Fatwas - Druckversion +- Religionsforum (Forum Religion) (https://religionsforum.de) +-- Forum: Religionen (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=26) +--- Forum: Islam (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Fatwas (/showthread.php?tid=7756) Seiten:
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Fatwas - fimatex - 06-07-2009 Hi, Eher zufaellig bin ich auf der webseite *http://www.islaminstitut.de der Deutschen Evangelischen Allianz gelandet und habe mich mal durch die Fatwa-Aufstellung geklickt. Teilweise skurril, teilweise lustig, teilweise erschreckend was manch islamische Rechtsgelehrte so von sich geben. Fragen zur Diskussion: Sind den Muslimen hier diese Fatwas bekannt und folgt ihr diesen so gut es geht? Warum muss im Islam (offensichtlich) alles bis ins kleinste Detail von Rechtsgelehrten geregelt sein? Falls jemandem eine weitere Frage einfaehlt, feel free to ask. Fimatex Edit: Links weggekürzt [Schmettermotte] RE: Fatwa - Bion - 06-07-2009 Fatwa ist die Meinung eines Rechtsgelehrten zu einer Rechtsfrage. Solche Meinungen können auch Privatpersonen einholen. Daher kommt es nicht nur zu einer großen Zahl solcher Entscheidungen, sondern oft auch zu recht kuriosen Fragen und Antworten. Manche Fragen und Antworten sind auch für die religiöse Agitation bestellt und ausgefertigt. Ich erinnere an den Fatwa über die Einvernahme Goethes für den Islam. Wenn ein Gläubiger mit dem Ergebnis eines Fatwas nicht einverstanden ist, ist er daran nicht gebunden. Er kann er sich (in der sunnitischen Gesellschaft) an einen anderen Rechtgelehrten wenden und die Frage nochmals entscheiden lassen. Man sollte auch nicht übersehen, dass Fatwas sunnitischer Rechtsgelehrter nicht das Gewicht haben, wie solche in der schiitischen Gesellschaft. Literatur: H. Krüger, Fatwa und Siyar, Wiesbaden 1978 MfG E. RE: Fatwa - petronius - 06-07-2009 man sollte vor allem auch nicht übersehen, auf welcher seite die von fimatex zitieren links stehen die evangelikalen wollen mit dieser bewußt zusammengestellten sammlung absurder fatwas den islam als solchen der lächerlichkeit preisgeben, so wie es ja auch immer wieder aufzählungen skurriler us-gesetze gibt, wo dann anhand von irgendwelchen längst nicht mehr angewendeten vorschriften, die z.b. den coitus a tergo mit der angetrauten unter strafe stellen, nachgewiesen werden soll, daß die "doch alle spinnen, die amis" RE: Fatwa - Sonne - 06-07-2009 Ich finde die Aufstellung der fatwas auch einseitig, wenn auch die EAD nicht als evangelikal einzustufen ist. Der Anspruch einer "wissenschaftlichen" Auseinandersetzung mit dem Islam ist auf der HP allerdings kaum erkennbar. Die Frage war aber ja nicht nach unserer Einschätzung, sondern an die Gültigkeit unter Muslimen. Da bin ich jetzt aber auch gespannt auf die Antworten... RE: Fatwa - Saldo - 06-07-2009 (06-07-2009, 13:56)Sonne schrieb: Ich finde die Aufstellung der fatwas auch einseitig, wenn auch die EAD nicht als evangelikal einzustufen ist. Wenn man die "Gemeinsame Basis des Glaubens" der Evangelischen Allianz dudrchstudiert .-> *http://www.ead.de/die-allianz/basis-des-glaubens.html dann könnte man sie schon mit "evangelikal" einstufen. Mindestens. Zusatz: Ich hab grad im Wikipedia-Artikel über "Evangelikalismus" die Bemerkung gefunden: "Eine erste Aufstellung einer evangelikalen Glaubensbasis ist die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz von 1864.