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katholische eheaufhebung
#1
kürzlich war im radio ein katholischer theologe zu hören, der sinngemäß angekündigt war als einer, der die als diskrimierend empfundene situation geschieden wiederverheirateter katholiken verbessern wolle

er äußerte sehr wohl bedauern darüber, daß diese von der eucharistie und natürlich einer kirchlich geschlossenen ehe ausgeschlossen sind - forderte allerdings auch keine konkreten maßnahmen, das zu ändern. vielmehr regte er doch an, daß (nach weltlichem recht) geschiedene ihre (nach weltlichem recht aufgelöste) ehe vom zuständigen bistum annullieren lassen sollten, und alles wäre dann ja wieder kirchenrechtlich paletti. also zugang zur hostie und weiteres jawort vor dem katholischen altar kein problem mehr

er gab dann auch gleich die in der begründung des antrags zu liefernden stichworte: nach katholischem eheverständnis wird der wille zu fortpflanzung wie sexueller treue vorausgesetzt. beruft man sich nun also darauf, daß der/die partnerIn keine kinder oder nicht treu sein wollte - wird die ehe für ungültig (eigentlich wohl: als nie geschlossen) erklärt

in der tat läuft das wohl so reibungslos, wie ich es vorher (bevor ich es selbst erlebt und von anderen gehört habe) nicht für möglich gehalten hätte. also der perfekte ausweg?

nun, ich sehe da schon einen gewissen kirchlichen hang zur heuchelei. mit welchem individuellen vorsatz im detail auch immer (z.b. kinder oder nicht), so wurde die ehe ja doch wohl bewußt geschlossen, und erst mal unterstelle ich auch jedem eheschließenden, daß so was wie liebe im spiel ist. daß die leider nicht immer auch anhält bzw. ehen sich auseinander entwickeln, ist eine zwar bedauerliche, aber doch eine tatsache. heißt aber nicht, daß da nie eine wirkliche beziehung bestanden habe, wie eine "annullierung" derselben suggeriert

kann man eine ehe so einfach per nachträglicher ungültigmachung aus der welt schaffen, so tun, als wäre da nie was gewesen?

kirchenrechtlich wohl schon. menschlich finde ich es fragwürdig. paßt aber imho in seiner doppelbödigkeit zu der bekannten haltung "was ich (offiziell) nicht weiß, macht mich auch nicht heiß", wie sie etwa an der frage von katholischen priestern als familienväter offensichtlich wird

wichtig ist, daß der (heilige) schein gewahrt wird. nicht, was in den menschen vorgeht
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#2
Das dürfte einfacher dargestellt worden sein, als es tatsächlich ist.

Selbst wenn die Ehe nicht vollzogen wurde, bedarf deren Auflösung eines Gnadenaktes des Papstes.

Im Canon 1142 CIC heißt es:

Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.

Bei sexueller Untreue gibt es meines Wissens nur die Trennung bei bleibendem Eheband.

Bei Verweigerung der Fortpflanzung, wird man wohl fehlenden Ehekonsens und damit verbundene Ungültigkeit der Eheschließung konstruieren müssen (Canon 1096 § 1. CIC = Wille zur Fortpflanzung, eventuell in Verbindung mit Canon 1098 CIC = arglistige Täuschung des Ehepartners).

Arglistige Täuschung kann auch angenommen werden, wenn ein Ehepartner vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu Protokoll gibt, den anderen Ehepartner schon während der Verlobungszeit betrogen zu haben. Also einer von beiden müsste in diesen sauren Apfel beißen.
MfG B.
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#3
(12-09-2011, 23:20)Bion schrieb: Das dürfte einfacher dargestellt worden sein, als es tatsächlich ist.

Selbst wenn die Ehe nicht vollzogen wurde, bedarf deren Auflösung eines Gnadenaktes des Papstes

also bei der aufhebung meiner ehe war kein papst zugange, das lief alles über das bischöfliche ordinariat

und war völlig easy. der mich befragende priester wollte ganz offensichtlich nur das hören, was er natürlich auch zu hören bekam, und dann erfolgte der bescheid. auf welchem ich kein vatikanisches siegel bemerkte

(12-09-2011, 23:20)Bion schrieb: Also einer von beiden müsste in diesen sauren Apfel beißen

das sicher

wobei er für mich nicht besonders sauer war. wenns meiner ex guttut, sollen doch die pfaffen von mir zu hören bekommen, was auch immer sie hören wollen. das achte gebot ist in diesem fall für mich kein kriterium
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#4
Ich habe einen Fall erlebt, bei dem eine Ehe von zwei im kirchlichen Amt arbeitenden Partnern annuliert wurde und beide kirchlich wieder heiraten und weiter für die Kirche arbeiten konnten. Das funktionierte, weil sie keine Kinder kriegen konnte und aufgrund dessen die beiden angeben konnten, dass sie ehe (bewiesen durch Kinderlosigkeit) nicht "vollzogen" wurde und aufgrund dessen keine Gültigkeit habe.
Die sind damit durchgekommen, obwohl jeder Blödmann weiß, dass ein Paar in 20 Jahren Ehe natürlich auch Sex hatte.
Gruß
Motte

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#5
Soweit ich weiß (ich bin weder "Katholik" noch Kirchenrechtler), kann die Ehe sogar aufgehoben werden, wenn Kinder vorhanden sind. Es genügt, dass beide Ehepartner bezeugen, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Kinder wollten.

@ Bion
Das mit dem päpstlichen Gnadenakt hast du falsch verstanden. Er ist nur nötig "wenn einer der beiden Partner widerstrebt".
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#6
(01-10-2011, 12:43)Pravoslav_Bonn schrieb: @ Bion
Das mit dem päpstlichen Gnadenakt hast du falsch verstanden. Er ist nur nötig "wenn einer der beiden Partner widerstrebt".

Wenn das so sein sollte, wurde es im LThK missverständlich formuliert.

Im LThK, Bd. 3, 501f., steht:

Der CIC kennt zwei Formen der Ehescheidung…:

1. die Scheidung geschlechtlich nicht vollzogener Ehen, die auf Antrag aus einem gerechten Grund, auch gegen den Willen eines der beiden Partner, durch einen Gnadenerweis des Papstes erfolgt;
2.….
MfG B.
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