindung besteht und sicherlich auch der Beischlaf stattfindet, davon kann man im Regelfall wohl ausgehen. (18-10-2012, 17:55)Gerhard schrieb: Die Eingangsfrage ist jedoch so ungezielt und dilletantisch gestellt, das man m. E. überhaupt nicht erkennen kann, was überhaupt gefragt ist, noch fehlt jeglicher hinweis, wie nun tatsächlich das geltende Recht ist.Was ist daran dilletantisch? Es ist eine klar formulierte Frage mit weitestgehend exakt definierten (sogar im juristischen Sinne) Begrifflichkeiten. Und was das geltende Recht angeht, was sich ja manchmal auch vom moralischen Recht unterscheidet, so drückt sich der Gesetzgeber klar dahingehend aus, dass das Eheverbot u.a. gegeben ist, wenn die Verlobten in gerader Linie verwandt sind oder in der Seitenlinie voll- oder halbbürtige Geschwister sind. Wie das rechtlich nun genau mit der Adoption läuft, weiß ich jetzt allerdings nicht. RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - petronius - 18-10-2012 (18-10-2012, 17:03)Noumenon schrieb: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? Ja, nein, warum? ja - warum nicht? es würde nur äußerst selten beansprucht werden, die gefahr von erbschäden für gemeinsamen nachwuchs ist beileibe nicht so hoch wie oft kolportiert und überdies diagnostisch zu erfassen RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - petronius - 18-10-2012 (18-10-2012, 18:10)Ekkard schrieb: außer dass unsere Gesellschaft die biologisch vollzogene Ehe heterosexueller Paare aus historischen Gründen besonders "schützt" also Privilegien gewährt. Ziel ist der Anreiz, zu heiraten und Kinder aufzuziehen. Nun könnte man ja argumentieren: Na schön, sobald irgendwelche Paarungen einen gemeinsamen Haushalt bilden u n d Kinder aufziehen, erhalten sie grundsätzlich diese Privilegien. nein, man kann vor allem so argumentieren, daß dieser "besondere schutz" gar nicht existiert. die ehe ist nicht von der fortpflanzungsfähigkeit abhängig RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 18-10-2012 Im Falle des Geschwisterpäärchens wäre diese Fortpflanzungsfähigkeit ja sogar gegeben... (18-10-2012, 20:56)petronius schrieb: ja - warum nicht?In Ordnung. Mir bereitet hier nun allerdings die Frage Schwierigkeiten, was denn nun eigentlich die entscheidenden Kriterien für die Ehe sind? Eine Lebensgemeinschaft und zwischenmenschliche Liebe? Letzteres ist ja auch schwer "messbar", sag' ich mal... RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Ekkard - 18-10-2012 (18-10-2012, 21:19)Noumenon schrieb: Mir bereitet hier nun allerdings die Frage Schwierigkeiten, was denn nun eigentlich die entscheidenden Kriterien für die Ehe sind? Eine Lebensgemeinschaft und zwischenmenschliche Liebe? Letzteres ist ja auch schwer "messbar", sag' ich mal...Die Frage wird bei Lebenspartnerschaften aller Art immer wieder gestellt. M. E. sind eheähnliche Rechte (Privilegien) davon abhängig, ob eine oder mehrere Personen versorgt werden (müssen, "Pflicht"). Normalerweise sind das die Kinder. Es kann aber genauso gut der Partner sein, ein Elternteil oder ein behindertes Familienglied. Alles Übrige ist "Kür", wozu der Staat nicht beisteuern müsste. RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 19-10-2012 Naja, es geht mir natürlich schon um das konkrete Modell der Ehe. Und nicht nur um irgendwelche rechtliche Spezialformen (sog. "eingetragene Lebenspartnerschaften" o.ä.), bei denen man meines Wissens ja auch eh nach einer Angleichung an die Institution der Ehe strebt. Kurz: wer darf (nicht) heiraten, und vor allem warum (nicht)? RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - petronius - 19-10-2012 (18-10-2012, 21:19)Noumenon schrieb: Mir bereitet hier nun allerdings die Frage Schwierigkeiten, was denn nun eigentlich die entscheidenden Kriterien für die Ehe sind? Eine Lebensgemeinschaft und zwischenmenschliche Liebe? Letzteres ist ja auch schwer "messbar", sag' ich mal... der formale akt der eheschließung RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Noumenon - 19-10-2012 Und für diesen müssen nun genau welche Kriterien erfüllt sein? RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - schmalhans - 19-10-2012 Das kann man hier nachlesen. *http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17954.htm Bist du dir sicher, dass du keinen juristischen Rat suchst?
RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - Schmettermotte - 19-10-2012 Ohje, bei so einer Frage klaffen Gefühl und Verstand bei mir extrem weit auseinander... Auf der einen Seite denke ich bei Geschwistern, die eine richtige Beziehung führen, dass sie sich trennen sollten und das schnellstens. Das ist nur meine Meinung dazu, denn ich finde das liegt an der äußersten Grenze dessen, was auch von Natur aus nicht passieren darf und der ganze tierische Verhaltenskreislauf zb zielt darauf ab, Inzucht zu vermeiden... Der Verstand besagt für mich aber, dass es andere Meinungen gibt als meine und wenn zwei Menschen sich für eine Lebensgemeinschaft entscheiden, sollten sie auch die Vorteile dessen genießen dürfen, denn nach welchen Kriterien soll der Gesetzgeber vorschreiben, wer sowas darf und wer nicht? Ich denke da muss man diese beiden Seiten strikt voneinander trennen und im Grunde sind das auch zwei komplett unterschiedliche Fragestellungen die man argumentativ nicht vermischen sollte. |