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(16-12-2009, 18:11)t.logemann schrieb: Bevor man also "Rübe ab für Kinderschänder" fordert, müsste man erstmal die gesellschaftlichen Lebensbedingungen so ändern, dass der Gerdanke des Einzelnen an ein Verbrechen schon eine höhere Strafe ist, als das Verbrechen selbst (und dessen Bestrafung). Das ist zugegebenermassen ein hoher, ethisch-moralisches Ziel....
Hört sich sehr nach Gehirnwäsche an...
Wie in Robert Sheckley´s SF-Roman "Planet der Verbrecher" in dem die Kinder schon in der Schule eine Gehirnwäsche bekamen und Menschen sich nach getaner Untat selbst angezeigt haben.
Mit solchen Dingen sollte man auch vorsichtig sein.
Beste Grüße
K - G - B
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Erinnert mich an "Minority Report". Der Film war es doch, indem noch nicht begangene Verbrechen vorhergesehen werden konnten und derjenige noch vor der Ausübung der Tat bestraft wurde?
Gruß
Motte
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zur entlastun U'nschuldiger gibts gerade diverse Programme in den USA, die die Neuaufrollung alter Fälle unter Berücksichtigung moderner Nachweismethoden zugrunde legt,..ich rede von nem Neuanfang, d.h. erst ab zeitpunkt X wird das Gesetz vollstreckt, ohne rückwirkende Geltung,..
die angesprochenen Schlußfolgerungen zeigen, das das Subjekt keinerlei Emotionen bei Gräueltaten empfindet, woraus bei Straftätern geschlossen werden kann, da? keine emotionale Beteiligung erfolgt, d.h. es gibt keine Grundlage für individuelle Schulderkenntnis und resozialisierung,..wenn es für jemanden emotionell gleichbedeutend ist, jemanden zu töten wie eine Coladose zu öffnen, so kann man schwerlich von Schulderkenntnis und resozialisierung sprechen
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@d.n.
Eine solches Untersuchungsergebnis würde ein Unvermögen zur Resozialisierung nahelegen.
Als therapeutisch/analytisches Verfahren kann ich das unterstützen. Jedoch nicht zur Vorbeugung, im Sinne von Gedankenpolizei.
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(16-12-2009, 20:56)SchmetterMotte schrieb: Erinnert mich an "Minority Report". Der Film war es doch, indem noch nicht begangene Verbrechen vorhergesehen werden konnten und derjenige noch vor der Ausübung der Tat bestraft wurde?
genau das hatte ich übrigens im beitrag http://religionsforum.de/showthread.php?tid=4121&pid=68850#pid68850 gemeint, als ich romero sagte, ich teilte sein
verständnis von rechsstaatlichkeit nicht (z.b., daß es eben keine verurteilung für nicht begangene verbrechen geben kann)
denn das halte ich für mit dem rechtsstaat unvereinbar ("habeas corpus")
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16-12-2009, 21:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2009, 21:22 von d.n..)
Ich habe auch nie von präventiver Vorgehensweise gesprochen, einige der eindeutigsten Psychopathen sind erfolgreiche Wirtschatsmanager,..es geht nur um die Definition bereits Straffällig gewordener anhand klinischer Aspekte,..
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(16-12-2009, 20:58)d.n. schrieb: zur entlastun U'nschuldiger gibts gerade diverse Programme in den USA, die die Neuaufrollung alter Fälle unter Berücksichtigung moderner Nachweismethoden zugrunde legt,..ich rede von nem Neuanfang, d.h. erst ab zeitpunkt X wird das Gesetz vollstreckt, ohne rückwirkende Geltung,..
die angesprochenen Schlußfolgerungen zeigen, das das Subjekt keinerlei Emotionen bei Gräueltaten empfindet, woraus bei Straftätern geschlossen werden kann, da? keine emotionale Beteiligung erfolgt, d.h. es gibt keine Grundlage für individuelle Schulderkenntnis und resozialisierung,..wenn es für jemanden emotionell gleichbedeutend ist, jemanden zu töten wie eine Coladose zu öffnen, so kann man schwerlich von Schulderkenntnis und resozialisierung sprechen
also man mißt die jeweilige hirnaktivität beim töten eines menschen und beim öffnen einer coladose?
vielleicht ist es ja auch nicht gleichbedeutend, die "visuelle Vorführung extremster Gräuel" zu erleben oder tatsächlich jemanden zu ermorden
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@d.n.