[21]" Hier ist der in Anmerkung 21 erwähnte Link: *http://www.evangelikal.de/glaubensbasis_ead.html und der einführende Satz, den die Evangleische Allianz dort formuliert hat, ist: "Die Evangelische Allianz ist ein internationaler Dachverband evangelikaler Christen. Bei der Gründungskonferenz der Evangelischen Allianz 1846 in London wurde eine Glaubensgrundlage beschlossen, die heute ein Grundkonsens von 600 Millionen Evangelikalen weltweit ist". RE: Fatwa - petronius - 06-07-2009 (06-07-2009, 13:56)Sonne schrieb: Ich finde die Aufstellung der fatwas auch einseitig, wenn auch die EAD nicht als evangelikal einzustufen ist da bin ich ja nun eher mit saldo einer meinung (06-07-2009, 13:56)Sonne schrieb: Die Frage war aber ja nicht nach unserer Einschätzung, sondern an die Gültigkeit unter Muslimen. Da bin ich jetzt aber auch gespannt auf die Antworten... erfahrungsgemäß wird da nicht viel kommen aber epicharm hats ja schon recht gut beschrieben. es ist eben nicht so, daß eine fatwa z.b. mit einer päpstlichen entscheidung ex cathedra zu vergleichen wäre RE: Fatwa - Saldo - 06-07-2009 Ich hab in meinem letzten post einen "Zusatz" geschrieben - da seht, dass die Evangelische Allianz sich selber als Dachverband evangelikaler Christen weltweit sieht. Fatwas - Harpya - 03-01-2015 Bion schrieb:"Nein! Das ist unzulässig so verkürzt das die Aussage die sich nur auf einen Speziealfall bezieht, grundsätzlich falsch ist. Eine Fatwa kann den Charakter einer unverbindlichen Beratung , bis hin zum allgemeingültigen Rechtsurteil haben. Es ist ein Unterschied ob eine Fatwa von einer EInzelperson bestellt oder ein Schiedespruch von 2 Parteien eingeholt wird. EIne Fatwa ist auch eine Gerichtsurteil, da kümmert es wenig ob der Verurteilte das mit seinem Glauben vereinbart sieht. Genauso gibts staatliche Fatwas, Gesetze. Es gibt auch spezielle Anforderungen, das sie zB nicht unter Zwang erstellt werden dürfen. In Saudi Arabien gibt es Regelungen für als verbindlich anzuerkennende Gelehrtensprüche wenn sie einen entsprechenden Status haben und mit ausreichenden islamischen Beweisen untermauert sind. EIn einfaches "Nein" zum befolgen müssen ist Unsinn. Irgendwann ist man immer beim höchsten Gelehrten, will man den anzweifeln ? Mal ne unverbindliche Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt einzuholen die sien Meinung widerspiegelt ist eine Sache, eine Auskunft die er mit ensprechenden Grundsatzurteilen in gleich Fällen belgen kann eine andere. Das so verkürzt darzustellen ist irreführend, die Mehodik ( Manhadj) des islamischen Rechtssystems wird da nicht dargestellt. Die Verbindlichkeit leiegt öfter mal mit dem säkularen Recht im Clinch: "1855 lösten Bewegungen, die den Sklavenhandel im Osmanischen Reich verhindern wollten, vor allem in Saudi Arabien eine Welle der Entrüstung aus. Schaich - Anführer der muslimischen Gemeinde in Mekka - erstelle eine Fatwa, in welcher er erklärte, dass das Verbot des Sklavenhandels eine Verletzung der Scharia darstelle und dass die Türken somit allesamt als Apostaten und Ungläubige zu bezeichnen sind, gegen die der Heiliger Krieg geführt werden müsse. Die Sklaverei selbst - abgeschafft durch die Regierung im Jahr 1889, aber weiterhin legal unter den Gesichtspunkten des islamischen Rechts - verlor dadurch ihren letzten Schutz." *http://othes.univie.ac.at/15102/1/2011-06-12_0505981.pdf Saudi-Arabien schaffte erst 1963 die Sklaverei offiziell ab. Noch immer laufen