26-06-2011, 19:09
Hallo Alwin,
wenn Du Dich vom Staat zu unrecht behandelt fühlst, dann kannst Du zum Beispiel nach Durchschreitung des Rechtweges zum Beispiel an das Bundesverfassungsgericht wenden wenn zum Beispiel Deine Grundrechte verlezt worden sind.
Ich denke, das im oben genannten Fall die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich ist.
Gruß
Gerhard
wenn Du Dich vom Staat zu unrecht behandelt fühlst, dann kannst Du zum Beispiel nach Durchschreitung des Rechtweges zum Beispiel an das Bundesverfassungsgericht wenden wenn zum Beispiel Deine Grundrechte verlezt worden sind.
Ich denke, das im oben genannten Fall die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich ist.
Gruß
Gerhard