Hab ich auch nicht so verstanden. Du beziehst dich auf strafrechtlich vorbelastete Schwerverbrecher.
@petronius
Sowas funktioniert recht gut. Man legt den Probanden in einen Kernspintomographen und gibt ihm audio-visuelle Reize.
Dann schlagen die entsprechenen Hirnareale an (oder auch nicht).
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16-12-2009, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2009, 09:36 von Schmettermotte.)
Wie?
Zitat:eben darum ja mehrfachtestung an unabhängigen inselsystemen zur reduktin der Fehlerquote gegen null
d.n.
****
Zitat:die angesprochenen Schlußfolgerungen zeigen, das das Subjekt keinerlei Emotionen bei Gräueltaten empfindet, woraus bei Straftätern geschlossen werden kann, da? keine emotionale Beteiligung erfolgt, d.h. es gibt keine Grundlage für individuelle Schulderkenntnis und resozialisierung,..wenn es für jemanden emotionell gleichbedeutend ist, jemanden zu töten wie eine Coladose zu öffnen, so kann man schwerlich von Schulderkenntnis und resozialisierung sprechen
Was soll das?
Zitat:Es ändert nichts an meiner Einstellung zur Todesstrafe, allein die Nachweisverfahren der Schuld müßten redundant abgesichert erfolgen, zb 3 facher DNA Test in 3 unabhängigen Laboren
Laboranten sollen Richter ersetzen?
*****
Trotz aller warnenden Hinweise schreibt der Mod d.n.:
Zitat:Geht man nun vom Risiko des Ausbruchs und den daraus entstehenden möglichen menschlichen Verlusten aus, so ist eine gesetliche Tötung als Möglichkeit der ultima ratio zum Schutz der Bevölkerung zu diskutieren
Diese Aussage ist ein Greuel. Wenn es in diesem Forum möglich wäre, diesen Text zu melden, dann würde ich das sofort tun. ****
****
Gruß Dornbusch
Dornbusch, es reicht. Wir lassen es nicht zu, dass User als Troll beschimpft werden und genauso wenig wirst du dn weiter als Troll beschimpfen. Die Moderation hat gegenüber deinen Anschuldiguingen mehrmals ausdrücklich Stellung bezogen und dies sogar mit den nötigen gesetzlichen Paragraphen untermauert. Wenn du weiterhin, anstatt sachlich zu diskutieren, beschimpfst und unterstellst, musst du mit einer Verwarnung rechnen.
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(16-12-2009, 21:40)humanist schrieb: Man legt den Probanden in einen Kernspintomographen und gibt ihm audio-visuelle Reize.
Dann schlagen die entsprechenen Hirnareale an (oder auch nicht).
genau das sagte ich bereits. man sieht, ob auf audiovisuelle reize reagiert wird (mehr vielleicht auch nicht)
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ad dornbusch: 1. ich bin nicht betrunken,..danke für die unqualifizierte unterstellung,..manche grammatikalischen und schriftlichen Fehler liegen an der hardware(10 Jahre altes Keyboard) und an der Tatsache dass die deutsche Sprache nicht meine Muttersprache ist,..
2. Laboranten sollen nicht Richter ersetzen, sondern möglichst exakte Beweisführung liefern, ich ersuche dich, meine Beiträge entsprechend genau zu lesen, bevor du anfängst gegen mich loszuhetzen.
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(16-12-2009, 21:21)petronius schrieb: (16-12-2009, 20:56)SchmetterMotte schrieb: Erinnert mich an "Minority Report". Der Film war es doch, indem noch nicht begangene Verbrechen vorhergesehen werden konnten und derjenige noch vor der Ausübung der Tat bestraft wurde?
genau das hatte ich übrigens im beitrag http://religionsforum.de/showthread.php?tid=4121&pid=68850#pid68850 gemeint, als ich romero sagte, ich teilte sein
verständnis von rechsstaatlichkeit nicht (z.b., daß es eben keine verurteilung für nicht begangene verbrechen geben kann)
denn das halte ich für mit dem rechtsstaat unvereinbar ("habeas corpus")
Nicht, dass ich je behauptet hätte, man solle jemanden für nicht begangene Verbrechen einsperren. Es ging um härtere Strafen für bereits begangene Verbrechen. Natürlich so unweigerlich auch um Prävention, aber man kann das natürlich auch dramatisieren, denn so wie du das auslegst, müsste man selbst den Mörder mit der höchsten Rückfallgefahr laufen lassen. Es ist zwar im höchsten Grad wahrscheinlich, dass er rückfällig wird, aber er hat das Verbrechen ja noch nicht begangen....
