29-10-2003, 12:00
Nur christliche Symbole an Schulen
Der Streit um einen Entwurf für das geplante "Kopftuch-Gesetz" zwischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) ist in letzter Minute beigelegt worden. Am frühen Dienstagabend stellten beide einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der außer christlichen Symbolen alle anderen religiösen Zeichen an baden-württembergischen Schulen verbietet.
Nur christlich-abendländische Symbole entsprächen der Landesverfassung. Schavan betonte gegenüber dem SWR, es seien nicht religiöse Symbole im Allgemeinen gemeint, "zumal wir in einer jüdisch-christlichen Tradition in Europa leben." Gemeint seien Symbole mit einer politischen Bedeutung. Ministerin Schavan präsentierte zunächst den Fraktionen von CDU und FDP ihren Entwurf. Werwigk-Hertneck, die einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hatte, lenkte ein und beide Politikerinnen stellten schließlich gemeinsam den Entwurf der CDU-Politikerin vor. Damit hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen Entwurf für das so genannte "Kopftuch-Gesetz" vorgelegt. Am 11. November soll das Kabinett ihn verabschieden.
Die SPD hat der Landesregierung im Streit um diesen Gesetzentwurf Fehler im Verfahren vorgeworfen. Kultusministerin Annette Schavan habe bei den Beratungen die Opposition außen vorgelassen.
Entwurf zum Kopftuchgesetz
Die wichtigsten Punkte des von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) vorgestellten Entwurfs sind:
- Lehrkräften an öffentlichen Schulen sind politische, religiöse und weltanschauliche äußere Bekundungen untersagt.
- Lehrkräfte dürfen keine Kleidung oder sonstige Zeichen tragen, die ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungs- gemeinschaft demonstrieren. Damit ist Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Begründung: Ein Teil seiner Befürworter verbindet mit dem Kopftuch sowohl eine mindere Stellung der Frau als auch eine politische Haltung.
- Eine Ausnahme gilt für den Religionsunterricht. So dürfen Nonnen in ihrem Ordenskleid Religionsunterricht an den Schulen halten.
- Eine weitere Ausnahme gilt für Referendarinnen und Schülerinnen. Diese dürfen in religiöser Kleidung erscheinen.
- Das Tragen christlich-abendländischer Symbole entspricht der Landesverfassung und dem Erziehungsauftrag und ist erlaubt.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/index.html#meldung0
Der Streit um einen Entwurf für das geplante "Kopftuch-Gesetz" zwischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) ist in letzter Minute beigelegt worden. Am frühen Dienstagabend stellten beide einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der außer christlichen Symbolen alle anderen religiösen Zeichen an baden-württembergischen Schulen verbietet.
Nur christlich-abendländische Symbole entsprächen der Landesverfassung. Schavan betonte gegenüber dem SWR, es seien nicht religiöse Symbole im Allgemeinen gemeint, "zumal wir in einer jüdisch-christlichen Tradition in Europa leben." Gemeint seien Symbole mit einer politischen Bedeutung. Ministerin Schavan präsentierte zunächst den Fraktionen von CDU und FDP ihren Entwurf. Werwigk-Hertneck, die einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hatte, lenkte ein und beide Politikerinnen stellten schließlich gemeinsam den Entwurf der CDU-Politikerin vor. Damit hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen Entwurf für das so genannte "Kopftuch-Gesetz" vorgelegt. Am 11. November soll das Kabinett ihn verabschieden.
Die SPD hat der Landesregierung im Streit um diesen Gesetzentwurf Fehler im Verfahren vorgeworfen. Kultusministerin Annette Schavan habe bei den Beratungen die Opposition außen vorgelassen.
Entwurf zum Kopftuchgesetz
Die wichtigsten Punkte des von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) vorgestellten Entwurfs sind:
- Lehrkräften an öffentlichen Schulen sind politische, religiöse und weltanschauliche äußere Bekundungen untersagt.
- Lehrkräfte dürfen keine Kleidung oder sonstige Zeichen tragen, die ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungs- gemeinschaft demonstrieren. Damit ist Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Begründung: Ein Teil seiner Befürworter verbindet mit dem Kopftuch sowohl eine mindere Stellung der Frau als auch eine politische Haltung.
- Eine Ausnahme gilt für den Religionsunterricht. So dürfen Nonnen in ihrem Ordenskleid Religionsunterricht an den Schulen halten.
- Eine weitere Ausnahme gilt für Referendarinnen und Schülerinnen. Diese dürfen in religiöser Kleidung erscheinen.
- Das Tragen christlich-abendländischer Symbole entspricht der Landesverfassung und dem Erziehungsauftrag und ist erlaubt.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/index.html#meldung0