Sklavenprozesse in arabischen Staaten, zB Sudan ,Dubai. Auch gegen das Islamverständnis der Bevölkerung. Zitat repariert. Es wird ersucht, die Zitierfunktion zu verwenden. Zwei Threads "Fatwas" + "Fatwa" zusammengeführt RE: Fatwas - Universalgelehrter - 03-01-2015 (03-01-2015, 18:20)Harpya schrieb: RE: Fatwas - Bion - 03-01-2015 (03-01-2015, 18:20)Harpya schrieb: Eine Fatwa kann den Charakter einer unverbindlichen Beratung , bis hin zum allgemeingültigen Rechtsurteil haben. Nein! Eine Fatwa ist immer ein Rechtsgutachten. Eine Verpflichtung, der Rechtsmeinung des Ausstellers zu folgen, besteht nicht. RE: Fatwas - Bion - 03-01-2015 (03-01-2015, 19:21)Universalgelehrter schrieb: Sie haben aber eine neue, elegantere Lösung gefunden: Die Ausbeutung von Gastarbeitern. Ist im ganzen Arabischen Raum üblich Gastarbeiter wie Slaven einzusetzen. Du wirst ersucht, dich am Thema zu orientieren. Beiträge, die mit dem Thema "Fatwas" nichts zu tun haben, werden in Zukunft entfernt. RE: Fatwas - Bion - 03-01-2015 @indymaya Polemik entfernt. Befasse dich mit der Frage sachlich oder lass es. RE: Fatwas - Harpya - 03-01-2015 (03-01-2015, 19:53)Bion schrieb:Hab ich nie abgestritten, nur die Auswirkungen sind eminent verschieden.(03-01-2015, 18:20)Harpya schrieb: Eine Fatwa kann den Charakter einer unverbindlichen Beratung , bis hin zum allgemeingültigen Rechtsurteil haben. Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen. Bestraft wird er trotzdem, ist so üblich. Gültig ist es dennoch. Du willst mir doch nicht einreden, das jeder Straftäter mit seinem Urteil einverstanden ist. Glaub ich nicht. Wenn 2 Streitparteien einen höchsten Gelehrten ihres Vertrauens (Papst zB)um einen Schlichtungsspruch bemühen und der passt nicht, was dann , Faustrecht. Ist ja kein anderer mehr zum Fragen da. Muss man ja auch mal praktisch sehen, meinst du wirklich ein Mann aus einem Berberdorf am Arsch der Welt wo der örtliche Gelehrte den Klau einer Ziege regelt die Chanche hat bis zu König vorzudringen. Theoretisches Bücherwissen ersetzt keine Praxis. Wenn eine Fatwa ungefragt "von oben" kommt, ist die persönliche Meinung herzlich egal. Bischen begründen sollte man so eine absolute Aussage aber schon. RE: Fatwas - Bion - 04-01-2015 Harpya schrieb:Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen. Bleib beim Thema, bleib sachlich und versuche, die Dinge auseinanderzuhalten. Nochmals: Eine Fatwa ist ein Rechtsgutachten, und zwar unverbindlich sowohl für den Besteller als auch für einen Richter, dem es in einem ordentlichen oder einem schiedsgerichtlichen Verfahren eventuell vorgelegt wird. RE: Fatwas - Harpya - 04-01-2015 (04-01-2015, 00:51)Bion schrieb:Mach ich, auch ein ordentliches schiedsgerichtliches Verfahren nicht weltlicher Art ist eine Fatwa.Harpya schrieb:Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen. Nochmals eine Fatwas ist ein Oberbegriff. Ein verbindliches Gerichtsurteil ist genau so eine Fatwa. EIne Fatwa muss auch nicht bestellt werden. Es gibt genauso Fatwas perönlicher Einschätzung, wie das man Dschinns essen darf, wie verbindlichere mit religiösen Beweisen aus Koran und Sunna und endgültige wie ein Todesurteil. Ob sich einer dran halten will oder nicht liegt nicht immer in seiner Macht. MAn könnte ja auch eine Fatwa bekommen, zu glauben das Mohammed ein Prophet war. Glaub nicht das sich islamische Leute nicht dran halten. Dein Beleg ist noch nicht angekommen für die ersten Aussagen. |