Wir gehen die Sache von 2 völlig verschiedenen Seiten an. Ich will sicherstellen, dass die Menschenrechte der Bevölkerung vor Schwerstverbrechern sicher sind (auf Kosten der Verbrecher, deren Recht auf Freiheit beschnitten wird), du willst sicherstellen, dass die Menschenrechte von Schwerstverbrechern gewahrt bleiben (auf Kosten der Rückfall-Opfer, deren Recht auf körperliche Unversehrtheit vom Verbrecher beschnitten wird). Ich sehe hier völlig verschiedene Prioritäten.
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(17-12-2009, 09:38)Romero schrieb: Nicht, dass ich je behauptet hätte, man solle jemanden für nicht begangene Verbrechen einsperren. Es ging um härtere Strafen für bereits begangene Verbrechen
ich hab das anders in erinnerung - nämlich so, daß ein straftäter nach verbüßter haft wegen wiederholungsgefahr weiter eingesperrt bleiben soll - mithin eine haftstrafe für ein (noch) nicht begangenes verbrechen erhält
Zitat:Natürlich so unweigerlich auch um Prävention, aber man kann das natürlich auch dramatisieren, denn so wie du das auslegst, müsste man selbst den Mörder mit der höchsten Rückfallgefahr laufen lassen. Es ist zwar im höchsten Grad wahrscheinlich, dass er rückfällig wird, aber er hat das Verbrechen ja noch nicht begangen....
ganz recht. das ist rechtsstaatlichkeit - du kannst nicht jemanden für etwas bestrafen, das er vielleicht tun könnte
für die fälle, wo eine enstprechende psychische störung vorliegt, die nicht erfolgreich behandelbar ist, und so eine erhebliche gefährdung der bevölkerung vorliegt, gibts die sicherheitsverwahrung
(17-12-2009, 09:38)Romero schrieb: Wir gehen die Sache von 2 völlig verschiedenen Seiten an. Ich will sicherstellen, dass die Menschenrechte der Bevölkerung vor Schwerstverbrechern sicher sind (auf Kosten der Verbrecher, deren Recht auf Freiheit beschnitten wird), du willst sicherstellen, dass die Menschenrechte von Schwerstverbrechern gewahrt bleiben (auf Kosten der Rückfall-Opfer, deren Recht auf körperliche Unversehrtheit vom Verbrecher beschnitten wird). Ich sehe hier völlig verschiedene Prioritäten.
so ist das nicht richtig
ich sehe menschenrechte als nicht teilbar - du willst sie beliebig anderen interessen zur disposition stellen
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"Beliebig" würde ich das nicht nennen. Ich habe ganz klar ausgesagt in welchen Fällen (nämlich Mord, schwerer Vergewaltigung) ich das so sehe.
Sicherungsverwahrung (nicht Sicher heitsverwahrung  ) kommt aufs gleiche raus. Von mir aus können wir das Verwahren von wahrscheinlich Rückfälligen auch so nennen.
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(17-12-2009, 11:10)Romero schrieb: Sicherungsverwahrung (nicht Sicherheitsverwahrung ) kommt aufs gleiche raus. Von mir aus können wir das Verwahren von wahrscheinlich Rückfälligen auch so nennen.
du hast recht - im eifer des gefechts hab ichs jetzt selber falsch geschrieben
nein, es kommt imho nicht aufs gleiche heraus, ob man sagt, wer sich "Mord, schwerer Vergewaltigung" schuldig gemacht hat, wird auch nach verbüßter haft weggesperrt, weil er es ja wieder tun könnte - oder ob eine entsprechende gefährlichkeitsprognose ergeben hat, daß wiederholungsgefahr besteht
gerade du hast dich doch darüber mokiert, daß die hürden für sicherungsverwahrung zu hoch hängen - weshalb ich dich eben so verstanden habe, daß du unter verzicht auf gefährlichkeitsprognose usw. bei bestimmten taten automatisch eine "haft für befürchtete, aber nicht begangene verbrechen" einführen willst
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